Was steht mir nach Unfall zu?

9. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Guru88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Was steht mir nach Unfall zu?

Guten Tag,

ich hatte vor 5 Woche leider einen Unfall bei der ein unachtsamer Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel meine Stoßstange geküsst hat. Leider ist derMensch dann auch noch weggefahren.... Inzwischen konnte die Polizei aber alles aufklären und ich habe Kontakt mit der Gegnerversicherung aufgenommen.

Kostenvoranschlag der Werkstatt liegt bereits vor.

Da mein geliebtes KFZ 3 Tage in die Werkstatt muss, habe ich wohl auch einen Anspruch auf einen Leihwagen.

Da ich sowieso demnächst Urlaub habe kann ich in der Zeit auch mal auf mein Auto verzichten, Anspruch auf das Geld für den Leihwagen habe ich aber doch trotzdem oder?

Frage: Wie rechne ich das mit der Versicherung ab?

Dann ist es ja auch so, dass durch den kosmetischen Eingriff der Wert von meinem Auto etwas sinkt.

Frage: Wie komme ich an das Geld?

PS: Rechtschutzversicherung hab ich (noch) keine. Weder Ersatzfahrzeug noch Wertminderung tauchen in dem Kostenvoranschlag auf.

Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da mein geliebtes KFZ 3 Tage in die Werkstatt muss
Für den Wechsel der Stossstange muss das Auto wirklich 3 Tage in die Werkstatt?

Zitat:
Da ich sowieso demnächst Urlaub habe kann ich in der Zeit auch mal auf mein Auto verzichten
Schonmal was von der Schadensminderungspflicht gehört, die du hast?



2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Fahrzeugtyp und Alter / Km?

Was ist genau defekt und wie hoch ist der Schaden?


Zitat (von Guru88):
PS: Rechtschutzversicherung hab ich (noch) keine. Weder Ersatzfahrzeug noch Wertminderung tauchen in dem Kostenvoranschlag auf.



RSV brauchst du auch nicht. Die Kosten eines Anwalt übernimmt die Versicherung des Schädigers.
Die fehlenden Angaben würden in einem Gutachten stehen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Da ich sowieso demnächst Urlaub habe kann ich in der Zeit auch mal auf mein Auto verzichten

Schonmal was von der Schadensminderungspflicht gehört, die du hast?




Was hat denn das damit zu tun?




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Guru88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Fahrzeugtyp und Alter / Km?

Was ist genau defekt und wie hoch ist der Schaden?




BMW 320 Coupé, 3,5 Jahre alt und 49.000km.

Der Kotflügel und die Stoßstange sind verkratzt und müssen neu lackiert werden. Laut Kostenvoranschlag der Werkstatt 1600€.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Guru88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schonmal was von der Schadensminderungspflicht gehört, die du hast?

Ne, was ist das denn?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen Sie den das machen. Kleiner Tipp: Resteregulierung macht kaum ein Anwalt, weil zu viel Arbeit für wenig Honorar. Also besser direkt hin. Kostet Sie schlussendlich ja nichts.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Kratzer in Kotflügel (Alu) und Stossstange (Kunststoff) werden ohne Spachteln etc. beeitigt. Vermutlich wird nur die Stossstange abgebaut, weil sie anders als der Kotflügel lackiert wird. Dieser Schaden führt zu keiner Wertminderung. Deshalb hat der Gutachter auch keine Wertminderung im Gutachten vermerkt.

Die Nutzungsausfallzeit steht normalerweise auch im Gutachten. Hast Du daher die drei Tage? Halte ich persönlich für sehr viel. Auf gesonderten Antrag von Dir erstattet Dir die Versicherung eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung oder die nachgewiesenen angemessenen Mietwagenkosten und zusätzlich einen kleinen Pauschalbetrag (so um die 15 bis 20 €) für sonstige Kosten.

Hat die Versicherung die Regulierung schon zugesagt, dann ist es für den Anwalt auf Kosten der Versicherung bereits zu spät.

Berry

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
Schonmal was von der Schadensminderungspflicht gehört, die du hast?

Ne, was ist das denn?

Das bedeutetet das man den Schaden so gering halten muss wie nötig.

