Im Dezember 2017 bekam ich einen Anruf von meiner Mieterin. Im Badezimmer tropfte es von der Decke und es wäre ein Riss zu sehen. Ich habe dann meine Mieterin gebeten sofort zum Eigentümer der Wohnung über meiner zu gehen und ihn darauf aufmerksam zu machen. Ich habe dann einen Anruf bekommen von der Tochter des Eigentümers über mir. Ihr Vater hätte zu lange geduscht und das könnte der Grund für meine feuchte Decke sein. Sie wollte sich umgehend kümmern und dann einen Handwerker beauftragen der den Schaden behebt. Der Handwerker war wohl anderen Tag da und hat den Schaden behoben. Es tropft nun nicht bei mir Im Badezimmer allerdings wurde bei mir nur ein Maler vorbeigeschickt der die Stelle überstreichen sollte. Der Riss in der Decke ist trotz überstreichen immer noch zu sehen. So kann meine Decke auf jeden Fall nicht bleiben und so war sie vorher ja auch nicht. Ich habe dann den Eigentümer angeschrieben per E-Mail und per Einschreiben, leider bekam ich bisher keine Antwort :-( wie soll ich hier nun weiter vorgehen ?
Wasserschaden im Badezimmer ( Decke ) keine Reaktion vom Eigentümer über mir
6. Februar 2018
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Frage vom 6. Februar 2018 | 09:08
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 115x hilfreich)
Wasserschaden im Badezimmer ( Decke ) keine Reaktion vom Eigentümer über mir
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#1
Antwort vom 6. Februar 2018 | 09:42
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Entweder Selbstvornahme und das Geld wiederholen. Oder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung.
#2
Antwort vom 6. Februar 2018 | 09:49
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 115x hilfreich)
ZitatEntweder Selbstvornahme und das Geld wiederholen. Oder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung. :
Die Hausverwaltung sagt das ist ein privater Schaden, für diesen Schaden muss der Eigentümer über mir haften.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Februar 2018 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatEntweder Selbstvornahme und das Geld wiederholen. :
Vorher MUSS aber dem anderen Eigentümer eine Frist setzen, wovon ich hier nichts lese, sonst geht der Schuss nach hinten los.
Zudem sollte man dann auch beweisen können das besagter Riss auf dieses Ereigniss zurück zu führen ist.
ZitatOder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung. :
Was soll die Versicherung damit zu tun haben wenn kein Schaden (Rohr geplatz/verstopft o.ä. vorliegt)?
Wobei:
- man muss wohl kaum verstehen wieso zulanges Duschen zu einer nassen Decke in der Wohnung darunter führen muss,
- und wieso das zu einem Riss in der Decke führt.
#4
Antwort vom 6. Februar 2018 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatDie Hausverwaltung sagt das ist ein privater Schaden, für diesen Schaden muss der Eigentümer über mir haften. :
Das ist in erster Linie mal ein Schaden am Gebäude mit möglicher Nachwirkung. Das kann mit drüberstreichen erledigt sein oder auch nicht.
#5
Antwort vom 6. Februar 2018 | 14:48
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Die Versicherungsbedingungen gerade bei LW können sehr eng gefasst sein (nur Rohrbruch), über Einschluss Verstopfung bis hin zu einer weiten Fassung (bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser). Bei letzterem wäre auch eine überlaufendes Wasch- bzw. Duschbecken mitversichert.Zitat:ZitatOder man bemüht die Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung. :
Was soll die Versicherung damit zu tun haben wenn kein Schaden (Rohr geplatz/verstopft o.ä. vorliegt)?
Entweder Stöpsel im Ablauf der Duschwanne, und zu lange geduscht - ja, solche Leute gibt es ...Zitat:- man muss wohl kaum verstehen wieso zulanges Duschen zu einer nassen Decke in der Wohnung darunter führen muss,
oder undichte Silikonfugen - das muss man nicht unbedingt sehen
Da habe ich jetzt auf die Schnelle auch keine ErklärungZitat:- und wieso das zu einem Riss in der Decke führt.
#6
Antwort vom 8. Februar 2018 | 11:14
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 115x hilfreich)
vielen Dank erstmal für die Antwort, ich habe dem Eigentümer jetzt nochmal einen Brief geschickt mit einer Frist von 2 Wochen.
Wenn er sich dann wieder nicht melden bleibt wohl nur der Rechtsweg :-(
#7
Antwort vom 8. Februar 2018 | 17:22
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatWenn er sich dann wieder nicht melden bleibt wohl nur der Rechtsweg :-( :
Wobei DU dann beweisen musst das besagter Riss auf eben dieses Ereignis zurück zu führen ist. Und zumindest für mich ist hier der Zusammenhang nicht ersichtlich, was aber wohl an deiner mehr als nur allgemeinen Schilderung liegen mag.
#8
Antwort vom 12. Februar 2018 | 12:40
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 115x hilfreich)
Zitat:ZitatWenn er sich dann wieder nicht melden bleibt wohl nur der Rechtsweg :-( :
Wobei DU dann beweisen musst das besagter Riss auf eben dieses Ereignis zurück zu führen ist. Und zumindest für mich ist hier der Zusammenhang nicht ersichtlich, was aber wohl an deiner mehr als nur allgemeinen Schilderung liegen mag.
meine Mieterin war doch dabei als der Schaden sich zugetragen hat. Nun ist es so, das der Eigentümer mir geschrieben hat und an die Hausverwaltung verweist da er der Meinung ist die Gebäudeversicherung muss den Schaden übernehmen.
