Was tun, wenn Vermieter Mängel nicht beseitigt?

29. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)
Was tun, wenn Vermieter Mängel nicht beseitigt?

Hallo,

ich habe vor kurzem schon berichtet, dass ich bei mir am 19.09. einen Wasserschaden hatte.
http://www.123recht.net/Wasserschaden-durch-Firma-(Pauschalbetrag-als-Abfindung)-__f526392.html
Seitdem ist hier nichts passiert trotz ständiger Nachfrage.
Hinzu ist gekommen, dass ich am Mittwoch nach Hause kam und die Wand an der Heizung in der Küche und im
Zimmer mit Wasserschaden durch die Bauarbeiter nach außen durchbrochen wurde, weil die offenbar wie die wilden
auf dem Mauerwerk wo das Fensterbrett hin soll rumgehämmert haben, weil es angeblich nicht "gerade" war.
Da ist bei mir in der Wohnung der ganze Putz runtergekommen und jetzt kann ich durch die Wand die Dämmplatten außen anfassen.... gibt sogar ein kleines Loch nach außen in der Küche und wieder macht keiner was.
Theoretisch könnte von außen jetzt auch Wasser reinlaufen.
Wir haben bereits eine Mietminderung mit rund 40% auf den Weg geschickt, wegen dem Wasserschaden, den Folgebeeinträchtigungen und wegen dem Baugerüst.
Durch die Küche wäre demnächst wohl eine noch höhere Mietminderung fällig.

Jetzt habe ich folgende Fragen.
1. Was kann man tun, wenn ich dem Vermieter eine angemessene Frist setze und er auch darauf nicht reagiert und die erheblichen Schäden bleiben? Instandsetzung einklagen? Erfolgschance?

2. Da die Bauarbeiter fast kein deutsch sprechen und ich die Fachkenntnisse sehr anzweifle, habe ich überlegt, mich an die Bauaufsicht zu wenden. Kann man da ohne weiteres anrufen und darum bitten, dass sich die Baustelle hier jemand mal genauer ansieht? Oder ist das mit Kosten verbunden?


Besten Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von VerärgerterKunde):
1. Was kann man tun, wenn ich dem Vermieter eine angemessene Frist setze und er auch darauf nicht reagiert

Dann ist sie ihm vermutlich nicht zugegangen.
Man sollte das ganze mit gerichtsfestem Zustellnachweis wiederholen.



Zitat (von VerärgerterKunde):
Instandsetzung einklagen?

Oder Selbstvornahme unter Verrechnung mitderMiete nach Androhung vornehmen.



Zitat (von VerärgerterKunde):
Erfolgschance?





Zitat (von VerärgerterKunde):
2. Da die Bauarbeiter fast kein deutsch sprechen und ich die Fachkenntnisse sehr anzweifle, habe ich überlegt, mich an die Bauaufsicht zu wenden. Kann man da ohne weiteres anrufen und darum bitten, dass sich die Baustelle hier jemand mal genauer ansieht? Oder ist das mit Kosten verbunden?

Das sollte man dann diese Bauaufsicht mal fragen.
Sofern man die Bauaufsicht im Sinne des öffentlichen Rechts meint, die machen das kostenfrei für den Anrufer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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