Halli Hallo,
folgende Sachlage:
Hatte letztens eine Kontopfändung hinter mir (auf Fragen wegen wieso, weshalb etc. gehe ich nicht ein).
Habe mit dem zuständigen Anwalt alles geklärt damit mein Konto wieder freigegeben wird.
Nu is das so das meine Bank mein Konto nicht frei gibt. Aussage vom Anwalt war, das er mir sowie der Bank n schreiben hat zukommen lassen das sich die Lage geklärt hat und mein Konto wieder freizugeben ist. Dieser Schrieb wurde meiner Bank als Brief und als Fax zugestellt. Das ist jetzt eine Woche her. Meine Konto ist immer noch gesperrt. Habe dann mit dem Anwalt nochmal telefoniert und Ihn drum gebeten das Schreiben an meine Bankberaterin zu faxen damit diese es weiterleiten kann. Muss da morgen nochmal anrufen ob da jetzt was angekommen ist.
Der Punkt worum es jetzt geht ist folgender: Kann ich meine Bank für die mittlerweile entstandenen Kosten die durch Rückbuchungen entstanden sind irgendwie belangen? Sprich den die Rückbuchungsgebühren sowie die Mahngebühren der jeweiligen Unternehmen in Rechnung stellen? Weil laut Anwalt soll mein Konto seit einer Woche frei sein.
Bin über jede Antwort dankbar.
Lieben Gruß
Wegen Bankfehler Buchungsgebühren zurückfordern?
2. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2017 | 19:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Bankfehler Buchungsgebühren zurückfordern?
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Februar 2017 | 10:37
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Mit welcher Begründung verweigert die Bank denn die Freigabe?
#2
Antwort vom 3. Februar 2017 | 12:13
Von
Status: Student (2400 Beiträge, 713x hilfreich)
Du kannst der Bank alles Mögliche in Rechnung stellen. Ob sie es bezahlt bzw zahlen muss steht auf einem anderen Blatt und wird ggf gerichtlich geklärt werden müssen.
Hat der Gläubiger bzw dessen Anwalt die Rücknahme des Pfüb an die Bank geschickt oder nur eine Ruhendstellung? Im 2. Fall muss die Bank das nicht akzeptieren.
Und jetzt?
Schon
266.642
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
16 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
Top Bankrecht Themen
-
974 Antworten