Einer versucht dem anderen nun die Schuhe in die Schuld zu schieben.
Frage ist nun wer haftet ?
#9
Antwort vom 12. Februar 2018 | 13:58
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Das hört sich so an, als wäre man sich der Ursache bewusst gewesen.ZitatIhr Vater hätte zu lange geduscht und das könnte der Grund für meine feuchte Decke sein. :
Auch hier sah sich der Eigentümer der Wohnung wohl in der Pflicht für Abhilfe zu sorgen.ZitatSie wollte sich umgehend kümmern und dann einen Handwerker beauftragen der den Schaden behebt. :
Was beweist, dass die Ursache in der oberen Wohnung lag und erfolgreich beseitigt wurde.ZitatDer Handwerker war wohl anderen Tag da und hat den Schaden behoben. Es tropft nun nicht bei mir Im Badezimmer :
Hat diesen Maler auch der Wohnungseigentümer beauftragt?Zitat... allerdings wurde bei mir nur ein Maler vorbeigeschickt der die Stelle überstreichen sollte. :
Für mich sieht es bis hier hin so aus, als wäre sich der Miteigentümer seiner Verantwortung (Schuld?) bewusst und hat alles veranlasst um die Ursache abzustellen und den Schaden zu beheben.
Vermutlich ist es der Spalt oder die Stoßstelle durch die das Wasser den Weg durch die Decke gefunden hat. Das muss fachmännisch gerichtet und dann gestrichen werden - aber erst, wenn es gut ausgetrocknet ist.ZitatDer Riss in der Decke ist trotz überstreichen immer noch zu sehen. :
Dann teile dem Miteigentümer doch mit, dass die Verwaltung das Dir gegenüber bereits negativ beschieden hat. Bitte ihn das mit der Verwaltung bzw. Versicherung zu klären, da er sonst auf diesen Kosten sitzen bleiben wird. Informiere ihn, dass der Schaden bei Dir noch nicht behoben ist und nachgearbeitet werden muss.ZitatNun ist es so, das der Eigentümer mir geschrieben hat und an die Hausverwaltung verweist da er der Meinung ist die Gebäudeversicherung muss den Schaden übernehmen. :
Mach das schriftlich aber höflich und konstruktiv. Er hat Dir mit Sicherheit die Umstände nicht absichtlich bereitet. Mach auch, wenn noch nicht geschehen Bilder die den Zustand der Decke und den Schaden dokumentieren.
Wenn es um's Zahlen geht drängt sich halt keiner freiwillig vor. ;-)ZitatEiner versucht dem anderen nun die Schuhe in die Schuld zu schieben. :
VG
Roland
#10
Antwort vom 12. Februar 2018 | 14:43
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 115x hilfreich)
Zitat:Das hört sich so an, als wäre man sich der Ursache bewusst gewesen.ZitatIhr Vater hätte zu lange geduscht und das könnte der Grund für meine feuchte Decke sein. :
Auch hier sah sich der Eigentümer der Wohnung wohl in der Pflicht für Abhilfe zu sorgen.ZitatSie wollte sich umgehend kümmern und dann einen Handwerker beauftragen der den Schaden behebt. :
Was beweist, dass die Ursache in der oberen Wohnung lag und erfolgreich beseitigt wurde.ZitatDer Handwerker war wohl anderen Tag da und hat den Schaden behoben. Es tropft nun nicht bei mir Im Badezimmer :
Hat diesen Maler auch der Wohnungseigentümer beauftragt?Zitat... allerdings wurde bei mir nur ein Maler vorbeigeschickt der die Stelle überstreichen sollte. :
Für mich sieht es bis hier hin so aus, als wäre sich der Miteigentümer seiner Verantwortung (Schuld?) bewusst und hat alles veranlasst um die Ursache abzustellen und den Schaden zu beheben.
Vermutlich ist es der Spalt oder die Stoßstelle durch die das Wasser den Weg durch die Decke gefunden hat. Das muss fachmännisch gerichtet und dann gestrichen werden - aber erst, wenn es gut ausgetrocknet ist.ZitatDer Riss in der Decke ist trotz überstreichen immer noch zu sehen. :
Dann teile dem Miteigentümer doch mit, dass die Verwaltung das Dir gegenüber bereits negativ beschieden hat. Bitte ihn das mit der Verwaltung bzw. Versicherung zu klären, da er sonst auf diesen Kosten sitzen bleiben wird. Informiere ihn, dass der Schaden bei Dir noch nicht behoben ist und nachgearbeitet werden muss.ZitatNun ist es so, das der Eigentümer mir geschrieben hat und an die Hausverwaltung verweist da er der Meinung ist die Gebäudeversicherung muss den Schaden übernehmen. :
Mach das schriftlich aber höflich und konstruktiv. Er hat Dir mit Sicherheit die Umstände nicht absichtlich bereitet. Mach auch, wenn noch nicht geschehen Bilder die den Zustand der Decke und den Schaden dokumentieren.
Wenn es um's Zahlen geht drängt sich halt keiner freiwillig vor. ;-)ZitatEiner versucht dem anderen nun die Schuhe in die Schuld zu schieben. :
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