Wegerecht, Dienstbarkeit

2. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Harry Köhler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegerecht, Dienstbarkeit

Im Grundbuch ist ein Wegerecht über unser Grundstück zu drei hinter unserem Grundstück liegenden, mittlerweile bebauten, Grundstücken eingetragen, da diese zu diesem Zeitpunkt nicht anders zu erreichen waren. Mit der Bebauung ging eine Anbindung der 3 Grundstücke an eine öffentliche Strasse einher. Daher wurde von dem Wegerecht bisher auch noch kein Gebrauch gemacht. Nun aber will einer der Nachbarn sein eingetragenes Wegerecht einfordern. Daher meine Frage: Können wir das Wegercht aus dem Grundbuch streichen lasen, da es seit 30 Jahren besteht, aber noch nie in Anspruch genommen wurde und/oder weil die Notwendigkeit des Wegerechtes, durch Anbindung der 3 Grundstücke an eine öffentliche Straße, nicht mehr ersichtlich ist??
Vielen Dank schon einmal
Mit frdl. Grüßen
Harry Köhler

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mamadu14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem und möchte wissen, ob man Wegerecht aus dem Grundbuch streichen lassen kann?!
viele Grüße
mamadu14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47493 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Wegerecht lässt sich nur mit Zustimmung des Inhabers dieses Rechts streichen.

Wenn er dieses Recht jetzt einfordert, wird er die Zustimmung kaum geben. Dass das Wegerecht nicht genutzt wurde, bzw. dass auch eine andere Zuwegung vorhanden ist, ist dabei irrelevant.

1x Hilfreiche Antwort

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