Guten Tag, ich möchte mich nebenberuflich teilselbstständig machen mit dem Verkauf von Fotodesign-Produkten und Zeichnungen, sowohl im Internet als auch als Printprodukte. Ich kenne mich mit Copyright und Co leider nicht aus. Können Sie mir sagen, wie ich Informationen zu folgenden (u ähnlichen) Fragen erhalten kann, momentan bin ich noch ganz am Anfang.
(Ich werde mich zunächst bei der Handwerkskammer als Fotograf anmelden, ein Gewerbe anmelden (da ich auch Aufträge annehmen möchte).
-Wenn ich Fotos/Postkarten/Fotoprodukte (online auf ****** mit eigener Seite) und auch gedruckt in Läden und auf Veranstaltungen) verkaufe, inwieweit muss ich jedes Produkt mit a) einem Copyright-Symbol b) einem Wasserzeichen c) sonstigen Absicherungen versehen? Reicht es, dass c-Symbol irgendwo einzufügen?
-Wer kann mir mit der Erstellung eines Impressums und von AGBs helfen, was muss hier aufgeführt sein, welche Standardtexte brauche ich für den Schutz meiner Produkte
-Wenn ich Rechnungen schreibe, wer kann mich aufklären, was rechtlich dort stehen muss?
-Wenn ich Titel meiner Website, Slogan, Logo etc. erstelle, wie kann ich die Verfügbarkeit prüfen, damit ich keine Rechte verletze
-- Editiert von Moderator am 08.01.2015 00:41
Was zu beachten bei Fotoverkauf?
7. Januar 2015
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Frage vom 7. Januar 2015 | 14:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Was zu beachten bei Fotoverkauf?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2015 | 00:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120360 Beiträge, 39879x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Reicht es, dass c-Symbol irgendwo einzufügen? <hr size=1 noshade>
Das hat in D nur dekorativen Charakter.
quote:<hr size=1 noshade>
-Wenn ich Rechnungen schreibe, wer kann mich aufklären, was rechtlich dort stehen muss? <hr size=1 noshade>
Ein Anwalt oder die IHK
quote:<hr size=1 noshade>
-Wer kann mir mit der Erstellung eines Impressums und von AGBs helfen, was muss hier aufgeführt sein, welche Standardtexte brauche ich für den Schutz meiner Produkte
-Wenn ich Titel meiner Website, Slogan, Logo etc. erstelle, wie kann ich die Verfügbarkeit prüfen, damit ich keine Rechte verletze <hr size=1 noshade>
Da hilft ein Anwalt, idealerwesie mit Schwerpunkt Unheber/Medienrecht.
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-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 16. Januar 2015 | 15:18
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 30x hilfreich)
Wenn du die Bilder selber erstellst, kannst du damit machen, was du willst. Jedoch gibt es auch da Ausnahmen. Sind zum Beispiel Menschen auf den Bildern zu sehen, musst du diese vorher um die Erlaubnis bitten, die Bilder veröffentlichen zu dürfen. Sind aber nur Landschaften auf den Bilder zu sehen, gibt's keine Schwierigkeiten.
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"Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.(Wilhelm Busch)"
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#3
Antwort vom 17. Januar 2015 | 00:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120360 Beiträge, 39879x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Sind zum Beispiel Menschen auf den Bildern zu sehen, musst du diese vorher um die Erlaubnis bitten, die Bilder veröffentlichen zu dürfen. <hr size=1 noshade>
Nein, da gibt es einige Ausnahmen (bezahlte Models, Menschenmengen, ...).
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 19. Januar 2015 | 14:31
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
quote:
muss ich jedes Produkt mit a) einem Copyright-Symbol b) einem Wasserzeichen c) sonstigen Absicherungen versehen?
Verpflichtend ist das nicht. Ob es angeraten sein kann, um Mißbrauch zu unterbinden oder eine Urheberschaft leichter zu beweisen, ist eine andere Frage.
quote:
Erstellung eines Impressums und von AGBs helfen, was muss hier aufgeführt sein
AGB muß man nicht haben.
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