Wasserschaden, was deckt die Gebäudeversicherung

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
alo
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
Wasserschaden, was deckt die Gebäudeversicherung


Hallo,

wir sind in eine Neubau als Mieter eingezogen und haben einen Wasserschaden in der Küche gehabt (Wasserhahn ist geplatzt als wir nicht daheim waren, neue Küche montiert)

Wann tritt die Gebäudeversicherung ein? Haftpflicht ist vorhanden, Haurat nicht! Unsere eigene Sachen sind nicht beschädigt, aber der Parkettboden, der nach Rücksprache mit dem Bauleiter komplett ausgetauscht werden soll.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Aus meiner Sicht gehört der Parkettboden zum Gebäude und müsste daher von der Gebäudeversicherung übernommen werden.

Wenn der Parkettboden vom Vermieter verlegt wurde ist das aber sowieso dessen Problem.

In dem Fall würde der beschädigte Parkettboden einen Mangel an der Mietsache darstellen, zu dessen Beseitigung Ihr den Vermieter auffordern solltet.

Aus Deiner Frage, die Du im Versicherungsrecht eingestellt hast, könnte man allerdings auch schließen, dass Du den Schlauch nicht richtig angeschlossen hast. In dem Fall würde Fahrlässigkeit durch Dich vorliegen, so dass Deine Haftpflichtversicherung einspringen müsste.

-- Editiert von hh am 31.05.2006 10:31:00

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#2
 Von 
alo
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Dankeschön für die präzise antwort, und genauso wurde es auch der Versicherung gemeldet...


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