Wasserschaden zum Beurkundungstermin

5. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
karsten1077
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden zum Beurkundungstermin

Hallo liebes Forum,
nachdem ich unsere Geschichte mit dem Notar geklärt habe, haben wir jetzt ein neues Problem. Wir hatten gestern Termin zur Beurkundung, als wir dann mit komplett versammelter Mannschaft da saßen, also Verkäufer, Ich, Makler und Notar. Fing der Makler an. In der Nacht zuvor oder auf jedenfall nach Mittag des Vortages ist eine duscharmatur geplatzt und bis zum nächsten Morgen ca. 150m3 Wasser von der dachwohung durch das ganze Haus geflossen. Der sofort bestellte Gutachter hat bei erstem Augenschein den Schaden auf ca.100000€ beziffert und den Fall an einen spezialisierten Kollegen abgegeben. Die Versicherung scheint erstmal zahlungswillig, da nächste Woche schon baustrom zur trocknung gelegt wird. Meine Frage ist jetzt, wie kann ich mich als potenzieller Käufer vor spatfolgen schützen. Sprich Schimmel, Rost usw. Kaufinterese besteht bei mir immer noch auch wenn es jetzt mindestens ein halbes Jahr dauert bis das Haus wieder bewohnbar ist. Kann man schriftlich vereinbaren das sich der Kaufpreis nicht erhöht, da das Haus ja komplett saniert wird. Kann ich spätere Schäden reklamieren bzw. vor Kauf noch einmal von einem Gutachter alles kontrollieren lassen. Kann ich mit der Versicherung absprechen was für Materialien verwendet werden, damit es gleich so wird wie ich es möchte?

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von karsten1077):
Meine Frage ist jetzt, wie kann ich mich als potenzieller Käufer vor spatfolgen schützen. Sprich Schimmel, Rost usw. Kaufinterese besteht bei mir immer noch auch wenn es jetzt mindestens ein halbes Jahr dauert bis das Haus wieder bewohnbar ist.

Wo liegt das Problem?
Man kauft das Haus jetzt mit der Abtretung der Versicherungsleistung vom Vorbesitzer.
Zitat (von karsten1077):
Kann ich mit der Versicherung absprechen was für Materialien verwendet werden, damit es gleich so wird wie ich es möchte?

Sobald man Eigentümer ist.
Zitat (von karsten1077):
Kann man schriftlich vereinbaren das sich der Kaufpreis nicht erhöht, da das Haus ja komplett saniert wird.

Können tut man alles, nur aus Sichtweise des Verkäufers wäre das unklug, wenn jetzt komplett renoviert wird, steigert sich der Wert, wer würde wohl auf so was verzichten?
Zitat (von karsten1077):
Meine Frage ist jetzt, wie kann ich mich als potenzieller Käufer vor spatfolgen schützen.

Steht doch im Notarvertrag, ein Haus wird immer wie besichtigt auch gekauft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119660 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von karsten1077):
Kann ich mit der Versicherung absprechen was für Materialien verwendet werden, damit es gleich so wird wie ich es möchte?

Das sollte man mit der Versicherung absprechen, in wie weit die da kooperativ ist.

Inder Regel ist es doch so, da der Geschädigte sich entsprehend Kostenvoranschläge machen lässt. Dabei sind die Materialien und Ausführungsarten ja von ihm bestimmbar.
Wobei die Versicherung sicherlich nicht höherwertige Materialien finanzieren wird, sofern gleichwertige Alternativen verfügbar sind. Wer also statt Grevenbroicher Steinzuug-Fließen nun Carrara-Marmor verlegen möchte, wird vermutlich auf gewissen Widerstand stoßen...

Dann muss man auch noch damit rechnen, das ein Abzug "Alt-für-Neu" vorgenommen wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karsten1077
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Beim Verkäufer ist es mittlerweile sehr dringend das Objekt zu verkaufen, da er bei der Bank mit ca. 20000€ rückständig ist. Alle anderen Interessenten hatten ca.15000€ weniger geboten und deswegen wollte die Bank einem Verkauf an andere Interessenten nicht zu stimmen. Der Verkaufspreis wird die bestehende restsumme des jetzigen Besitzers nicht abdecken. Wielange dauert es normalerweise bei Schäden um die 100000€ ca. bis das Gutachten vorliegt? Wir hatten den Kreditvertrag bereits unterzeichnet und haben jetzt noch 10 Tage wiederrufsrecht. Sollte man den Kredit erstmal kündigen und schauen wie sich die Versicherung verhält oder lieber alles laufen lassen und nur die rechte des jetzigen Besitzers abtreten lassen?

-- Editiert von karsten1077 am 05.02.2017 22:47

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen