Was tun bei Kontopfändung?

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)
Was tun bei Kontopfändung?

Hallo Leute

Ich habe vor kurzem schonmal was dazu geschrieben, allerdings find ich das nicht mehr, daher muss ich leider erneut das Thema hier ansprechen.

Es geht um folgende - natürlich fiktive - Situation:

Mein Schwiegervater geht für 1200 Euro Netto ca arbeiten. Er hatte bisher ein
eigenes Haus, das am 15.07.2010 verkauft wird bzw es ist schon verkauft, nur das Geld, was sich derzeit noch auf ein Treuhandkonto befindet, wird erst bei Überngabe überwiesen.

Nun nehmen wir mal an, er hat eine gerichtliche Sache gegen seinen Bruder verloren und muss dessen Anwalt rund 600 Euro zahlen. Mein Schwiegervater weist darauf hin, dass er am 15.07. den Betrag sofort überweisen wird, allerdings ist sein Bruder nicht so geduldig und ordnet eine Kontopfändung an.

An dieser Stelle habe ich mich ja auch schon informiert, allerdings finde ich wie schon erwähnt, das Topic nicht mehr. :(

Nachdem man mir hier geholfen hat, habe ich diese nützlichen Infos natürlich
sofort weitergegeben, allerdings hat der Anwalt meines Schwiegervater im ungefähren Wortlaut gesagt:

"Kein Problem, ich werde sofort den anderen Anwalt anrufen, ihm die Sache nochmal klarmachen und ihn bitten, die Kontopfändung wieder zurückzunehmen."

Das wären dann wohl schon zwei ganze Wochen und noch immer hat sich nichts getan. Was macht man jetzt am besten, denn auf diesem Wege scheint es ja nicht wirklich zu klappen.

Vor allem, bei einer Schuld von 600 Euro müssten die doch bei einer Pfändung sofort eingezogen sein. Wird das Konto dann nicht automatisch wieder freigestellt?

Wäre für jede Hilfe dankbar. :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ist das Konto gepfändet, und dein Schwiegervater hat hier gerichtlich nichts unternommen gilt folgendes:
Die Bank "friert" das Konto bis zur nächsten Soldoziehung ein. Dies ist frühestens nach 14 Tagen möglich; dann wird das Konto abgerechnet, Forderungen der Bank gegen das Guthaben. Das Restguthaben (in der Regel wird das ganze Guthaben und nicht ein Teil davon gepfändet) wird dann an den Gläubiger überwiesen.
Wenn das alles länger dauert, hat dein Schwiegervater keinen Einfluß darauf.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

Sorry, wenn ich jetzt vielleicht ein wenig dumm frage aber heißt das
nun, dass das komplette Geld, also Lohn gepfändet ist?

Mein Schwiegervater hat ja seinen Anwalt beauftragt, was zu
unternehmen und ging davon aus, dass der Mann schon seine
Arbeit macht. Das aber nur ein lächerlicher Anruf kam mit der
Bitte, die Pfändung zurückzunehmen, war nicht wirklich
Sinn der Sache.

Wie gesagt, ich habe ja die Informationen, die ich hier
bekommen habe, weitergeleitet, nur sind mir da die Hände
ein wenig gebunden, denn ich bin nur der Schwiegersohn
der ja unweigerlich weniger Ahnung haben kann
als ein Anwalt. :(

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Problem ist, die frieren dir das Ganze Konto ein.
Selbst eine Pfändung über 24 € kann dafür sorgen, daß du über ein 5stelliges Konto nicht mehr verfügen kannst.

Und zwar solange nicht, bis folgendes Eintritt.
1.) du gibst der Pfändung statt. Geld geht an den Pfänder, und du kannst über deinen Rest verfügen.
2.) die Pfändung wird zurückgezogen.
3.) ein Gericht erläßt Pfändungsschutz
4.) 14 Tage sind um, und es ist nix nach Punkt 1-3 geschehen, der Gläubiger bekommt sein Geld, und du meist die Kündigung der Bank.

Klar gibt es Pfändungsfreibeträge, aber das läßt sich eine Bank gerne von einem Gericht auf den Cent genau ausrechnen. Denn sonst haftet die Bank gegenüber dem Gläubiger.
Somit ist es immer das schnellste und einfachste nach Punkt 2 zu verfahren, sprich die Gegenseite dazu bringen, die Pfändung zurückzuziehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

Das hört sich ja übel an.

Also wie schon gesagt, bisher haben sie nur ihren Anwalt gebeten,
sich darum zu kümmern und der hat lediglich den anderen Anwalt
angerufen, der die Pfändung veranlaßt hat mit der Bitte, die Pfändung
zurückzuziehen. Und obwohl eingewilligt wurde, ist das Konto bis heute
dich. Sind ja fast schon drei Wochen.

Was soll ich denn meinen Schwiegereltern sagen, was sie tun sollen?
Ich bräuchte da was konkretes um ihnen vielleicht überzeugend kommen
zu können. Leider habe ich keine Vollmacht in dieser Angelegenheit,
sonst hätte ich schon längst andere Schritte getan. :(

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

Nun bin ich ernsthaft verwirrt.

Heute waren meine Schwiegereltern beim Gericht und haben sich
einen Schein vom Anwalt geholt, mit dem sie problemlos zur Bank
gehen konnten. Zwar hat die Bank noch ein wenig gezickt weil die
sich nochmal mit einer anderen Bank in Köln absprechen wollten
aber so wie es aussieht, haben die keinerlei Informationen, was
zwei Wochen Frist etc anbelangt.

Das hat vorher auch noch ein Gerichtsvollzieher bestätigt, der meiner
Schwiegermutter abends zuvor einen Besuch abgestattet hat.

Ich dachte, das ist prinzipiell so oder besser gesagt, gesetzlich
festgesetzt, dass man nur in einem bestimmten Zeitraum an sein
Geld kann.

Wäre nett, wenn man mich da ein wenig aufklären konnte, denn nu
stehe ich mit dieser Meinung da als unwissender Depp.
Hört sich vielleicht krass an aber leider entspricht das auch der Wahrheit.
:(

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