Wechsel Arbeitsvisum --> Studentenvisum

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
visumwechsel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Wechsel Arbeitsvisum --> Studentenvisum

Hallo,

ich habe eine Frage, zu der ich auch nach längerer Recherche noch keine richtige Antwort finden konnte, da die Norm der umgekehrte Weg zu sein scheint ...
Mein Freund ist Türke und arbeitet jetzt aber schon seit über drei Jahren in Deutschland. Nun würde er gerne noch einen Master in Deutschland studieren, allerdings ist das mit einem Arbeitsvisum ja wohl nicht möglich.
Besteht die Möglichkeit, im Inland (also ohne, dass er erstmal ausreisen und dann ein Studentenvisum aus der Türkei beantragen muss) einen Visumswechsel vorzunehmen?
Wenn ja, was muss er dafür machen und entstehen daraus irgendwelche Nachteile? (Irgendwo habe ich gelesen, dass man dann nach dem Studium auf Jahre kein Arbeitsvisum mehr bekommt, stimmt das?)

Vielen Dank!!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Besteht die Möglichkeit, im Inland (also ohne, dass er erstmal ausreisen und dann ein Studentenvisum aus der Türkei beantragen muss) einen Visumswechsel vorzunehmen? Das dürfte möglich sein - bloß der umgekehrte Fall (also Abbruch eines Studiums und Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit) ist nicht zulässig.
(Irgendwo habe ich gelesen, dass man dann nach dem Studium auf Jahre kein Arbeitsvisum mehr bekommt, stimmt das?) Nö. Nach erfolgreichem Abschluß des Studiums kriegt er eine AE zur Arbeitssuche und wenn diese dann erfolgreich ist, er also Arbeit in seinem Beruf gefunden hat, kriegt er eine längerfristige AE und irgendwann auch die Niederlassungserlaubnis, also die Erlaubnis zum Daueraufenthalt.
Ein Visum ist übrigens nur für kurzfristige Aufenthalte vorgesehen und hat mit der vorstehenden Thematik nichts zu tun.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 12.12.2013 17:21

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
visumwechsel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und aufbauende Antwort!!!! :)

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)


Wie muemmel schon andeutete könnte es ein erhebliches Problem geben, wenn das Studium letztendlich NICHT erfolgreich beendet werden würde.
Im Falle eines Abbruchs des Studiums wäre er nämlich ausreisepflichtig. Eine Rückkehr in den alten Beruf wäre nicht so ohne weiteres möglich, weil die alte AE zu Arbeitszwecken ("Arbeitsvisum") nicht mehr gilt, und eine neue AE zu Arbeitszwecken von der Türkei aus beantragt werden müsste.

Der Bekannte sollte sich also sicher sein, dass er dass Studium auch hinbekommt.

Bei einem erfolgreichen Abschluss des Studiums stehen ihm aber alle Möglichkeiten in D offen (auch ohne zwischenzeitliche Ausreise) - siehe muemmel .



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aleksandra123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

ich habe jetzt ähnliches Situation. Vor halbes Jahr habe ich nach Deutschland gekommen mit Arbeitsvisum und jetzt habe ich schon "acceptance letter" von der Uni und mein Chef ist ok dass ich arbeite Teilzeit. Nur habe ich jetzt das Problem dass ich kann das Visum nicht wechseln ohne nach Russland zu gehen. Es ist die einige Nachricht die ich gefunden habe mit ähnliches Problem, so ich würde mich freuen zu wissen was passiert am Ende mit deinem Freund.

Vielen Dank und Beste Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb495065-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle!
Das passt mir das Gegenteil, ich habe ein Studentenvisum weil einen brasilianer bin und ich studiere an der Universität, aber jetzt möchte ich zum Arbeitsvisum wechseln, weil ich anfangen werde, ganztägig zu arbeiten, und ich finde keinen Artikel darüber.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb495065-85):
ich studiere an der Universität, aber jetzt möchte ich zum Arbeitsvisum wechseln

Das steht doch bereits in der ersten Antwort.
Zitat (von muemmel):
Abbruch eines Studiums und Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit) ist nicht zulässig.

Dazu müssten Sie im Heimatland ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen. Wenn es sich dabei nicht gerade um einen Mangelberuf handelt, dürften die Chancen dafür recht gering sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Melaniee123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

ich denke schon, dass ein Visumwechsel möglich ist.

Viele Grüße

Melanie

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.390 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.