Wegen Krankmeldung Urlaubstag abgezogen

2. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
manu8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wegen Krankmeldung Urlaubstag abgezogen

Hallo,

ich hatte mich am Freitag morgen im Betrieb telefonisch krankgemeldet. Ich fragte meinen Chef ob es wegen dem einen Tag nötig sei zum Arzt zu gehen. Er meinte ich brauche nicht gehen. Heute auf der Arbeit erfuhr ich, dass mir ein Urlaubstag abgezogen wurde, da ich für Freitag keine Krankschreibung vorlegen kann.

Ist das rechtens?

Vielen Dank für eure Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ich fragte meinen Chef ob es wegen dem einen Tag nötig sei zum Arzt zu gehen. Er meinte ich brauche nicht gehen.


das könntest Du wie beweisen?

Natürlich ist das nicht in Ordnung.

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#2
 Von 
manu8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

leider habe ich natürlich keine beweise.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag oder Tarifvertrag über die Art und Weise der Krankmeldung?

wirdwerden

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag oder Tarifvertrag über die Art und Weise der Krankmeldung?

wirdwerden

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von manu8 am 02.09.2013 10:37

Er meinte ich brauche nicht gehen.

Für ihn (AG) ändert das auch nichts, ob du mit gelben Zettel nicht da bist oder ob du einfach so nicht da bist. Fakt ist: Du bist nicht da! Deshalb wahrscheinlich auch diese Antwort. Die kenne ich so nämlich auch von meinem Chef. "Bin Krank. Brauch ich eine AU?" "Nein, brauchst du nicht" und schwupp kriegt man Urlaub abgezogen, weil man nicht da war und keine AU vorgelegt hat.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#6
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Die kenne ich so nämlich auch von meinem Chef.


Das ist aber kein korrektes Verhalten. Wenn der Chef sagt, daß man keine AU braucht, dann darf der AN das so interpretieren, daß er dann natürlich keinen Urlaubstag angerechnet bekommt.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von GROC am 02.09.2013 12:54

Wenn der Chef sagt, daß man keine AU braucht, dann darf der AN das so interpretieren, daß er dann natürlich keinen Urlaubstag angerechnet bekommt.

Natürlich. Es gibt ja nur krank oder Urlaub.

Und das man keine AU braucht um nicht zur Arbeit zu erscheinen ist eine völlig korrekte Antwort. Nach Urlaub wurde ja nie gefragt.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Man sollte doch erst einmal in die Unterlagen schauen. Dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Und das man keine AU braucht um nicht zur Arbeit zu erscheinen ist eine völlig korrekte Antwort. Nach Urlaub wurde ja nie gefragt.


Man sollte mal so einen Unsinn hier nicht schreiben.

Könnte der AN diese Aussage beweisen, dann würde natürlich schon ein Gericht davon ausgehen, dass der AN gemeint hat, ob er eine AU benötigt. Ein Urlaubstag muss ja auch als Urlaub deklariert werden und vom Chef entsprechend abgesegnet werden.

Ihre Argumentationsweise dürfte bei Gericht kaum Bestand haben, weil sie gegen Treu und Glauben verstößt.


Wesentlich ist hier, alles ander tut hier nicht zur Sache:

Was ist vertraglich vereinbart. Dies kann aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag hervorgehen, oder der AG hat eine klare (schriftliche) Anweisung abgegeben, dass der oder die AN schon am erste Krankheitstag eine AU vorlegen müssen.

Nur dann wäre der AG dazu berchtigt. Sonst gelten 3 Tage.


Sollten Sie noch nicht länger als 1/2 Jahr dort sein oder sich um ein Kleinbetrieb handelt, wird man das wohl schlucken müssen, wenn einem die Arbeitsstelle lieb ist, obgleich hier natürlich letzteres aus diesem Vorkommnis Fragen auch bzgl. der Zukunft aufwirft. So etwas beeinträchtigt naturgemäß das Vertrauen dem AG gegenüber.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 03.09.2013 09:23

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#10
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Maßgeblich ist zunächst das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach muss die AU am vierten Tag vorliegen - es sei denn, die Vorlage sei für den ersten Tag angeordnet. Faustregel: Die ersten drei Tage ist man sei eigener Arzt :-)
Was also gilt, sollte ein AN schon wissen oder eben nachlesen (AV oder TV).

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