Wasserschaden Mietwohnung Erdgeschoss wg. Hauptrohr Wohnanlage - Wer übernimmt Reparaturkosten Küche

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
yesele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Wasserschaden Mietwohnung Erdgeschoss wg. Hauptrohr Wohnanlage - Wer übernimmt Reparaturkosten Küche

Guten Tag,
wir haben folgendes Problem:
Als wir gestern nach dem Wochenende zurück in unsere Wohnung gekommen sind, stand die komplette Küche im Wasser, Wasser kam auch aus dem Spülbecken raus.
Da Sonntag war und wir unsere Mietverwaltung nicht errechen konnten, wendeten wir uns an den ausgeschriebenen Monteur.
Dieser kam nach zwei Stunden und meinte, dass es nicht unsere Schuld war, sondern weil Mieter über uns einfach die Abflüsse verstopfen und da wir im Erdgeschoss wohnen, wir jetzt das Problem abbekommen haben.
Heute morgen habe ich mit der Hauptverwaltung telefoniert, die Hausmeister kamen gleich vorbei und haben sich das Problem angeschaut und eine Trocknungsfirma beantragt.
Die Trocknugnsfirma untersuchte den Boden. Bohrte mehrere Löcher und stellte fest, dass selbst unter dem Zement Wasser stand.
Zur zeit sind Küche, Flug und das parallelgelegene Zimmer betroffenen. Ab morgen werden Trocknungsmaschinen in Einsatz kommen, wie lange etc. das wissen die natürlich noch nicht.
Wir haben leider nur eine Haftpflichtversicherung und keine Hausratversicherung. Diese haben wir aus Schreck erst heute beantragt.
Wir wohnen in dieser Wohnung erst seit dem 1.12.2017. Angeblich ist es in dieser Wohnung noch nie passiert.
Die Küche ist nagelneu und steht seit einem Monat.

Somit stellen sich bei uns nun folgende Fragen:
- Wer übernimmt die Kosten für die Küche? Können wir hier auf unser Recht bestehen?
- Wie funktioniert es mit einer Mietminderung? Wie viel Prozent kann man hier vermindern und kann man hier auch Stromkosten für die Trocknungsmaschine etc. verlangen?
- Wie können wir hier sicher sein, ob die Wände nicht dann anfangen zu schimmeln, da man nicht hinter die Küche schauen kann?
- Was können wir noch tun?

Vielen Dank für ihre Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wer übernimmt die Kosten für die Küche?


Derjenige, der die Verstopfung verursacht hat. Wenn sich niemand findet, dann niemand. Alternativ hätte eine Hausratversicherung den Schaden bezahlt.

Zitat:
Können wir hier auf unser Recht bestehen?


Welches genaue Recht ist gemeint?

Zitat:
Wie funktioniert es mit einer Mietminderung? Wie viel Prozent kann man hier vermindern


Das kommt auf den genauen Umfang der Beeinträchtigung an. Bitte selbst in Mietminderungstabellen nachschauen, die man leicht im Internet findet.

Zitat:
und kann man hier auch Stromkosten für die Trocknungsmaschine etc. verlangen?


Ja, die Stromkosten für die Trocknungsmaschinen werden von der Gebäudeversicherung bezahlt.

Zitat:
Wie können wir hier sicher sein, ob die Wände nicht dann anfangen zu schimmeln, da man nicht hinter die Küche schauen kann?


Die Küche muss ggf. zur Kontrolle abgebaut werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yesele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat:
Können wir hier auf unser Recht bestehen?


Welches genaue Recht ist gemeint?
-> Naja, das ganze wurde ja nicht durch uns verschuldet. Nur weil wir also im Erdgeschoss wohnen, sind wir also für alle Nachbarn verantwortlich? Vorallem wohnen wir in dieser Wohnung erst seit 2 Monaten...


Zitat:
Wie können wir hier sicher sein, ob die Wände nicht dann anfangen zu schimmeln, da man nicht hinter die Küche schauen kann?


Die Küche muss ggf. zur Kontrolle abgebaut werden.

-> mehrere Male meinte heute die Trocknungsfirma dass die Wände hinter der Küche trocken sind. Ich verstehe nur nicht, wie man dies Beurteilen kann, da man nicht dahinter schauen kann...

Danke!

