Wasseruhren vertauscht-Korrektur?

29. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Carla7
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasseruhren vertauscht-Korrektur?

Guten Tag,

wir haben im April diesen Jahres eine vermietete Eigentumswohnung gekauft.
Im Juni haben wir und unsere Mieterin festgestellt, dass die Wasseruhr dieser Wohnung mit der Nachbarwohnung vertauscht wurde und unsere Mieterin seit 2 Jahren zuviel Wassergeld bezahlt hat.
Daraufhin haben wir die Hausverwaltung mit der Korrektur beauftragt. Bis heute hat sich niemand bei uns oder der Mieterin gemeldet.
Wie läuft die Korrektur der Wasserabrechnung ab?

Vielen Dank schon mal

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Vielleicht hat die Verwaltung da gar nichts mit zu tun und war der falsche Ansprechpartner? Bei uns geht alles was die Wasseruhr und abrechnung angeht direkt über das Wasserwerk.
Mal erkundigen, wie das bei euch ist.

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#2
 Von 
Carla7
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Korrektur geht nicht über das Wasserwerk.Ausserdem liest die Wasseruhr nicht das Wasserwerk ab, sondern eine Ablesefirma.
Evtl. muss doch der Vorbesitzer der Wohnung auch involviert werden?
Mich interessiert auch, ob es gesetzl. Regelungen für solche Fälle gibt, also wer die Korrektur durchführen muss und wer wem Geld zurückerstattet.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Der Vorbesitzer wird da wohl raus sein, denn rechtlich hat er mit der Gemeinschaft nichts mehr zu tun.
Wenn ihr eine Ablesefirma habt, fragt dort nach, wer für den Austausch (wird alle paar Jahre wegen der Eichung gemacht) zuständig ist.
Normalerweise muss aber die Verwaltung ja Unterlagen haben, wann der Einbau der Wasseruhren stattfand und wer da einen "falschen" Anschluss durchgeführt hat.
Ruf die Verwaltung noch einmal, und nocheinmal usw. an und bestehe darauf, dass die Wasseruhren jeweils an die richtigen Anschlüsse kommen (oder ist es nur ein Zuordnungsfehler bei der Abrechnung? das kann man sofort korrigieren - über die Ablesefirma).

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#4
 Von 
Carla7
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe wohl was Wichtiges bei der Beschreibung vergessen:
Es war ein Zuordungsfehler bei der Hausverwaltung. Die Zähler waren richtig angebracht und abgelesen, nur im Abrechnungsprogramm der HVW falsch.

Also, wo und von wem bekommt unsere Mieterin das zuviel gezahlte Wassergeld zurück ?

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wer hat denn die Abrechnung mit der Mieterin gemacht? Ihr oder der Vorbesitzer? An den sollte sie sich wenden.
Ist es denn keinem aufgefallen? Natürlich kontrolliert nicht jeder Mieter seine Abrechnung und liest die entsprechenden Belege gegen. Auch prüft der Beirat nicht jede einzelne Abrechnung sondern nur stichprobenartig.
Um welche Summe & Zeitraum handelt es sich denn dabei?
Eventuell tritt die Vermögensschadenshaftpflicht des Verwalters dafür ein.

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#6
 Von 
Carla7
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abrechnung hat die Verwaltung erstellt.
Sie wohnt ca. 3 Jahre in der Wohnung und pro Jahr ca. 30 cbm zuviel bezahlt.
Mittlerweile hat sie dem Vorbesitzer einen Brief geschrieben, in dem sie um Rückzahlung bittet. Die Hausverwaltung hat den Vorbesitzer, nach eigener Aussage, im August breits darüber informiert, dass die Uhren nicht richtig zugeordnet waren.
Es meldet sich nur niemand !!!

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Das Problem: alles vor deiner Zeit als Eigentümerin. Könnte schwierig sein für die Mieterin, da von dir Geld zu verlangen.

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