Wenn man also in Urlaub fährt, dabei kein Auto benötigt, dann besteht ein Erstattungsanspruch von 0,0.
Nimmt man sich dennoch einen Mietwagen, dann zahlt man den selbst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man also in Urlaub fährt, dabei kein Auto benötigt,

Das hat der TE doch gar nicht geschrieben...
Der TE hat geschrieben:
Zitat (von Guru88):
Da ich sowieso demnächst Urlaub habe kann ich in der Zeit auch mal auf mein Auto verzichten

Nur weil der TE Urlaub hat, heißt es ja noch lange nicht, dass man in den Urlaub fährt!
Der TE kann auch Urlaub haben, weil er was an seinem Haus renovieren möchte.. Fürs Einkaufen des Materials könnte ein Auto als Transportmittel genutzt werden...

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Nur weil der TE Urlaub hat, heißt es ja noch lange nicht, dass man in den Urlaub fährt!

Das spielt ja auch keine Rolle, aber wenn er Urlaub hat und den Wagen dann nicht benötigt (egal aus welchem Grund), dann hat er auch keinen Anspruch auf einen Leihwagen oder Nutzungsausfall. Wo kein Ausfall, da kein Anspruch.

-- Editiert von micbu am 11.07.2016 15:54

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#11
 Von 
Guru88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Kratzer in Kotflügel (Alu) und Stossstange (Kunststoff) werden ohne Spachteln etc. beeitigt. Vermutlich wird nur die Stossstange abgebaut, weil sie anders als der Kotflügel lackiert wird. Dieser Schaden führt zu keiner Wertminderung. Deshalb hat der Gutachter auch keine Wertminderung im Gutachten vermerkt.

Die Nutzungsausfallzeit steht normalerweise auch im Gutachten. Hast Du daher die drei Tage?


Die Werkstatt sagte mir die brauchen 3 Tage. Ich habe kein Gutachten, sondern nur einen Kostenvoranschlag. Ich meine gehört zu haben, dass Mietwagenkosten nur von einem Gutachter erfasst werden und eingereicht werden können?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Guru88):
Zitat (von Sir Berry):
Kratzer in Kotflügel (Alu) und Stossstange (Kunststoff) werden ohne Spachteln etc. beeitigt. Vermutlich wird nur die Stossstange abgebaut, weil sie anders als der Kotflügel lackiert wird. Dieser Schaden führt zu keiner Wertminderung. Deshalb hat der Gutachter auch keine Wertminderung im Gutachten vermerkt.

Die Nutzungsausfallzeit steht normalerweise auch im Gutachten. Hast Du daher die drei Tage?


Die Werkstatt sagte mir die brauchen 3 Tage. Ich habe kein Gutachten, sondern nur einen Kostenvoranschlag. Ich meine gehört zu haben, dass Mietwagenkosten nur von einem Gutachter erfasst werden und eingereicht werden können?



Hallo Guru,

du hast ja keine Erfahrung im Schadensrecht und in der Schadenabwicklung.
Du bist das optimale Opfer für jeden Regulierer.

Mein Tipp - du solltest dem Rat in Post 6 folgen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Guru88):
Ich meine gehört zu haben, dass Mietwagenkosten nur von einem Gutachter erfasst werden und eingereicht werden können?

Das ist auch korrekt, dennoch stehen dir diese Ausfallkosten nur zu wenn du auf den Wagen angewiesen wärst. Nur die NOTWENDIGEN entstandenen Kosten brauchen ersetzt zu werden. Du kannst selbstverständlich Forderungen stellen die dir nicht zustehen, aber der Versicherer braucht diese dann halt nicht zu regulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Nur die NOTWENDIGEN entstandenen Kosten brauchen ersetzt zu werden. Du kannst selbstverständlich Forderungen stellen die dir nicht zustehen, aber der Versicherer braucht diese dann halt nicht zu regulieren.

Gut, dann ist der TE während seines Urlaubs auf einen Mietwagen angewiesen, da er seine kranke Mutter besuchen möchte.
Da die Mutter aber nur 8 Kilometer entfernt wohnt, entscheidet sich der TE, dass er bei dem schönen Wetter lieber etwas für seine Gesundheit tun möchte und fährt mit dem Fahrrad und nimmt anstatt eines Mietfahrzeugs lieber das Geld.

Ich empfehle mich.

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