Wasserschaden im Badezimmer ( Decke ) keine Reaktion vom Eigentümer über mir

6. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)
Wasserschaden im Badezimmer ( Decke ) keine Reaktion vom Eigentümer über mir

Im Dezember 2017 bekam ich einen Anruf von meiner Mieterin. Im Badezimmer tropfte es von der Decke und es wäre ein Riss zu sehen. Ich habe dann meine Mieterin gebeten sofort zum Eigentümer der Wohnung über meiner zu gehen und ihn darauf aufmerksam zu machen. Ich habe dann einen Anruf bekommen von der Tochter des Eigentümers über mir. Ihr Vater hätte zu lange geduscht und das könnte der Grund für meine feuchte Decke sein. Sie wollte sich umgehend kümmern und dann einen Handwerker beauftragen der den Schaden behebt. Der Handwerker war wohl anderen Tag da und hat den Schaden behoben. Es tropft nun nicht bei mir Im Badezimmer allerdings wurde bei mir nur ein Maler vorbeigeschickt der die Stelle überstreichen sollte. Der Riss in der Decke ist trotz überstreichen immer noch zu sehen. So kann meine Decke auf jeden Fall nicht bleiben und so war sie vorher ja auch nicht. Ich habe dann den Eigentümer angeschrieben per E-Mail und per Einschreiben, leider bekam ich bisher keine Antwort :-( wie soll ich hier nun weiter vorgehen ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Entweder Selbstvornahme und das Geld wiederholen. Oder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Entweder Selbstvornahme und das Geld wiederholen. Oder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung.


Die Hausverwaltung sagt das ist ein privater Schaden, für diesen Schaden muss der Eigentümer über mir haften.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Entweder Selbstvornahme und das Geld wiederholen.

Vorher MUSS aber dem anderen Eigentümer eine Frist setzen, wovon ich hier nichts lese, sonst geht der Schuss nach hinten los.
Zudem sollte man dann auch beweisen können das besagter Riss auf dieses Ereigniss zurück zu führen ist.

Zitat (von Tasti123):
Oder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung.

Was soll die Versicherung damit zu tun haben wenn kein Schaden (Rohr geplatz/verstopft o.ä. vorliegt)?


Wobei:
- man muss wohl kaum verstehen wieso zulanges Duschen zu einer nassen Decke in der Wohnung darunter führen muss,
- und wieso das zu einem Riss in der Decke führt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
Die Hausverwaltung sagt das ist ein privater Schaden, für diesen Schaden muss der Eigentümer über mir haften.


Das ist in erster Linie mal ein Schaden am Gebäude mit möglicher Nachwirkung. Das kann mit drüberstreichen erledigt sein oder auch nicht.

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Zitat (von Tasti123):
Oder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung.

Was soll die Versicherung damit zu tun haben wenn kein Schaden (Rohr geplatz/verstopft o.ä. vorliegt)?
Die Versicherungsbedingungen gerade bei LW können sehr eng gefasst sein (nur Rohrbruch), über Einschluss Verstopfung bis hin zu einer weiten Fassung (bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser). Bei letzterem wäre auch eine überlaufendes Wasch- bzw. Duschbecken mitversichert.

Zitat:
- man muss wohl kaum verstehen wieso zulanges Duschen zu einer nassen Decke in der Wohnung darunter führen muss,
Entweder Stöpsel im Ablauf der Duschwanne, und zu lange geduscht - ja, solche Leute gibt es ...
oder undichte Silikonfugen - das muss man nicht unbedingt sehen

Zitat:
- und wieso das zu einem Riss in der Decke führt.
Da habe ich jetzt auf die Schnelle auch keine Erklärung

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

vielen Dank erstmal für die Antwort, ich habe dem Eigentümer jetzt nochmal einen Brief geschickt mit einer Frist von 2 Wochen.
Wenn er sich dann wieder nicht melden bleibt wohl nur der Rechtsweg :-(

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
Wenn er sich dann wieder nicht melden bleibt wohl nur der Rechtsweg :-(

Wobei DU dann beweisen musst das besagter Riss auf eben dieses Ereignis zurück zu führen ist. Und zumindest für mich ist hier der Zusammenhang nicht ersichtlich, was aber wohl an deiner mehr als nur allgemeinen Schilderung liegen mag.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Zitat (von Largo303):
Wenn er sich dann wieder nicht melden bleibt wohl nur der Rechtsweg :-(

Wobei DU dann beweisen musst das besagter Riss auf eben dieses Ereignis zurück zu führen ist. Und zumindest für mich ist hier der Zusammenhang nicht ersichtlich, was aber wohl an deiner mehr als nur allgemeinen Schilderung liegen mag.


meine Mieterin war doch dabei als der Schaden sich zugetragen hat. Nun ist es so, das der Eigentümer mir geschrieben hat und an die Hausverwaltung verweist da er der Meinung ist die Gebäudeversicherung muss den Schaden übernehmen.
Einer versucht dem anderen nun die Schuhe in die Schuld zu schieben.

