Wasserschaden im Schlafzimmer

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
hans.wund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasserschaden im Schlafzimmer

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem.

Vor ca. einem 3/4 jahr gab es im Badezimmer eine undichte Stelle in der Wand weil eine Fuge der Kacheln undicht war. So lief das Wasser offensichtlich beim Duschen immer in die Wand. Das fiel mir auf weil genau auf der anderen Seite das Schlafzimmer liegt und sich an der Wand genau auf Höhe des Schadens ein großer Schimmelfleck bildete und es fing an "muffig" zu riechen. Und auch in dem Schrank der an der Wand stand fingen Jacken an zu schimmeln. Ich habe sofort meinen Vermieter informiert, der sofort mit einem Handwerker die undichte Stelle mit Silikon abdichtete. Den Schimmelfleck behandelte ich mit Brennspiritus und der Fleck blieb auch weg. Doch der "muffige" Geruch blieb. Auch blieb es nass kalt.
Ich besorgte mir um es zu testen, einen Feuchtigkeitsmesser für die Wand und ein Hygrometer.
Das Hygrometer ging nie mehr unter 70 % und liegt meistens bei knapp unter 80 %. Der Hygrometer zeigte auch die Temperatur an. Es ist immer komich "kalt" richtig kühl doch die Temperatur liegt bei 20-21°C.
Auch regelmäßiges Lüften, ich wohne im Erdgeschoss, wenn ich nicht da bin habe ich das Fenster nicht offen, wenn ich Abends nach Hause komme lüfte ich erstmal mit sperrangelweit geöffneten Fenstern und auch über Nacht ist das Fenster immer gekippt, half nichts dagegen. Wenn ich zu Hause bin sind grundsätzlich die Fenster offen, außer im Winter da Lüfte ich 5-8 mal täglich. Ich prüfte auch mit dem Feuchtigkeitsmesser die Wände. Der Messer schlug in direkter Bodennähe total aus, und zeigte höchste Feuchtigkeitswerte an jeder Wand des Raumes an. Je höher man an der Wand maß, desto geringer wurden die Feuchtigkeitswerte. Leider musste ich auch feststellen das div. Gegenstände die in Bodennähe stehen, Schränke, Schuhe und auch leider eine Geige anfingen zu schimmeln. Eine weiße Schimmelschicht legte sich z.B. an die Wände von Nachttischschränkschen und auch leider auf den Geigenkasten, und auch in dem Kasten bekommt die Geige weiße Flecken auf dem Holz. Direkt informierte ich den Vermieter. Die schickten über die Hausverwaltung einen Sachverständigen der mit div. Messgeräten anrückte. Ich schilderte ihm den Fall und er fing an zu messen. Er maß die Feuchtigkeit der Bodenplatte, der Wände, des Raumes und div. andere Dinge. Nach der Ursache gefragt, erzählte ich Ihm den Vorfall von dem Wasserschaden. Auch den Faktor das sich unter dem Haus ein Waschkeller befindet der immer eine geöffnetes Fenster hat. Sein Ergebniss:
- die Feuchtigkeit der Bodenplatte wäre "klatschnass" --> habe ich selber auf den Messgeräten gesehen
- durch den zwar reparierten Wasserschaden, aber nicht zu Ende behobenen Wasserschaden wäre die Bodenplatte seit längerem feucht, dieses würde nicht einfach so durch Lüften abtrocknen--> Daher der "Muff", die feuchte Luft, der Schimmel etc.
- Man bräuchte mind 20-30 Tage mit professionellem Equipment sog. Trockengeräten um den Raum wieder trocken zu bekommen
- vorher müsste man die Tapette(Raufaser) von den Wänden(mind von den unteren Wänden nehmen) und den Teppich raus nehmen damit der Trocknungsprozess Früchte trägt
- der Waschkeller kann an dem hohen Maß von Feuchtigkeit nicht schuld sein

Meinem Vermieter und der zugehörigen Hausverwaltung liegt der Bericht von dem von diesen in Auftrag gegebene Sachverständigen nun vor. Die Aussage war schlicht: "Der Sachverständige" will ein Geschäft machen" Es wäre nicht so schlimm wie er schreibt.

