Was ist nun meine Kündigungsfrist

19. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
ZhenjaK
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Was ist nun meine Kündigungsfrist

Momentan arbeite ich in einer Zahnarztpraxis seit 1.1.2016.
Möchte jetzt Kündigen. Nur leider ist es so, dass in meinem Vertrag steht.: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von (einer) zwei Wochen gekündigt werden.
(Das wort eine wurde damals vom Arbeitsgeber mit Kugelschreiber durchgestrichen und drüber zwei hingeschrieben)

Es wäre zwar ideal für mich - jedoch Zweifel ich etwas an dieser Sache.
Die in der Zahnärztekammer sagte zu mir ich könne von heute auf morgen kündigen, hätte dann ab den Tag zweiwöchige Frist.
In meinem Vertrag steht auch nichts bis wann die Kündigung eingereicht werden soll.
Nur ganz unten dass eine probezeit von sechs monaten vereinbahrt wird und ich die Fortbildungen etc. wieder zurückzahlen muss bzw es vom entgelf abgezogen wird.


Können Sie mir da weiterhelfen wie ich da vorgehen ?? :???:

-- Editiert von ZhenjaK am 19.11.2017 11:42

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem die Kündigung abgegeben wurde.
14 Tage Frist sind unüblich*****halb der Probezeit, aber wenn sich hier alle einig sind, dann ist das eben so.
Haben Sie Fortbildungen absolviert, zu denen eine Zusatzvereinbarung über die Rückzahlung besteht?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6487x hilfreich)

/// Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von (einer) zwei Wochen gekündigt werden.

Da die Angabe Frist von einer Woche gestrichen wurde, gilt offenbar die Frist von 2 Wochen - und das geht ganz mechanisch: Übergabe der Kündigung an den AG heute - Ende des AV in 2 Wochen, Abgabe morgen + 2 Wochen usw. Wenn die Kammer wirklich gesagt hat 'von heute auf morgen' ist das äußerst missverständlich, denn gemeinhin bedeutet dies, heute kündigen und morgen bin ich aus dem AV raus - so ist es ja eben nicht. Gemeint kann nur sein: jeden Tag plus 14 Tage.

/// Nur ganz unten, dass .... ich die Fortbildungen etc. wieder zurückzahlen muss bzw es vom Entgelt abgezogen wird.

Wenn das tatsächlich so lapidar in deinem AV stehen sollte, kannst du dich entspannt zurücklehnen. Nicht jede FB kann zurückgefordert werden, Pflichtfortbildungen z.B, Schulungen auf spezielle Belange der Praxis - und wenn es Schulungen gäbe, für die der AG die Aufwändungen trägt, bedarf es schon einer konkreten und detaillierten Vereinbarungen, für welche Fälle welche Beträge wieder zurückzuzahlen sind. Googel Mal Rückzahlungsvereinbarung.
Hilfreich wäre, den Wortlaut dieser Klausel zu posten.

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#3
 Von 
ZhenjaK
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Haben Sie Fortbildungen absolviert, zu denen eine Zusatzvereinbarung über die Rückzahlung besteht?


Ja habe 3-4 Fortbildungen absolviert.
Also heisst es mehr oder weniger wenn ich morgen eine Kündigung abgebe dann darf ich genau nach 14 tagen gehen?

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#4
 Von 
ZhenjaK
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von (einer) zwei Wochen gekündigt werden.

Da die Angabe Frist von einer Woche gestrichen wurde, gilt offenbar die Frist von 2 Wochen - und das geht ganz mechanisch: Übergabe der Kündigung an den AG heute - Ende des AV in 2 Wochen, Abgabe morgen + 2 Wochen usw. Wenn die Kammer wirklich gesagt hat 'von heute auf morgen' ist das äußerst missverständlich, denn gemeinhin bedeutet dies, heute kündigen und morgen bin ich aus dem AV raus - so ist es ja eben nicht. Gemeint kann nur sein: jeden Tag plus 14 Tage.

/// Nur ganz unten, dass .... ich die Fortbildungen etc. wieder zurückzahlen muss bzw es vom Entgelt abgezogen wird.

