Wasserschaden wer zahlt.?

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fips
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)
Wasserschaden wer zahlt.?

Hallo,

wer sich auskennt möchte mir bitte in folgenden Fall helfen:

Ich wohne seit 15 Jahren in einer Mietwohnung.(Erstbezug)
Vor einigen Tagen hat sich der Siphon der Duschkabine gelockert.Das abfließende Duschwasser ist dann nicht nicht komplett ins Abwassersystem gelandet sondern ist teilweise unbemerkt in den Fußboden gelaufen.Bei meiner Familie mit 5 Personen kam natürlich einiges zusammen.Das nun austretende Duschwasser verursachte bei meiner Untermieterin eine nasse Wand.Genau an dieser Stelle war auch der Sicherungskasten der einen Kurzschluss zur folge hatte.
Der Vermieter organisierte am nächsten Tag eine Installateur der die Fliesen an der Duschkabine entfernte und einen neuen Siphon einbaute.Bei meiner Untermieterin musste der Sicherungskasten komplett erneuert werden.Auf meine Frage an den Vermieter wie es nun weiterginge mit dem Verfliesen der Dusche sagte antwortete er mir : ja das organisiert er.Aber das und alle vorangegeangenen Reperaturen müsste ich ja sowieso über meine Haftpflichtversicherung regulieren und sollte schon mal alles in die Wege leiten.Ich habe heute meine Versicherung angerufen wo ich einen Schutzbrief habe und erklärte den Fall.
Nach dem ich die Sache geschildert habe lehnten sie eine Kostenübernahmen vorweg ab.Sie sagten das für den Schaden der Vermieter aufkommen musste,da ich ja gar keine Gelegenheite hatte auf den Mangel vorbeugend einzugreifen.Es war ja alles verbaut aund daher für mich unzugänglich.
Jetzt weiß ich nicht wer Recht hat.Muss ich im schlimmsten Fall alles selber bezahlen.?

Für hilfreiche Antworten schon mal vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Fips):
Vor einigen Tagen hat sich der Siphon der Duschkabine gelocker


Wie hat man sich das vorzustellen? Siphon fängt an zu atmen und streckt sich? ... oder wurde da manipuliert, sprich, haben Sie das Sieb am Siphon geöffnet um es von dem Duschschmodder zu befreien?

Vorweg, der Schaden wird erst einmal (so er denn vom VM gemeldet wird, von der Versicherung des VM beglichen, welche sich - wenn Sie dafür verantwortlich zeichnen - im Nachgang an Ihnen oder Ihrer Versicherung schadlos halten wird.

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#2
 Von 
Fips
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

der Installateur sagte das die Kreuz-Schraube oben angerostet und "überdreht" war.Also sie war nicht mehr richtig fest.Dadurch lockerte sich allmählich der Siphon denke ich mal.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Fips):
Vor einigen Tagen hat sich der Siphon der Duschkabine gelockert.


Woher wissen Sie das? Sie hätten unverzüglich dem VM Meldung machen müssen, oder zumindest sebst Vorkehrungen treffen um einen Wasserschaden zu vermeiden. Diesen Vorwurf könnte man Ihnen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Fips):
der Installateur sagte das die Kreuz-Schraube oben angerostet und "überdreht" war.Also sie war nicht mehr richtig fest.Dadurch lockerte sich allmählich der Siphon denke ich mal.


Erfahrungsgemäß pappt bei Rost erst mal alles fest zusammen, bevor es auseinander bröselt, dies hätten Sie aber beim Duschen sehen müssen, eine rostige Schraube bemerkt man ja.

Überdreht wird eine Schraube nur, wenn geschraubt wird. Also, haben Sie oder haben Sie nicht?

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#5
 Von 
Fips
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

nein ich habe nicht.Es gab keinen Grund dafür.Ich hätte mich ja gern mit dem Installateur darüber unterhalten.Es war meine Frau dabei.Die sagte es mir so.Er wollte die Schraube festdrehen und es kam keine Wikung mehr.Ich kann es mir nur so vorstellen das die Schraube sich allmählich gelockert wie auch immer. Daher saß der angeschraubte Siphon icht mehr richtig fest.Ich denke das das Duschwasser nicht plötzlich danaben lief sondern im Laufe der Zeit nur immer mehr wurde.Aber wie gesagt ich kann es beim besten Willen nicht genau sagen wie es zsammenhängt.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das ist doch alles irrelevant- das meiste wichtige hat AltesHaus schon gesagt:

Zitat (von AltesHaus):
der Schaden wird erst einmal (so er denn vom VM gemeldet wird, von der Versicherung des VM beglichen, welche sich - wenn Sie dafür verantwortlich zeichnen - im Nachgang

Für die Regulierung des Schadens ist zunächst der Wohngebäudeversicherer zuständig. Darauf habt ihr auch grundsätzlich Anspruch, wenn der Vermieter die Versicherungsbeiträge an euch weitergibt als Nebenkosten.

Ggfs wird der Versicherer im Nachgang versuchen jemanden dafür haftbar zu machen. Dafür muss diesem Jemand verschulden nachgewiesen werden. Ob derjenige tatsächlich Schuld ist oder nicht ist dabei irrelevant. Selbst wenn er schuld wäre, muss er nicht haften, wenn ihm das Verschulden nicht nachgewiesen werden kann.
Für die Verteidigung von jemand ist dessen eigener Haftpflichtversicherer zuständig.

Für euch heißt das, der Vermieter muss sich kümmern. Wenn er oder sein Versicherer danach Anprüche an euch stellen, verweist ihr die nur an euren Versicherer. Ihr selbst haltet euch raus und geht maximal die Briefe an die eigene Versicherung weiter.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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