Schönen Guten Abend,
mein Name ist Manuel und ich benötige von einem Experten einmal eine Einschätzung zur Rechtslage.
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Ich war bis zum 31.12.2015 über meine Mutter bei einer privaten Krankenversicherung versichert, da ich zu dieser Zeit an einer Universität studiert habe. Zum 01.01.2016 habe ich eine Anstellung bei einer Firma angenommen und bin seit diesem Tag gesetzlich versichert.
Ich bin bisher fest davon ausgegangen, dass man als Person nur bei einer Krankenversicherung versichert sein kann und dachte, dass die gesetzliche Versicherung meine private Krankenkasse darüber informiert, dass ich nun dort versichert bin. So stellte ich mir den Wechsel der Versicherungen vor - Leider war das nicht die Realität.
Die private Krankenversicherung hat weiterhin die monatlichen Beiträge eingezogen und ich muss zu meiner Schande gestehen, dass mir das erst Ende August aufgefallen ist...
Nun beruft sich die private Versicherung auf das Versicherungsvertragsgesetzt was besagen soll, dass die private Krankenkasse hätte bis zum 31.03.2016 darüber informiert werden müssen, dass ich ab dem 01.01.2016 gesetzlich versichert bin.
Ich habe im Zeitraum 01.01.2016 bis heute keinerlei Leistungen der privaten Krankenkasse in Anspruch genommen.
WIe sieht hier die Rechtslage aus? Kann man gegen die Entscheidung der privaten Versicherung vorgehen, dass die Beiträge rückwirkend zurück bezahlt werden?
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße,
Manuel
Wechsel von privater Krankenversicherung zu gesetzlicher Krankenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Die PKV wird hier wohl recht haben, s. §205 Abs. 2 VVG . Wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, bleibt einem als Trost eventuell eine Beitragsrückerstattung laut Vertrag und die Angabe in der Steuererklärung.
@ Retels
Richtig.
Btw. an den TS: Woher sollte denn die gesetzliche Krankenversicherung wissen, wem sie kündigen sollte. Etwas sehr unlogisch. Es gibt keine zentrale Datei...
Lg
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@TomRohwer:
Vielen Dank. Das erstmal sehr hilfreich. Es ist in der Tat so, dass bei einem Bruder, der bereits einige Monate vorher von PKV in die GKV gewchselt ist, die GKV sich mit der PKV in Verbindung gesetzt hat und soweit alles vorbereitet wurde, dass meine Mutter nur noch den Nachweis an die PKV senden musst.
Bei mir war das aber seltsamerweise nicht der Fall und deshalb waren wir auch so verwundert...
Wäre es sinnvoll sich an die GKV zu wenden? Die werden aber sicherlich nicht die gezahlten Beiträge an die PKV erstatten. Würden rechtliche Schritte Sinn machen und ggf. zum Erfolg führe? Gezahlte Beträge belaufen sich auf ca. 1900€
Viele Grüße
Ich habe noch einen kleinen Nachtrag:
Also es war tatsächlich so, dass die GKV mir keinerlei Dokumente zugesendet hat, die ich an die PKV hätte senden können. Erst als ich bei der GKV angerufen hatte, wurde mir das Dokument zugesendet. Bei meinem Bruder lief das wie oben erwähnt etwas anders ab, obwohl es die selbe GKV ist
Zitat:§ 178h Abs. 2 S. 1 VVG
alte Fassung
Zitat:§205 Abs. 2 VVG
neue Fassung
ZitatAlso es war tatsächlich so, dass die GKV mir keinerlei Dokumente zugesendet hat, die ich an die PKV hätte senden können. Erst als ich bei der GKV angerufen hatte, wurde mir das Dokument zugesendet. :
Wann und wie haben Sie sich bei der GKV angemeldet?
Wie wurde Ihnen die Mitgliedschaft dort bestätigt?
Berry
Der VN muss sich auch informieren. Es gibt keine Pflicht der GKV dem VN die Arbeit abzunehmen...
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