Wasserschaden - wer zahlt?

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dunkelziffer2k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - wer zahlt?

Hallo zusammen!

Ich bin Mieter. Neulich kam es in der Wohnung über meiner zu einem Ventilbruch. Wasser lief in meine Wohnung. Hausrat ist nicht beschädigt, aber der selbst eingebaute Laminatboden ist hinüber.

Daher meine Frage: Wer zahlt für den Schaden am Boden? Eine Hausratvericherung habe ich leider nicht.

Lg, dunkelziffer

P.S.: Mit ist klar, dass keine der auf diesen Beitrag geposteten Antworten als Rechtsberatung o.ä. zu verstehen ist!

-- Editiert dunkelziffer2k am 08.01.2012 18:52

-- Editiert dunkelziffer2k am 08.01.2012 18:53

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:


Ein Verschulden seitens des Vermieters liegt nicht vor, wäre auf jeden Fall sehr schwer nachweisbar. Deshalb gibt es aus der Haftpflichtversicherung des Vermieters auch keinen Ersatz.


Welche Haftpflichtversicherung des VMs ist gemeint :
Gebäude-Haftpflicht oder Privat-Haftpflicht ?

Generell haftet keine Haftpflichtversicherung für Mietsache.





-- Editiert icecycle am 10.01.2012 10:42

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Den selbst eingebrachten Laminatboden ersetzt Ihnen leider niemand. Einebrachte Sachen (Tapeten, Teppiche und sonstige Böden) bleiben in Ihrem Eigentum. Auch dann, wenn diese Sachen mit den Gebäude fest verbunden sind. Sie bleiben Hausrat.


§.93 BGB
mit dem Gebäude festverbundene Sachen sind Bestandteil des Gebäudes.
Weiß die Versicherung was wem gehört ?
Aber die Versicherung zahlt nicht Schäden an 2x Bodenbelägen.
Welche Bodenbelag liegt unter dem Laminat ?



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Der vom Mieter eingebrachte Laminatboden ist in jedem Fall in einer Hausratversicherung versichert.

Ich schließe mich uneingeschränkt @schnelldenker an!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo icecycle,

"Generell haftet keine Haftpflichtversicherung für Mietsachen."

Diese Aussage gilt heute auch nicht mehr uneingeschränkt, da es durchaus bei einzelnen Unternehmen auch schon die Möglichkeit gibt,
Schäden an gemieteten Sachen mitzuversichern.

SG

Berry


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