Frage ist nun wer haftet ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
Ihr Vater hätte zu lange geduscht und das könnte der Grund für meine feuchte Decke sein.
Das hört sich so an, als wäre man sich der Ursache bewusst gewesen.


Zitat (von Largo303):
Sie wollte sich umgehend kümmern und dann einen Handwerker beauftragen der den Schaden behebt.
Auch hier sah sich der Eigentümer der Wohnung wohl in der Pflicht für Abhilfe zu sorgen.


Zitat (von Largo303):
Der Handwerker war wohl anderen Tag da und hat den Schaden behoben. Es tropft nun nicht bei mir Im Badezimmer
Was beweist, dass die Ursache in der oberen Wohnung lag und erfolgreich beseitigt wurde.


Zitat (von Largo303):
... allerdings wurde bei mir nur ein Maler vorbeigeschickt der die Stelle überstreichen sollte.
Hat diesen Maler auch der Wohnungseigentümer beauftragt?
Für mich sieht es bis hier hin so aus, als wäre sich der Miteigentümer seiner Verantwortung (Schuld?) bewusst und hat alles veranlasst um die Ursache abzustellen und den Schaden zu beheben.


Zitat (von Largo303):
Der Riss in der Decke ist trotz überstreichen immer noch zu sehen.
Vermutlich ist es der Spalt oder die Stoßstelle durch die das Wasser den Weg durch die Decke gefunden hat. Das muss fachmännisch gerichtet und dann gestrichen werden - aber erst, wenn es gut ausgetrocknet ist.


Zitat (von Largo303):
Nun ist es so, das der Eigentümer mir geschrieben hat und an die Hausverwaltung verweist da er der Meinung ist die Gebäudeversicherung muss den Schaden übernehmen.
Dann teile dem Miteigentümer doch mit, dass die Verwaltung das Dir gegenüber bereits negativ beschieden hat. Bitte ihn das mit der Verwaltung bzw. Versicherung zu klären, da er sonst auf diesen Kosten sitzen bleiben wird. Informiere ihn, dass der Schaden bei Dir noch nicht behoben ist und nachgearbeitet werden muss.

Mach das schriftlich aber höflich und konstruktiv. Er hat Dir mit Sicherheit die Umstände nicht absichtlich bereitet. Mach auch, wenn noch nicht geschehen Bilder die den Zustand der Decke und den Schaden dokumentieren.


Zitat (von Largo303):
Einer versucht dem anderen nun die Schuhe in die Schuld zu schieben.
Wenn es um's Zahlen geht drängt sich halt keiner freiwillig vor. ;-)

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Largo303):
Ihr Vater hätte zu lange geduscht und das könnte der Grund für meine feuchte Decke sein.
Das hört sich so an, als wäre man sich der Ursache bewusst gewesen.



Zitat (von Largo303):
Sie wollte sich umgehend kümmern und dann einen Handwerker beauftragen der den Schaden behebt.
Auch hier sah sich der Eigentümer der Wohnung wohl in der Pflicht für Abhilfe zu sorgen.


Zitat (von Largo303):
Der Handwerker war wohl anderen Tag da und hat den Schaden behoben. Es tropft nun nicht bei mir Im Badezimmer
Was beweist, dass die Ursache in der oberen Wohnung lag und erfolgreich beseitigt wurde.


Zitat (von Largo303):
... allerdings wurde bei mir nur ein Maler vorbeigeschickt der die Stelle überstreichen sollte.
Hat diesen Maler auch der Wohnungseigentümer beauftragt?
Für mich sieht es bis hier hin so aus, als wäre sich der Miteigentümer seiner Verantwortung (Schuld?) bewusst und hat alles veranlasst um die Ursache abzustellen und den Schaden zu beheben.


Zitat (von Largo303):
Der Riss in der Decke ist trotz überstreichen immer noch zu sehen.
Vermutlich ist es der Spalt oder die Stoßstelle durch die das Wasser den Weg durch die Decke gefunden hat. Das muss fachmännisch gerichtet und dann gestrichen werden - aber erst, wenn es gut ausgetrocknet ist.


Zitat (von Largo303):
Nun ist es so, das der Eigentümer mir geschrieben hat und an die Hausverwaltung verweist da er der Meinung ist die Gebäudeversicherung muss den Schaden übernehmen.
Dann teile dem Miteigentümer doch mit, dass die Verwaltung das Dir gegenüber bereits negativ beschieden hat. Bitte ihn das mit der Verwaltung bzw. Versicherung zu klären, da er sonst auf diesen Kosten sitzen bleiben wird. Informiere ihn, dass der Schaden bei Dir noch nicht behoben ist und nachgearbeitet werden muss.

Mach das schriftlich aber höflich und konstruktiv. Er hat Dir mit Sicherheit die Umstände nicht absichtlich bereitet. Mach auch, wenn noch nicht geschehen Bilder die den Zustand der Decke und den Schaden dokumentieren.


Zitat (von Largo303):
Einer versucht dem anderen nun die Schuhe in die Schuld zu schieben.
Wenn es um's Zahlen geht drängt sich halt keiner freiwillig vor. ;-)

VG
Roland

Vielen Vielen Dank für die Antwort das war sehr hilfreich.

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