Hallo,
der Mieter über mir hat einen Wasserschaden verursacht, bei mir hat sich an mehreren Stellen die Tapete gelöst und verfärbt.
Die Haftpflichtversicherung des Mieters lehnt die Regulierung ab, weil der Vermieter der Eigentümer der Wände und Decken ist. Des Weiteren sei der Schaden nicht grob fahrlässig und damit generell nicht ersatzpflichtig. (???)
Der Vermieter hingegen argumentiert, dass ich für die Tapeten (Renovierung) spätestens beim Auszug verantwortlich bin.
Kann das sein, jeder schiebt es auf den anderen und ich bleibe darauf sitzen?
mfg
A.M.
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Wasserschaden und keiner muss zahlen ??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi wir hatten mal ein ähnliches Problem, da hat die Gebäudeversicherung des damaligen Vermieters den Schaden an den Wänden beglichen.
Ob der Wasserschaden grob fahrlässig verursacht wurde kann man aus deinem Post nicht entnehmen. Jedoch sollte für Schäden außerhalb von Wand und Decke die Haftpflicht aufkommen, dafür ist sie schließlich da, sie wird sich das Geld dann beim Versicherten wohl zurück holen können, aber dies sollte dann nicht dein Problem sein.
Hierzu ein Urteil
http://www.kostenlose-urteile.de/Wasserschaden-Beim-Waschvorgang-eingeschlafen-Versicherung-muss-zahlen.news5095.htm
Hoffe dir konnte etwas weiter geholfen werden.
LG AltesHaus
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-- Editiert am 08.01.2011 21:57
Das kann natürlich nicht sein
Im Prinzip sehe ich das so: Du meldest deinem Vermieter diesen (von dir ja nicht verursachten) Schaden. Dann ist er im Zugzwang und muss das ganze instand setzen! Wenn er meint, dass das der andere Mieter zahlen muss, muss er sich eben mit diesem bzw dessen Versicherung auseinander setzen.
Sollte er nicht reagieren, kannst du nämlich Schritte gegen den Vermieter einleiten.
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quote:<hr size=1 noshade>Kann das sein, jeder schiebt es auf den anderen und ich bleibe darauf sitzen? <hr size=1 noshade>
Nein, das ist ein Mangel der Wohnung, für den du nichts kannst.
Der Vm. muss das auf eigene Kosten beseitigen/reparieren, auch wenn er nichts dafür kann. Die Kosten kann er sich beim Verursacher wiederholen.
Der Einfachheit kannst du dich natürlich auch direkt mit dem anderen Mieter arrangieren. Der soll seine Haftpflicht in Anspruch nehmen.
Geht das nicht Vm. Schäden anzeigen, mit Frist um Beseitgung bitten. Geschieht nichts ist Vm. im Verzug. Danach kannst du die Schäden selbst beseitigen und Vm. in Rechnung stellen. Aber: Beweise sichern Fotos, Zeugen, Handwerker.
Hier nachzulesen §§ 536 , 536a BGB
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--- editiert vom Admin
Hallo,
angeblich die Waschmaschine und der Mieter war nicht anwesend.
Mal anders gefragt, muss ich bei einem Auszug immer renovieren?
Für den Fall, dass gar keiner zahlen will, tünche ich nur drüber und überlasse es dann dem Vermieter?
mfg
A.M.
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-- Editiert am 08.01.2011 22:52
--- editiert vom Admin
quote:
mal anders gefragt, muss ich bei einem Auszug immer renovieren?
Das ist eine ganz andere Baustelle, hängt vom MV ab.
Machst du jetzt nichts wg. der Schäden, zeigst sie nicht mindestens "offiziell" beim Vm. an, werden sie dein Problem. Die Tapete scheint ja auch "fällig" zu sein.
Im Moment ist es das Problem des Vm. Wenn du nichts machst, vorbehaltlos Miete zahlst, nichts anzeigst, ist er aus dem Obligo.
Mal drüber nachdenken.
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Muss ich den Schaden dem Vermieter innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, damit der in Verzug kommt?
Weil, die Versicherung des Mieters hat sich jetzt schon über 4 Wochen Zeit mit der Ablehnung gelassen.
mfg
A.M.
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quote:<hr size=1 noshade>Muss ich den Schaden dem Vermieter innerhalb einer bestimmten Frist mitteilen, damit der in Verzug kommt? <hr size=1 noshade>
Nein, Frist gibt es nicht.
Nach § 536c BGB musst du allerdings "unverzüglich" anzeigen. Dein Vm. weiss ja aber schon von den Schäden. Ich rede hier nur davon, wie du vorgehen solltest, um 100% sicher zu sein. Manchmal "vergessen" ja Leute Dinge, die sie eigentlich wissen müssten.
Fest steht: Sagst du nichts und zahlst brav deine Miete sagt man im Allgemeinen, dass nach 6 Monaten keine Ansprüche mehr bestehen.
Aber was hindert dich? Vorfall kurz beschreiben, Schäden auflisten, wenn es nicht zu viel Mühe macht Fotos beilegen, abschicken. Geht heute ja sogar oft alles per mail. Alles abspeichern, aufheben.
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quote:
Der Vermieter hingegen argumentiert, dass ich für die Tapeten (Renovierung) spätestens beim Auszug verantwortlich bin.
Der Mieter ist im Rahmen einer Klausel zu den Schönheitsreparaturen nur für Schäden durch vertragsgemäße Abnutzung zuständig. Wasserschäden fallen nicht darunter.
Vielmehr stellt das einen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen hat. Die Kosten dafür kann er beim Schadenverursacher geltend machen. Sie werden aber auch typischerweise von seiner Gebäudeversicherung übernommen.
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quote:
Sie werden aber auch typischerweise von seiner Gebäudeversicherung übernommen.
Aber doch nicht in DEM Fall.
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Genau das ist ja der Sinn einer Leitungswasserversicherung.
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