Nun zu meinen Fragen, enttschuldigt die Masse an Information :

WICHTIGSTE FRAGE
Hat jemand praktische Erfahrung wie lange so etwas dauert bis es trocknet?
und
Muss man das Zimmer komplett "sanieren"?


Ich habe seit einiger Zeit immer wieder roten Hautausschlag und immer wieder schmerzende Kopfschmerzen sowie sehr trockene Augenschleimhäute, zu welchem Arzt geht man um überprüfen zu lassen ob es was mit dem Schimmel zu tuen hat?
Ich möchte am liebsten sofort die Wohunung kündigen, bei einer kompletten Sanierung des Zimmers entfällt dann die Kündigungsfrist?
Falls es sich herausstellt das ich durch den Schimmel die Symptome habe, wie sieht es dann mit dem Kündigungsfrist aus?



-- Editiert hans.wund am 12.09.2014 22:39

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ob Sie eine Allergie gegen Schimmel haben, prüft der Hautarzt. Hautärzte sind zumeist auch Allergologen.

Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt nicht vor, wenn Abhilfe geschaffen wird. Bis die Abhilfe greift, könnte eine Mietminderung den Vermieter ermuntern.

Die Trocknung dauert so lange, wie der Gutachter geschriebenben hat. Vieleicht etwas länger. Der Strom für die Trocknungsgeräte liese ich allerdings nicht über meinen Zähler laufen.

Die Trocknung bringt nur etwas, wenn auch die Dusche komplett neu gemacht wird. Generelle Baufehler kann man nicht mit etwas Silikon beheben. Vermutlich wurde hinter den Fliesen keine Abdichtung vorgenommen.




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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hans.wund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Blaki!

Vielen Dank für die Antwort und deine Einschätzung.

Ich habe gelesen das bei Sanierungsarbeiten ein sog. Sonderkündigungsrecht greifen kann: Sanierung:

Wenn eine umfassende Sanierung angekündigt wird, die den Mieter erheblich stören wird, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat. Kleinere Reparaturarbeiten verkürzen die Kündigungsfrist nicht.

In welchem Fall handelt es sich jetzt um eine Sanierung? Lt. Sachverständigem, müsse der boden raus die Wände von der Tapete befreit werden. Für mic hwäre das schon eine Sanierung.
Ja ganz genau Blaki, das sehe ich auch so, bestätigt wurde das von dem Fachmann auch. Aber wenn man jetzt auch die Dusche neu macht, handelt es sich dann um kleinere Reparaturarbeiten?

Ich werde da sicherlich mal mit einem Anwalt drüber sprechen müssen, da gibt es bestimmt keine ganz so klaren Abgrenzungen.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Ich habe gelesen das bei Sanierungsarbeiten ein sog. Sonderkündigungsrecht greifen kann: Sanierung:

Wenn eine umfassende Sanierung angekündigt wird, die den Mieter erheblich stören wird, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.


Wo gelesen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hans.wund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe mal gegoogelt!

http://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/

Sicherlich nicht die besten Informationsquellen, sollte und werde dieses wohl doch mal einen Anwalt fragen müssen.

Was meint Ihr?

-- Editiert hans.wund am 14.09.2014 11:20

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Sicherlich nicht die besten Informationsquellen,


Richtig. Wenn das mit der verkürzten Kündigungsfrist Bei Sanierung stimmen würde, gäbe es dazu einen § im BGB oder ein höchstrichterliches Urteil. Beides ist mir nicht bekannt.

Ich würde mal bei der Quelle nachfragen auf welche rechtliche Grundlage sich diese Behauptung stützt.

quote:
sollte und werde dieses wohl doch mal einen Anwalt fragen müssen.


Aber einen mit Fachrichtung Mietrecht.



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