Was nun? Scheidungsantrag zurückgenommen!

17. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ya285621-90
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Was nun? Scheidungsantrag zurückgenommen!

Hallo!
Ich habe mal wieder eine Frage!
Vorab möchte ich kurz die „ist" Situation erklären! Meine Frau hat im April diesen Jahres die Scheidung eingereicht. Die Anwälte haben sich danach über die Unterhalszahlungen gegenüber meiner Frau ( Kindesunterhalt war davon nie betroffen) gestritten und am Ende geeinigt! Auch das Gericht hat bereits genau wie die Rentenversicherung alle Unterlagen bekommen. Nun ist eigentlich alles geklärt und ich habe auf den Gerichtstermin gewartet. Jetzt ist meiner Frau eingefallen, die Scheidung zurück zu ziehen. Auch Annäherungsversuche gibt es wieder, sie meint wir sollten es noch mal versuchen! Sicherlich ist das auf eine Art richtig, aber ich habe das Gefühl, das es eigentlich ums Geld geht, ob wohl ich alles andere als Geld habe! Sie hat glaube ich gehofft, viel mehr Geld zu bekommen. Nun aber gemerkt, das es alleine doch wesentlich schwieriger ist als Sie gedacht hat. Nun habe ich vom Gericht vor einer Woche ein Schreiben bekommen, in dem der Verfahrenswert bezüglich der Scheidung festgelegt wurde. Außerdem wurde mir vom Gericht ein Schreiben des gegnerischen Anwaltes mit gesendet, in dem der Anwalt in Vollmacht der Antragsstellerin den Scheidungsantrag zurückgenommen hat und gebeten wird den Verfahrenswert fest zu setzen!
Nicht das ich Misstrauisch klingen will, aber wer ein, oder sogar schon zweimal auf eine heiße Herdplatte gefasst hat, der macht dass doch kein drittes mal oder? Außer es gibt die Möglichkeit sich etwas davor zu schützen! Die Frage ist also, ob ich jetzt etwas tun muss, oder mich sogar ein wenig absichern kann, falls es doch nicht klappen sollte! Übrigens musste ich meinen Anwalt, weil mir die Zusage über die Prozesskostenhilfe untersagt wurde bereits vor 2 Monaten bitten, die Arbeit ein zu stellen! Kennt oder weiß jemand eine Möglichkeit wie man das Finanzielle trotzdem trennen kann?
Vielen Dank vor ab!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was mich etwas irritiert, vielleicht kann da ein Fachmann hier was zu sagen. Die Rücknahme eines bereits anhängigen Scheidungsantrages bedarf, so meine ich, Deiner Zustimmung. Wenn Du die nicht gibtst, dann müsste eigentlich das Scheidungsverfahren weiter laufen. Im allgemeinen Zivilrecht ist es so, ich weiss nur nicht, ob es auch in FGG-Verfahren (also in Deinem Verfahren so ist). Ich würde einer solchen Rücknahme nicht zustimmen. Gerade im Hinblick auf die Altersversorgung und auch im Hinblick auf Unterhaltsverpflichtungen! Denn, während der Trennungszeit ist Unterhalt zu leisten, hinterher nicht.

Also, annähern kann man sich auch nach einer Scheidung! Kläre erst einmal ab, ob Du nicht zustimmen mußt. Einfacher Anruf beim Richter langt. Dann würde ich mal abklären, ob der nicht Verfahrenskostenhilfe zusteht. Ansonsten würde ich wahrscheinlich doch wieder einen Anwalt nehmen. Ist auf jeden Fall preiswerter, als wenn wieder was schief geht. Das wird dann richtig teuer.

wirdwerden


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#2
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ich würde auch wenn Ihr wieder gemeinsamm weitergehen wollt, zuvor einen EHEVertrag aushandeln, damit im falle einer Scheidung und erneuten Trennung kein T.unterhalt gezahlt werden muss. So kannst du auch erfahren obs um Geld geht oder eben um die noch vorhandene Liebe. Nach dem mein Ex mir den scheidungsanwalt vorgestellt hat, hab ich auch angefangen zu kämfen um die EHE zu erhalten, als der Scheidungsatrag ins Hauskam, gabs kein zurück, auch wenn er gewollt hätte, was er zum Glück nicht tat, keine Millionen hätten mich dzu gebracht mich wieder mit ihm zu versöhnen.

Also ist das ganze auch einwenig dein Herz und Gefühl was da eine Rolle spielt.

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