Wenn das tatsächlich so lapidar in deinem AV stehen sollte, kannst du dich entspannt zurücklehnen. Nicht jede FB kann zurückgefordert werden, Pflichtfortbildungen z.B, Schulungen auf spezielle Belange der Praxis - und wenn es Schulungen gäbe, für die der AG die Aufwändungen trägt, bedarf es schon einer konkreten und detaillierten Vereinbarungen, für welche Fälle welche Beträge wieder zurückzuzahlen sind. Googel Mal Rückzahlungsvereinbarung.
Hilfreich wäre, den Wortlaut dieser Klausel zu posten.


Ja das stwht tatsächlich so lapide da.
Das war mehr oder weniger ein provisorischer Vertrag zu Beginn.
Sollten dann mal einen neuen bekommem aber nie erhalten.

Meine kollegin mein aber man darf nur bis uum 15ten oder zum ende des Monats kündigen, ist es das so!??

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Da müsste man mal den Vertrag prüfen.

Möglicherweise beziehen sich die 2 Wochen nur auf die Probezeit. Und ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen.


Entweder mal abtippen oder scannen, anonymisieren und hier hochladen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6487x hilfreich)

Wenn sich die 14 Tage nicht ausdrücklich auf die Probezeit beziehen und es auch sonst keinen Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen gibt, dann wird dein Arbeitgeber sich kaum beschweren dürfen, wenn du dich auf den Vertrag berufst. Die Regelung, dass ein Arbeitnehmer entweder zum 15. Oder zum Monatsende kündigen kann, steht tatsächlich im BGB und ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

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#7
 Von 
ZhenjaK
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Klausel zur Kündigungsfrist wäre bei einer Kündigung durch den AG jedenfalls nach Ablauf der Probezeit unwirksam, weil dadurch die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB verkürzt wird.

Der AG kann sich nach meiner Auffassung jedoch nicht auf die Unwirksamkeit berufen, so dass bei einer Kündigung für Dich die 14 Tage gelten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ZhenjaK
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Klausel zur Kündigungsfrist wäre bei einer Kündigung durch den AG jedenfalls nach Ablauf der Probezeit unwirksam, weil dadurch die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB verkürzt wird.

Der AG kann sich nach meiner Auffassung jedoch nicht auf die Unwirksamkeit berufen, so dass bei einer Kündigung für Dich die 14 Tage gelten.


Also meinen Sie auch dass ich nach zwei wochen aus dem Arbeitsvertrag raus bin?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Regelung, dass ein Arbeitnehmer entweder zum 15. Oder zum Monatsende kündigen kann, steht tatsächlich im BGB und ist die gesetzliche Kündigungsfrist.

Kommt hier aber nicht zur Anwendung.



Zitat (von hh):
Der AG kann sich nach meiner Auffassung jedoch nicht auf die Unwirksamkeit berufen, so dass bei einer Kündigung für Dich die 14 Tage gelten.

Sehe ich ebenso.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6487x hilfreich)

/// Also meinen Sie auch dass ich nach zwei wochen aus dem Arbeitsvertrag raus bin? #9

Ja, zweifelsfrei.
Bleibt noch die Klausel wegen der Rückzahlungen (eine zweite Seite des AV habe ich nicht öffnen können oder ist nicht vorhanden). Aber - ich wiederhole mich - wenn dort lediglich steht, dass AG-Leistungen für FB zurückzuzahlen sind im Falle einer Kündigung, dürftest du auch da aus dem Schneider sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ZhenjaK
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Also habe gestern meine Kündigung abgegeben, meine Chefs waren gar nicht so begeistert. Es wurde sofort einen Anwalt informiert über 1 Stunde haben sie mit ihm irgendwas geredet, und im Endeeffekt, habe ich das Recht behalten kann nach zwei Wochen gehen, die Chefs haben am Ende zugegeben dass sie mir einfach einen alten Vertrag gegeben haben und die nicht gründlich durchgeschaut haben, ich danke euch für die Hilfe und für die vielen schnellen Antworte!!

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