Wasserschaden durch Abwasser von der Straße

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Wasserschaden durch Abwasser von der Straße

Guten Tag zusammen. Bitte schreiben Sie doch mal Ihre Meinung zu nachstehendem Fall :
Ich besitze ein Mehrfamilienhaus an einer leicht abschüssigen Straße, zudem hat das Grundstück nach hinten hin ebenfalls ein Gefälle (links und rechts vom Haus jeweils eine Einfahrt mit Gefälle, 10 m lang).
Vor einiger Zeit hat die Stadt den Gehweg vor unserem und dem Nachbarhaus (nur vor diesen 2 Häusern) wegen starker Schäden neu geteert. Dabei wurde nur Teer aufgeschüttet, nichts vermessen und dabei so geschickt eine komplette Absenkung vom Rinnstein bis zum Anfang des privaten Grundstücks eingebracht, daß das Regenwasser die Hauseinfahrten komplett volllaufen läßt. (Wasser dringt auch in den Hausflur ein)
Im Klartext : Bei starken Regenfällen, wie sie in letzter Zeit leider gehäuft vorkamen, läuft das Regenwasser erst ca. 200 m die gesamte Straße (im Rinnstein) hinunter, läuft natürlich teilweise über "Gullis" hinweg, weil die Wassermenge einfach zuviel ist.... und biegt dann( in einer Rechtskurve über den Gehweg ) in unsere beiden Einfahrten
Nun sind an den beiden betreffenden Außenwänden starke Wasserschäden erkennbar, an einer Stelle "schießt" das Regenwasser (bei Regen) regelrecht im Bogen durch die Ritzen zwischen den Ziegelsteinen, weil die Rohre in den Einfahrten die Wassermengen nicht so schnell aufnehmen können und sich das Wasser "wohl seinen Weg sucht".
Ich habe jetzt das Tiefbauamt der Stadt aufgefordert, den Gehweg bzw. das Gefälle zu richten.
Steht irgendwo geschrieben - wenn ja, wo? - daß die Gemeinde/Stadt dafür Sorge zu tragen hat, dass das Regenwasser von Straße und Gehweg nicht übermäßig in die privaten Grundstücke läuft und die Abführung des Regenwassers in öffentliche Ableitungen gewährleistet ist?
Muß die Stadt für die enstandenen Schäden an den Wänden haften ?

Vielen Dank

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

eindeutig Haftung aus dem Schadenrecht der Kommunen. Auf jeden Fall eindeutige Beweise sichern. Am besten gute Fotos, aus denen die örtlichen Gefälle korrekt zu erkennen sind. Wenn die Stadt nicht angemessen auf die Schadenregulierung reagiert, Frist androhen. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist dann ohne weitere Anmahnung die Kommunalaufsicht einschalten. In der Regel beim Landkreis (untere Aufsichtsbehörde).

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten und gegebenenfalls auch vertreten. Kosten werden nach dem Verursacher-Prinzip geregelt.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Commodore, vielen Dank für die Antwort.
Vor knapp 14 Tagen habe ich erstmals das Tiefbauamt angeschrieben. Werde noch 1 Woche warten... dann werde ich "deutlicher" schreiben. Und Ihre Ratschläge befolgen.
Ich schreibe dann hier nochmal meine Erfahrungen .
Nochmals Danke !

5x Hilfreiche Antwort

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