Hallo,
das Layout einer jeden Webseite unterliegt ja einem klaren Urheberrecht.
Allerdings wie zieht man die Grenzen, ob eine Webseite das Layout einer Anderen nachahmt ? (Momentan läuft ja auch der Prozess zwischen Facebook und StudiVZ, weil StudiVZ angeblich das "Look&Feel" von Facebook kopiert hat).
Gibt es irgendwelche Präzedenzfälle dazu, oder einigermaßen klare gesetzliche Bestimmungen, wann eine Seite als Nachahmung gilt ?
z.B. Google hat eine weiße Seite mit einem Suchfenster in der Mitte und einer Handvoll links, im Prinzip überhaupt kein Layout und keine Bilder (ausser dem Google Logo). Ab wann würde man das Urheberrecht von Google verletzen ?
Webseiten Layout Ähnlichkeit, wie ist das Urheberrecht definiert ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
> Gibt es irgendwelche Präzedenzfälle dazu, oder einigermaßen klare gesetzliche Bestimmungen, wann eine Seite als Nachahmung gilt ?
Nein.
Grundsätzlich gilt, daß die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines jeden Werkes (mit Ausnahme der Lichtbilder) an dessen Schöpfungshöhe gekoppelt ist.
Die meisten Website-Layouts erreichen diese nicht mal annähernd.
Schon von daher sehe ich im Facebook-studiVZ-Streit keine großen Erfolgsaussichten, jedenfalls nicht auf Grundlage Urheberrecht (und nur sehr sehr vage auf Grundlage Wettbewerbsrecht).
Ein Layout wie das von Google hat, mit Ausnahme des Logos, keine Schöpfungshöhe.
Ein Layout wie 123recht.net ebenfalls nicht (dreispaltiges Layout mit Balkentrennern und weißem Größer-Zeichen auf rotem Grund ist bestimmt schon 1995 im Netz zu finden gewesen).
Wenn du also grau durch blau und rot durch grün ersetzt, wird dir niemand an den Karren fahren, wenn deine Seite dann 'aussieht wie 123recht.net in Grün'. Jedenfalls dann, wenn du keine Ratgeberseite zum Thema Recht machst.
Es gibt ja bekanntlich auch nur ca. 20 verschiedene typische HTML-Layouts (in Flash sicherlich mehr), auf denen fast alle Seiten im Netz aufbauen.
Super Antwort, DAnke !
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