Wasserschaden in der Wohnung. Wer muss Feuerwehrkosten zahlen?

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kezman43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden in der Wohnung. Wer muss Feuerwehrkosten zahlen?

Hallo Zusammen,
Ich bin neu hier und berichte gleich mal von einem Vorfall:
Vor 1 1/2 Jahren hatte ich einen Wasserschaden in der Wohnung. Der Schlauch von der Waschmaschine ist an einer Stelle aufgerissen und die ganze Küche + Flur stand unter Wasser. Das ganze Wasser ist unten bei den Nachbarn an der Decke durchgedrungen. Ich war in dieser Nacht nicht zu Hause, weshalb die Nachbarn die Feuerwehr alarmierten. Die Feuerwehr hat die Wohnungstür geöffnet, das ganze Wasser aus der Wohnung abgepumpt und mit ihren Anlagen für eine Stunde trocknen lassen. Ich wurde am nächsten Tag von meinem Vermieter informiert. Ich habe derzeit keine Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung gehabt. In meinem Mietvertrag ist in den Nebenkosten jedoch der Punkt "Sach- und Haftpflichversicherung" aufgeführt, wofür ich anscheinend monatlich zahle. Ich musste bislang für keine Kosten aufkommen. Ich habe über den Vermieter einen Handwerker beauftragen lassen, um einen neuen Schlauch mit einem Wasserstopper anschließen zu lassen. Die Waschmaschine war neu von Beko gekauft, der angeschlossene Schlauch war ein Originalteil, jedoch ohne Wasserstopper. Heute, nach 1 1/2 Jahren habe ich eine Rechnung von der Feuerwehr erhalten. Ich muss für den Einsatz über 400 € zahlen. Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Rechnung über die Versicherung die im Mietvertrag enthalten ist abrechnen kann. Ich musste schließlich auch nicht für die Renovierungskosten meiner Nachbar zahlen, da es anscheinend über die Versicherung gelaufen ist. Mein Vermieter sagt nur, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe, da dieser Schlauch kein Waschmaschinenschlauch sei und die Beweisfotos beim Amt vorliegen. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke und Gruß
Kezman43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Kezman43):
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Für den Feuerwehreinsatz wirst du aufkommen müssen, da wird dir die Gebäudeversicherung nicht helfen. Für Schäden, die du fahrlässig verursacht hast, kommt die Gebäudeversicherung nicht auf, da wäre eine Privathaftpflichtversicherung nötig gewesen.

Wenn die anderen Schäden z.B. beim Nachbarn reguliert wurden, kannst du von großem Glück reden, denn auch dafür wäre die Versicherung nicht zuständig gewesen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Schau dir mal dieses Urteil an: OLG Oldenburg, 05.05.2004 - 3 U 6/04 . Zum Rest kann ich wenig sagen. Ich weiß nicht, unter welchen Voraussetzungen die Feuerwehr ihre Einsätze in Rechnung stellen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Die "Sach- und Haftpflichversicherung" (des Gebäudes), die du über die Betriebskosten zahlst, deckt Schäden, die durch das Gebäude bzw. durch Gebäudebestandteile/-zubehör verursacht werden (Haftpflichtversicherung) oder die am Gebäude verursacht werden (Sachversicherung).

Da ist also einmal zu klären: gehört die Waschmaschine zum Vermietereigentum?
Wenn nicht, dann greift natürlich auch nicht die Haftpflichtversicherung für das Gebäude/für Gebäudebestandteile/Gebäudezubehör

Zitat (von Kezman43):
Die Waschmaschine war neu von Beko gekauft, der angeschlossene Schlauch war ein Originalteil, jedoch ohne Wasserstopper.

das lässt stark vermuten, dass die Waschmaschine DEIN Eigentum ist

Mit "ohne Wasserstopper" meinst du vielleicht "ohne Aquastopp""??
Ich wusste gar nicht, dass es noch Waschmaschinen/Geschirrspüler ohne diese Sicherheitseinrichtung zu kaufen gibt.
Aber da sind sich die Gerichte einig: Der Betrieb solcher Geräte ohne Aquastopp in Abwesenheit, ohne Beaufsichtigung wird als grobe Fahrlässigkeit angesehen.
Da wäre auch die eigene Haftpflichtversicherung leistungsfrei bzw. teilleistungsfrei.
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.aquastop.htm

Den Schaden, die Kosten, die du verursacht hast, musst du auch bezahlen.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters hat hier anscheinend den Schaden am Gebäude schonmal verschuldensunabhängig reguliert. Kann gut sein, dass hier auch noch Regressansprüche auf dich zukommen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Lies dir cauchys Urteil noch mal durch.. so eindeutig sehe ich das nicht, da hier es um eine neue Maschine geht und der Schlauch "geplatzt" ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Aber da sind sich die Gerichte einig: Der Betrieb solcher Geräte ohne Aquastopp in Abwesenheit, ohne Beaufsichtigung wird als grobe Fahrlässigkeit angesehen.
Da wäre auch die eigene Haftpflichtversicherung leistungsfrei bzw. teilleistungsfrei.


Warum wird eigentlich immer wieder behauptet, dass die Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit (teilweise) leistungsfrei wäre? Die Aussage ist ganz einfach falsch.

Das zitierte Urteil betrifft Ansprüche gegen die Hausratversicherung.

Der Feuerwehreinsatz ist dagegen ganz unabhängig davon, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorliegt, nicht vom Versicherungsumfang abgedeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Feuerwehreinsatz ist dagegen ganz unabhängig davon, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorliegt, nicht vom Versicherungsumfang abgedeckt.


Von welchem Versicherungsumfang ist die Rede? Der Haftpflicht einreichen, die wird sich schon äußern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Der Haftpflicht einreichen, die wird sich schon äußern.

Der TE hat aber keine Haftpflichtversicherung, was nun?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Der TE hat aber keine Haftpflichtversicherung, was nun?


... wenn dem so ist ... dann ... Pech inne Verlosung.

1x Hilfreiche Antwort

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