Wasserschaden durch Nachbar.Schimmelgefahr.Dürfen wir die Miete kürzen?

29. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden durch Nachbar.Schimmelgefahr.Dürfen wir die Miete kürzen?

Am vergangenen Wochenende hat meine Nachberin die 2 Etagen über mir wohnt zum 2. mal vergessen den Ablauf von der Waschmaschiene ins Klo zu hängen(in den Bädern gibt es keinen Ablauf). Mitten in der Nacht bemerkte ich dann, dass es in unserer Wohnung regnet.
Nun ja. Jetzt ist das Laminat und die Tapete hin usw.
Die Wände könnten schimmeln und unterm Laminat auch. Was kann ich in Bezug auf die Wohnung tun? Der Vermieter hat leider ncoh nicht in angemessener Weise reagiert. Die Bausubstanz hat mit Sicherheit auch Schäden davon getragen

Danke schon mal für eure Antworten

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Die Wände könnten schimmeln...

Morgen könnte es regnen............

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

das sehe ich wie det11: "könnten..."

Warum sollte das ein Grund für eine Mietminderung sein??? Warum sollte der Vermieter dafür aufkommen??

Das ist ein Fall für die Versicherung

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Schönen Gruß an die Nachbarin: Den Waschmaschinenschlauch hängt man nicht ins Klo (was macht sie, wenn sie plötzlich mal pullern muss?), dafür gibt es feste Anschlüsse für den Waschtisch-Traps, und die kosten nur sehr wenig.
Die Nachbarin ist schadenersatzpflichtig, eine Versicherung wird wegen grober Fahrlässigkeit mit Recht nicht zahlen. Im Übrigen haben meine Vorredner Recht.
Gruß


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 29.03.2006 20:19:22

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#4
 Von 
latita
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Hausratversicherugn wird mit Sicherheit nicht zahlen, aber was ist mit der Haftpflichtverischerung? Dafür ist die doch da

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich sehe es so wie ikarus.
die haftpflicht wird wegen grober fahrlässigkeit nicht zahlen. ihre nachbarin ist aber schadenersatzpflichtig.
gruss,
kristijan

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit. Ein Problem hast Du dann, wenn die Verursacherin keine Haftpflichtversicherung hat.

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#7
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

ja, genauos ist es wie hh schreibt.
Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit

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#8
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schonmal für eure Antworten.

Ja Sie hat keine Versicherung. Das Problem ist, in unserem Haus ist von Vermieterseite aus kein Ablauf für die Waschmaschiene vorhanden. Es muss also jeder Mieter den Schlauch ins Klo hängen. Was soll ich tun? Muss ich jetzt einen Gutachter kommen lassen? Wer zahlt das?

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#9
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde sagen wenn sie keine Haftpflichtversicherung hat muß sie es aus eigener Tasche zahlen. Kann ja keiner was dafür wenn sie keine Versicherung abschließt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn Deine Nachbarin keine Haftpflichtversicherung hat, dann muss sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Da kannst Du nur hofffen, dass sie das auch kann und ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze hat.

Wenn das nicht der Fall ist, dann bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.

Bevor ich einen Gutachter einschalte, würde ich mich erst einmal über die Zahlungsfähigkeit der Dame informieren. Ansonsten zahlst Du den auch noch selbst, da Du ihn ja beauftragt hast.

Damit Deine Forderungen nicht in 3 Jahren verjähren kannst Du noch einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Mit dem kannst Du dann auch noch in 30 Jahren einen Gerichtsvollzieher losschicken, um das Geld einzutreiben.

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