Hallo zusammen,
für einen Kunden habe ich einen Webshop erstellt, auf Basis seiner Webseite.
Bis dato hat der Kunde immer pünktlich bezahlt, aber seit Anfang November 2016 eben nicht mehr.
Seine Webseite wurde von einer anderen Agentur erstellt und ich habe hier den Shop praktisch integriert. Technisch und auch etwas von der Gestaltung ist die Webseite aber komplett überarbeitet und angepasst worden, entspricht also nicht mehr ganz dem Originalen.
Der Kunde hat nun, ohne Absprache mit mir, sämtliche Zugangsdaten gesperrt und mir via Email geschrieben, dass das Projekt nun abgeschlossen sei.
Heute geht die erste Mahnung raus, aber er betreibt den Shop, ohne bezahlt zu haben. Anfragen meinerseits, werden immer so begründet, dass seine Kunden nicht gezahlt haben. Es handelt sich um eine GmbH.
Was kann ich da jetzt machen? In welchen Punkten hat er sich strafbar gemacht, wenn überhaupt.
Viele Grüße
Webshop erstellt und wurde nicht bezahlt
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatWas kann ich da jetzt machen? :
Gerichtsfest mahnen, dann Mahn- und Vollstrekungsverfahren einleiten.
ZitatIn welchen Punkten hat er sich strafbar gemacht :
Der Schilderung nach in gar keinem.
Ausnahme: man könnte ihm nachweisen, das er das nichtzahlen z.B. von Anfang an geplant hat.
Hallo Harry van Sell,
vielen Dank für deine Antwort und Entschuldigung für meine verspätete.
Eine Mahnung ist Dienstag raus gegangen, mit Frist 13.12.2016.
Zwischenzeitlich habe ich erfahren, das die Ursprüngliche Webseite, in die ich den Shop integriert habe, auch nicht bezahlt worden ist, wäre der Vorsatz damit nicht bewiesen?
Wie schnell geht eigentlich ein gerichtliches Mahnverfahren, bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommen könnte?
Viele Grüße
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Wenn Sie Dienstag, den 13.12. eine Mahnung raus geschickt haben mit Frist 13.12., dann bringt das nicht wirklich etwas.
Sie müssen dem jenigen schon eine angemessene Frist lassen, 1-2 Wochen.
Woher haben Sie erfahren, dass er die ursprüngliche Seite nicht bezahlt hat?
Wurde diese lange vor Ihren Änderungen gebaut?
Das klingt schon sehr nach Vorsatz der Nichtzahlung, damit nach Betrug.
Sie können deswegen eine Anzeige erstatten, das bringt aber das Geld nicht zurück.
Vielleicht ist Ihr Kunde aber eher bereit zu zahlen, wenn Sie keine Anzeige erstatten, sollte er bis zum x bezahlen.
(Vorsichtig mit der Formulierung)
Beim Mahnverfahren beantragen Sie den Mahnbescheid bei Gericht, das Gericht teilt Ihrem Kunden dies mit, Ihr Kunde kann dann innerhalb von zwei Wochen widersprechen, tut er das nicht, wird Ihnen der Mahnbescheid zugesandt.
Falls er doch widerspricht, wäre der nächste Schritt eine Klage von Ihnen.
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