Wegerecht Gartenweg

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Harry26382
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht Gartenweg

Hallo, habe da mal eine Frage...
Besitze mit meiner Ehefrau ein RMH. Hinter den Häusern verläuft ein Gartenweg, welcher am unserem Grundstück endet. Der Weg ist kein Gemeinschaftseigentum sondern gehört zum jeweiligen Grundstück. Im Grundbuch ist uns jedoch ein sog. "Wegerecht" (genaue Bezeichnung fällt mir gerade nicht ein) vermerkt. Wir dürfen also jederzeit den Weg benutzen. Nun möchte der Endhaus -Besitzer (nach 10 Jahren Wohnzeit!) diesen Weg mit einem Gartentor gegen unbefugtes Begehen sichern, wir würden einen Schüssel bekommen. Da wir aber unser Grundstück bereits mit einem Tor versehen haben, müsste man, wenn man mit dem Fahrrad los möchte, mehrere Türen (Schuppen, eigenes Tor und neues Tor) auf und zuschließen. Da meine Frau und mein Großer jeden Tag mit den Fahrrad zur Arbeit/ Schule müssen und wir die EINZIGSTEN, regelmäßigen Benutzer dieses Weges sind ist unsere Begeisterung für das neue Tor nicht gerade groß, zumal es keine zusätzliche Sicherheit gibt. Außerdem sehen wir den Tag kommen, an dem das Tor (Holztor) klemmt und nicht mehr funktionstüchtig sein wird (ich spreche hier aus eigener Erfahrung). Vom Besitzer des Endhauses lässt sich jedenfalls keine ordentliche Wartung des Tores erwarten (der Zustand seines Gartens lässt dieses vermuten...).
Nun meine Frage:
Ist dieses Tor eine Einschränkung meines Wegerechts oder müssen wir damit leben? (Schlüssel bekämen wir ja)
In der Hoffnung auf Hilfe verbleibe ich...
.. mfG
Harry


-- Editiert von Harry26382 am 02.04.2008 21:31:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was denn nun "RMH" = Mittelhaus aber "Weg endet an unserem Grundstück?
Unabhängig davon, du hast ein Tor, aber der Nachbar soll keins haben?
Dein Wegerecht ist nicht eingeschränkt - also rechtlich gesehen - solange dir der Zugang "offen" bleibt.
Menschlich kann ich dich verstehen, andererseits schlepp ich auch jeden Morgen 2 Fahrräder die Treppen hoch und muss dafür 2 Türen mit Schlüssel öffnen :bang:

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Solange Sie einen Schlüssel für das Tor bekommen, ist dagegen nichts einzuwenden, auch wenn dies eine zusätzliche Umbequemlichkeit darstellt.

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Das Wegerecht ist mit dem Erhalt des Schlüssels nicht eingeschränkt.

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#4
 Von 
Harry26382
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ist dagegen nichts einzuwenden, auch wenn dies eine zusätzliche Unbequemlichkeit darstellt.


Betrachte ich eher als Schikane, da das Grundstück des Endhauses mit einem Lamellenzaun eingefriedet ist, bei welchem durch Windschäden jedes 3. Element entweder ganz fehlt oder kurz vor dem Zusammenbruch steht. Ergo: Das neue Tor würde uns nur behindern und bringt null Sicherheit. Kann man nicht in der Richtung Schikane/ Nötigung agieren?

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#5
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Nein, jeder hat das Recht, sein Grundstück einzufrieden. Solange der Nachbar Ihnen einen Schlüssel zu dem Tor gibt, können Sie nichts dagegen machen.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Du hast dein Grunstück mit einem Tor versehen, der Nachbar tuts auch - wo ist hier die Ungerechtigkeit?

Du kannst dich auf einmal schließen beschränken, wenn du dein Tor entfernst und dein Rad nicht mehr in deinen abgesperrten Schuppen stellst. ;)

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