1x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
yesele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja. Entschuldigen sie bitte. ich will sie sehen, wenn sie frisch in eine Wohnung ziehen und sowas erleben, wie sie reagieren würden. Der Boden ist Eigentum vom Vermieter, also wird hier sofort reagiert. Ich als Mieter stehe aber komplett dumm dar und ohne Unterstützung. Das kann so nicht sein. Wir waren NICHT verantwortlich für den Schaden, das hat auch der Monteur mehrmals betont und Ich betone hier nochmal: Wir wohnen in der Wohnung seit 2 Monaten...
Die Küche ist komplett an der Wand und nein, man kann nicht dahinter schauen.

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
yesele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Dr. Kaiser):
Wenn Sie diese Wände überprüfen wollen, müssen Sie die Küche eben insoweit demontieren.


HIer muss ich aber auch nochmal sagen. Warum ich? Warum nicht die Wohnungsgesellschaft? Das sind auch ihre Wände und wenn diese dann anfangen zu schimmeln?
Ich bin einfach sehr verägert!

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Naja, das ganze wurde ja nicht durch uns verschuldet.


Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass für einen Schaden, den man schuldlos erlitten hat jemand anderes aufkommen müsste. Wenn man keinen Schuldigen findet, dann bleibt man darauf sitzen. Das ist in fast allen Lebensbereichen so.

Die Wohnungsgesellschaft kann auch nichts für den Schaden. Wenn sie keine Gebäudeversicherung hätte müsste sie den Gebäudeschaden auch selbst tragen. Die Mietminderung, die Dir zusteht geht auch auf Kosten der Wohnungsgesellschaft ohne dass sie irgendetwas für den Schaden könnte.

Zitat:
ich will sie sehen, wenn sie frisch in eine Wohnung ziehen und sowas erleben, wie sie reagieren würden.


Ich würde mich schwarz ärgern, dass ich an der falschen Ecke gespart habe und keine Hausratversicherung abgeschlossen habe.

Zitat:
Ich als Mieter stehe aber komplett dumm dar und ohne Unterstützung. Das kann so nicht sein.


Warum soll denn jemand anderes für Deinen Schaden aufkommen, der genauso unschuldig daran ist und noch nicht einmal dafür verantwortlich ist, dass Du keine Hausratversicherung abgeschlossen hast?

Zitat:
Das kann so nicht sein.


Doch, das kann sein. Wenn Dir jemand Dein Auto klaut und das war nicht gegen Diebstahl versichert, dann hast Du auch Pech gehabt.

Zitat:
Wir waren NICHT verantwortlich für den Schaden


Das habe ich verstanden. Dann finde einfach den Verantwortlichen.

Zitat:
HIer muss ich aber auch nochmal sagen. Warum ich?


Weil Du das prüfen willst. Verpflichtet zur Prüfung bist Du nicht.

Zitat:
Warum nicht die Wohnungsgesellschaft?


Die ist sich aufgrund der Aussage der Handwerker offenbar sicher, dass die Wände trocken sind.

Zitat:
Das sind auch ihre Wände und wenn diese dann anfangen zu schimmeln?


Wenn sich die Handwerker geirrt haben muss die Wohnungsgesellschaft für die Beseitigung des Schimmels und die Folgeschäden aufkommen.

Zitat:
Ich verstehe nur nicht, wie man dies Beurteilen kann, da man nicht dahinter schauen kann...


Fachwissen, Erfahrung?
Frag die Handwerker doch einfach, warum sie sich sicher sind.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von yesele):
Warum ich?

Weil Du wissen willst wie es dahinter aussieht und niemand anderes.



Zitat (von yesele):
Warum nicht die Wohnungsgesellschaft? Das sind auch ihre Wände

Nö, das sind nur die Wände des Eigentümers. Und der Eigentümer darf mit seinem Eigentumnahc beleiben verfahren.



Zitat (von yesele):
und wenn diese dann anfangen zu schimmeln?

Dann ist das das Problem des Vermieters.



Zitat (von yesele):
Ich als Mieter stehe aber komplett dumm dar und ohne Unterstützung. Das kann so nicht sein.

Doch, das kann sein.
Das nennt man "Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos". Dagegen gibt es zwar in gewissem Umfang auch Versicherungen, das nicht versicherte realisiert sich dann aber ungünstigerweise.



Zitat (von yesele):
Wir waren NICHT verantwortlich für den Schaden, das hat auch der Monteur mehrmals betont

Dann suche man den Verantwortlichen, der haftet dann auch.



Zitat (von yesele):
und Ich betone hier nochmal: Wir wohnen in der Wohnung seit 2 Monaten...

Komplett irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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