Wasserschaden, Trockenfirma und Stromkosten

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
XMen69
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden, Trockenfirma und Stromkosten

Hallo!
Durch einen Brand bei Mir im Haus entstanden bei Mir in der Wohnung einige Wasserschäden.
Da war nun eine Trockenfirma da, dessen Geräte standen bei Mir so fast 4 Wochen.
Und würde Ich gerne wissen wer für die Stromkosten auf kommen muß. Die Firma verweißt Mich an die Versicherung, die Hausverwaltung meldet Sich nicht.
Außerdem muß Ich neu Tapezieren.
Wer muß darfür haften?
Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die stromkosten für das trocknen der räume gehören mit zum gesamtschaden und sind ein fall für die gebäudeversicherung.

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#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Kosten die bei der Behebung von Mängeln dem Mieter entstehen sind vom VM zu bezahlen.

Bei wem sich diese der VM wiederholt braucht dich nicht zu interessieren. Auch wirst du von der Gebäudeversicherung kein Geld bekommen wenn der VM dies nicht entsprechend der Versicherung meldet. Der VM ist Versicherungsnehmer nicht du.

Deshalb wende ich damit an den VM bzw. an die Hausverwaltung. Ebenso bzgl. der Tapeten, nicht du must tapezieren sondern der VM muss den Mangel beheben. Wenn noch nicht geschehen: Mangel schriftlich melden, Frist setzen mit Ankündigung der Mietminderung und Zurückhaltung. Sollte sich nichts tun, Hausverwaltung mitteilen dass du den Mangel beheben lassen wirst und die Kosten mit der zur Zahlung fälligen Miete verrechnest.

Anders sieht es natürlich aus wenn durch dein nachgewiesenes Verschulden der Brand, und somit die Mängel, verursacht wurden.



-- Editiert von enduristi am 11.06.2007 13:09:03

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

zunächst müsste doch erstmal geklärt werden, was war das für ein Brandschaden? Wo war der Brandschaden im Haus? Wer oder was ist von der Feuerwehr oder Polizei als Verursacher festgestellt.

Ist z.B. ein anderer Mitbewohner im Hause der *schuldhafte* Verursacher, hat der VM für nix zu haften und auch keine Leistungen zu erbringen.

Also nicht immer gleich vorschnell >> Mietminderung und was weiss ich immer gleich. Erst Hintergrundwissen und dann sachlich vertretbar urteilen!!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

zunächst müsste doch erstmal geklärt werden, was war das für ein Brandschaden? Wo war der Brandschaden im Haus? Wer oder was ist von der Feuerwehr oder Polizei als Verursacher festgestellt.

Ist z.B. ein anderer Mitbewohner im Hause der *schuldhafte* Verursacher, hat der VM für nix zu haften und auch keine Leistungen zu erbringen.


Das spielt für den Mieter der den Schaden in seiner gemietet Wohnung hat keine Rolle! Der VM muss dafür sorgen dass die Mängel behoben werden. Der Mieter kann keine Ansprüche an einen Dritten "Schuldigen" stellen, da die beschädigte Sache sich nicht im Eigentum des Mieters befindet. Der Mieter kann seine Ansprüche (Beseitigung der Mängel und evtl. Kosten hieraus) nur gegenüber dem VM geltend machen. Wen der VM dann in Regress nimmt oder nicht braucht den Mieter nicht zu interessieren! Ebenso muss der Mieter dafür nicht die Schuldfrage klären.

Behebt der VM die Mängel nicht ist der Mieter sehr wohl berechtigt Mietminderungen usw. durchzuführen!

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#5
 Von 
XMen69
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin Moin!
Die Schuldfrage ist schon geklärt.
Brandursache auch.
Die Gebäudeversicherung haftet im vollen Umfang.
mir ging es nur darum muß Mir die Firma mit den Trockenmaschinen den Strom bezahlen, oder muß Ich Mich an die Versicherung halten.
Danke
XMen69

-----------------
" "

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Weder noch - du musst dich an deinen Vermieter halten. Nur mit diesem hast du ein Vertragsverhältnis aus dem Rechte wie auch Pflichten für dich entstehen.

Der Vermieter wird dann die Kosten bei seiner Versicherung, mit der er wiederrum ein Vertragsverhältnis hat, geltend machen können. Du kannst an die Versicherung überhaupt keine Ansprüche stellen da du kein Vertragsverhältnis mit denen hast und die Gebäudeversicherung keine Haftpflichtversicherung ist.

Genauso wenig wird dir die Firma die Stromkosten bezahlen, die werden dich auch an den Vermieter verweisen.

Ist das ein Problem mit deinem Vermieter oder was genau verstehst du nicht? :???:

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#7
 Von 
XMen69
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Der Eigentümer der Wohnung, wo es gebrannt hat ist ein anderer Vermieter. Und deren Versicherung kommt für den Schaden auf.
Ich wollte nur wissen an Wenn Ich Mich halten muß wegen der Stromkosten!
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Der Eigentümer der Wohnung, wo es gebrannt hat ist ein anderer Vermieter. Und deren Versicherung kommt für den Schaden auf.


Also ganz banal:

Das braucht dich alles nicht zu interessieren!Wende dich bei allen diesen Problemen bzw. Kosten an deinen Vermieter!

Ist das so schwer zu kapieren?


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#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

@Enduristi
Der Beitrag ist großer Unsinn und zum Nachteil vom geschädigten Mieter. Die Trockner-Firma hat den Strom vom Mieter abgesaugt und nicht vom Vermieter. Warum soll also der Fragesteller in so einem Fall mit Starrsinn den falschen Weg gehen??
:bang:

In 4 Wochen können je nach Trocknern zwischen 1.500 und bis zu 3.800 kW (oder mehr) verbraucht werden. Bei der Jahresabrechnung für Strom ist dieser Mehrverbrauch zu zahlen. Und jetzt kommt der Nachteil für den geschädigten Mieter: Die Vorauszahlungen für das Folgejahr werden am abgelaufenen Jahr ausgerichtet.

Hat der Mieter aber von der Trockner-Firma die Bescheinigung für einen schadenabhängigen Einmalverbrauch, entfällt die wesentlich höhere Vorauszahlung.

Bei unseren Trocknungen wird zu Beginn der Zählerstand notiert und zum Ende. Die Differenz wird gegen Quittung nach der Schadenregulierung von der Versicherung an den Mieter ausgezahlt. Gleichzeitig stellen wir den Beleg für den einmaligen erhöhten Verbrauch aus. Diesen Beleg kann der Mieter dann dem Stromversorger vorlegen. Der Umweg über den VM ist hier keineswegs hilfreich oder von Vorteil, wenn man(n) den Vorfall im Kopf zu Ende denkt.

Wir arbeiten in aller Regel zur Sicherstellung unserer Forderung mit so genannten Abtretungserklärungen. Damit ist gewährleistet, dass die Versicherung an uns direkt zahlt. Diese Handhabung hat sich in den letzten 6 Jahren bestens bewährt. Auch mit zum Teil betroffenen Mietern.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Das ist ja alles schön und gut. Aber wenn er weder von der Versicherung (weil z. Bsp. der Schaden vom VM nicht gemeldet) oder von der Trocknungsfirma die Kosten erstattet bekommt, ist trotz allem der Ansprechpartner der VM. Sicherlich wird dann später vermutlich direkt Versicherung mit Mieter abrechnen. Aber grundsätzlich hat der Mieter erst mal keinen direkten Anspruch an die Versicherung. Dies muss der VM erst im Vorfeld mit seiem Versicherer klären.

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