Wasserschaden / Schimmel. Zu spät bemerkt?

5. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Luther Blissett
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden / Schimmel. Zu spät bemerkt?

Hallo.
Mein erster Beitrag, also grüße ich erstmal kurz in die Runde :-)

Ich habe es hier mit Schimmel zu tun, vielleicht kann mir ja der ein oder andere aus eigener Erfahrung etwas dazu sagen.

Die Situation ist folgende: ich bin, bereits vor 3 Jahren, in meine jetzige Wohnung gezogen, 1. OG, "Arbeiterkaserne" von ca. 1920. Das Haus ist ganz allgemein in einem schlechten Zustand und ebenso ist und war es meine Wohnung.
Ich habe nun beim Einzug unterschrieben, daß ich mich verpflichte, diese Wohnung vor Auszug "fachgerecht" zu renovieren. Ich weiß mittlerweile, daß man sowas auf keinen Fall tun sollte... ok, ich erwähne es nur mal dazu, falls sich aus diesem Umstand irgendwelche für mich nicht zu erahnenden Konsequenzen ergeben sollten.

Ich habe nun nach wie gesagt 3 Jahren mal begonnen, die Uralt-Tapeten in meinem Flur zu entfernen, um mich so langsam an die Renovierung hier zu machen.
Dabei habe ich festgestellt, daß an einem nicht unbeträchtlichen Teil der Flurdecke unter der Tapete schwarze Schimmelflecken zu beobachten sind und dort sowohl die Tapete als auch Teile des darunter befindlichen Putzes sehr leicht zu lösen waren.
Die Wand dort ist meiner Meinung nach nicht feucht, aber direkt oberhalb befindet sich die Duschzelle meines Obermieters, die, wie meine wohl auch, irgendwann nachträglich hier in die Küche eingebaut wurde.
Nun habe ich schon seit längerer Zeit, eigentlich wohl seit meinem Einzug, eine gewisse "Schäbigkeit" der Tapete in diesem Bereich bemerkt. Da dies aber beim Gesamtzustand der Wohnung nicht weiter aufsehenerregend war, hat sich meine Lust, dort die Tapete abzureissen und die Mauer zu untersuchen immer in Grenzen gehalten. Ich schätze, das sah dort schon beim Einzug so aus, ich habe es aber weder im Detail bemerkt, noch ins Einzugsprotokoll schreiben lassen.

Meine grundsätzliche Frage ist nun: ich nehme stark an, daß der Schimmel von der mangelhaften Installation der Duschkabine meines Obermieters kommt. Habe ich ein Anrecht auf Beseitigung des Schimmelproblems durch den Vermieter? Oder kann es mir passieren, daß, weil ich den Schaden nicht rechtzeitig bemerkt habe, die Kosten zur Beseitigung aufgehalst werden?

Würde die Wohnung gerne auf Vordermann bringen, aber der Gedanke, hier eventuell eine Trockenlegung meiner Decke bezahlen zu müssen, lässt mich etwas zurückschrecken.

Schimmelbefall durch mangelhafte Lüftung o.ä. kann ich meines Ermessens nach ausschliessen, auch ist an anderen Stellen der Wohnung, die im Grunde anfälliger für Schimmel wären (Küche mit Dusche, Schlafzimmer) kein Schimmel zu bemerken.

Bin dankbar für jede Meinung.

viele Grüße

L.B.

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1 Antwort
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 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
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--- editiert vom Admin

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