Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung, mit einer fensterreichen Holzwand, ähnlich eines Wintergartens, aber ohne Glasdach.
Von 2008 bis 2015 drang immer wieder Regenwasser in zwei Ecken, bzw drei Stellen hinein. Erst im Jahr 2015 wurde dies ordnungsgemäß gerichtet. Zwei Balkone waren von Anfang an, nicht richtig abgedeckt (Fusch am Bau).
Während den 7 Jahren, habe ich mehrfach im Jahr einen erneuten Wasserfleck gesehen und dies auch der Hausverwaltung gemeldet. Nach meiner Meldung, kam meistens erst nach Monaten, immer dieselbe Firma..
Diese fand nichts, obwohl sie vieles aufrissen und auch erneuerten.
Erst im Jahr 2015, als das Wasser bei mir die Wand runterlief, mit Androhung eines Rechtsstreits, wurde eine andere Firma beauftragt, die den Schaden sofort erkannte und auch in der Lage war, diesen, ordnungsgemäß zu richten.
An dieser Außenwand liegen noch weitere 3 Eigentumswohnungen.
Nun steht eine Renovierung an. Es müsste alles neu gemacht werden. Weitere drei Eigentümer ( ohne Wasserschaden) möchten eine komplett neue Außenwand haben( wäre auch am besten). Meine eigenen Kosten sind sehr hoch. Da ich den Wasserschaden nicht verursacht habe, immer alles sofort meldete und der Hausverwalter sich nicht berufen fühlte den Schaden professionell richten zu lassen, möchte ich mich jetzt erkundigen, welche Möglichkeiten ich habe, evtl. Schadenersatzansprüche zu stellen. Meines Wissens müsste ich 50% oder 30 % der Gesamtkosten zahlen, der Rest die Gemeinschaft. Wie sehen sie das? Worauf müsste ich achten?
Wir haben demnächst Eigentümerversammlung.
Vielen Dank
Wasserschaden, Sondereigentum
12. Februar 2018
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Frage vom 12. Februar 2018 | 16:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden, Sondereigentum
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#1
Antwort vom 12. Februar 2018 | 18:48
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatNun steht eine Renovierung an. Es müsste alles neu gemacht werden. Weitere drei Eigentümer ( ohne Wasserschaden) möchten eine komplett neue Außenwand haben( wäre auch am besten). Meine eigenen Kosten sind sehr hoch. Da ich den Wasserschaden nicht verursacht habe, immer alles sofort meldete und der Hausverwalter sich nicht berufen fühlte den Schaden professionell richten zu lassen, möchte ich mich jetzt erkundigen, welche Möglichkeiten ich habe, evtl. Schadenersatzansprüche zu stellen. Meines Wissens müsste ich 50% oder 30 % der Gesamtkosten zahlen, der Rest die Gemeinschaft. :
Ich habe keine Ahnung woher Du das "Wissen" bezüglich der Kostenverteilung hast, es deckt sich jedenfalls nicht mit meinem.
Da die WEG bisher, wie du selbst schreibst war immer eine Firma da die versucht hat die Ursache zu finden und zu Reparieren, hat hier die WEG nicht schuldhaft gehandelt. Daher MUSS (was sie evtl. möchte ist eine andere Sache) die WEG Dir auch nichts zahlen.
Siehe BGH V ZR 10/10
#2
Antwort vom 12. Februar 2018 | 20:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für die Antwort
Die Gemeinschaft trifft keine Schuld.
Der Hausverwalter war über einen Zeitraum von 7 Jahren nicht in der Lage eine Firma zu beauftragen, die den Schaden richten konnte..
Erst im 7 Jahr, wechselte er die Firma, als das Wasser schon von der Wand lief. Hätte er gleich verantwortungsbewusst gehandelt, wäre die ganze Angelegenheit, spätestens im zweiten Jahr, erledigt gewesen.
Nun geht es um eine Außenwand, also, Gemeinschaftseigentum. Jetzt soll ich aber 50% von den Kosten selbst tragen.
Ist das so rechtens.? Ich habe die Wand nicht selbst beschädigt.
MfG
-- Editiert von Maria E am 12.02.2018 20:18
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#3
Antwort vom 12. Februar 2018 | 22:53
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Das ist soweit klar.ZitatDie Gemeinschaft trifft keine Schuld. :
Aber ein schuldhaftes Versäumnis, aus dem man Schadensersatzgründe herleiten könnte, ist in den glücklosen Bemühungen nicht zu sehen.ZitatDer Hausverwalter war über einen Zeitraum von 7 Jahren nicht in der Lage eine Firma zu beauftragen, die den Schaden richten konnte.. :
Das ist eine sehr spekulative Annahme. Ich kann nicht erkennen, dass der Verwalter verantwortungslos gehandelt hätte.ZitatHätte er gleich verantwortungsbewusst gehandelt, wäre die ganze Angelegenheit, spätestens im zweiten Jahr, erledigt gewesen. :
Wie muss man sich das vorstellen? Die WEG ersetzt eine Außenwand und Du musst 50% der Kosten tragen weil diese Wand über Jahre hinweg durchfeuchtet wurde? Wie groß ist denn Dein Anteil an der Gemeinschaft?ZitatNun geht es um eine Außenwand, also, Gemeinschaftseigentum. Jetzt soll ich aber 50% von den Kosten selbst tragen. :
VG
Roland
#4
Antwort vom 13. Februar 2018 | 16:55
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitatich habe eine Eigentumswohnung, mit einer fensterreichen Holzwand, ähnlich eines Wintergartens, aber ohne Glasdach. :
ZitatDer Hausverwalter war über einen Zeitraum von 7 Jahren nicht in der Lage eine Firma zu beauftragen, die den Schaden richten konnte.. :
Was die Gemeinschaft in all den Jahren wohl auch kaum gestört hat.
ZitatHätte er gleich verantwortungsbewusst gehandelt, wäre die ganze Angelegenheit, spätestens im zweiten Jahr, erledigt gewesen. :
Das ist im Nachhinein immer leicht gesagt.
ZitatNun geht es um eine Außenwand, also, Gemeinschaftseigentum. Jetzt soll ich aber 50% von den Kosten selbst tragen. :
Das alles ist so nicht verständlich. Selbst wenn du 50% der Miteigentumsanteile hättest wäre eine neue Wand zum einen wohl eher aus den Rücklagen zu zahlen. Zudem, dass man eine ganze Wand erneuert ist auch nicht unbedingt üblich.
Solange hier niemand weiß was es mit dieser Wand auf sich hat, wer sie wann evtl. angebaut hat, ob es dazu etwa in der GO oder in alten Protokollen eine Regelung/Beschluss gibt ist hier alles nur "Ratemal mit ....."
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