"Wasserschaden" durch tauenden Schnee

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)
"Wasserschaden" durch tauenden Schnee

Huhu,
welche meinung habt ihr, bevor die Gebäudeversicherung eingeschaltet wird.
Folgendes:
Hauseingang darüber Balkon.
Schnee taut und das Wasser kann so schnell nicht weg.
Nun drückt es durch die Decke in den Eingang.

Versicherungsbedingungen:
Gefahr: Schneelast auf Dächern (Brand und Hochwasser wäre hier fehl am Platz)
Grob Fahrlässiges handeln ist versichert.

Schaden beheben: Trocken legen Mauerwerk, Balkon frisch versiegeln.

Versicherungsfall
Chance or No Chance?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:
und das Wasser kann so schnell nicht weg.

WARUM?



quote:
Chance or No Chance?

Jenachdem wie die Antwort auf die Frage aussieht ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

:grins:
Ja ja..... ich vermeide mal das Wort Rückstau :) und sage mal das Tauwasser hat nach unten gedrückt.

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#3
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:
und sage mal das Tauwasser hat nach unten gedrückt.

Die böse Schwerkraft also ...


Ich sehe zwar keine Cahnce, aber die sollte man nutzen :)


In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken. Je nach Fähigkeit wird dieser feststellen was die Ursache war. Dummerweise sind die meisten fähig.

Ein mit Herbstlaub verstopfter Abfluss wird sich nicht günstig auswirken.
War er jedoch gereinigt und nur zugeeist, wäre die Chance höher. Wenn gleich auch dann ein Mitverschulden begründet werden könnte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Danke Harry,
der Abfluß ist nicht das Problem. Sondern durch den Frost entstanden Risse durch diese ist das Wasser dann ins Gebäude.
Grob Fahrlässigkeit ist mitversichert, die Frage ist ob es grob fahrlässig ist wenn durch nichtanwesendheit der Schnee nicht vom Balkon gemacht wurde oder schon Vorsatz :-)
Also auf gut deutsch, das Wasser konnte nicht weg wegen den Schnee und durch Frost entstanden Risse.
Die Risse waren letzten Winter noch nicht, denn das hat ein Versicherungsvertreter bestätigt.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

:-) thx, deswegen schrieb ich oben, dass ich angestautes Wasser vermeiden will in der erklärung.

Nun geht es nicht um das Wasser (dieses ist nun komplett einmal durch und somit ist die Decke erstmal trocken (hoffentlich)) sondern um die Risse.
Wie sieht es damit aus? Können die als Frostschaden behoben werden (von der Versicherung)?

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""

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#9
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Mit Schäden durch Tauwasser o. ä. werden Sie in den Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung nix finden, ganz egal wie und wodurch dann dieses Wasser nach unten gekommen ist, ob Schwerkraft oder Erdanziehung . . .
Meines Erachtens könnte man dieses Ereignis nur unter dem Risiko "Schäden durch Leitungswasser" sehen. Bei einer Gebäudeversicherung wird es ansonsten keine passende Zugehörigkeit geben. Und dass es sich auch um keinen Leitungswasserschaden i. S. der Versicherungsbedingungen handelt, dürfte auch schnell klar sein, denn es handelt sich hier um keine Leitung der Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung.
Fazit: Auf eine Versicherungsleistung und die Übernahme der Instandsetzungskosten kann durch die Gebäudeversicherung nicht gehofft werden, hier besteht nach meiner Auffassung nicht die geringste Chance.
Die Sache ist aber interessant, Bitte informieren Sie uns zu gegebener Zeit über das Ergebnis bzw. über die Entscheidung Ihres Gebäudeversicherers.

Sepp aus Oberbayern


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"Sepp"

-- Editiert am 04.01.2011 23:59

-- Editiert am 05.01.2011 00:03

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#10
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Ja ok,
sobald ich näheres weiß gib ich Info durch.
Das wichtigste ist, dass die Risse (als Frostschaden oder Schneedruckschaden) behoben werden. Das durchsickernde Wasser konnte erstmal gestoppt werden.
Versicherung ist informiert und wird in Kürze weitere Verfahrenshinweise anzeigen.
Thx und bis bald


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#11
 Von 
guest-12319.01.2011 14:21:08
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

ähmmm..... ja, so war es auch. Der Schnee fiel vom Dach :-)

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#13
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

So wie versprochen, halte ich euch auf den laufenden.
Und alle diejenigen eines besseren zu belehren:
Kostenvoranschlag --> mit Aufschrift "Durch Frostschaden..." --> Versicherung übernimmt Leistung.

Hat zwar lang gedauert, aber ---gut Ding will Weile haben--- ;-)

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