Was ist ein erschlossenes Grundstück?

9. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
thobett
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 65x hilfreich)
Was ist ein erschlossenes Grundstück?

Hallo.
Wir haben ein erschlossenes Grundstück vom Erschließungsträger gekauft. Nun müssen wir feststellen, dass die Medien, sprich Ab wasser, Trinkwasser, Regenwasser und Elektro zwar in der Nähe des Grundstückes (in der angrenzenden Straße, auf der anderen Straßenseite) vorhanden sind, nicht aber auf dem Grundstück. Die Verlegung der Anschlüsse bis auf unser Grundstück sollen wir jetzt selbst bezahlen. Ist das rechtens? Was ist zu erwarten, wenn man ein erschlossenes Grundstück erwirbt? Für eine schnelle Antwort danken wir.
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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Das ist rechtens. Die Versorgungswerke buddeln dann einen Graben und legen Ihre "Strippen" ans Grundstück. Um es zu vermeiden, dass mehrfach aufgebaggert wird, organisiert man alle Medien zugleich zur Verlegung, so dass nur einmal ein Graben ausgehoben werden muss.

27x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thobett
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich dachte eigentlich immer, erschlossen heißt, dass die Versorgungsmedien bis an die Grundstücksgrenze liegen müssen. Für die Verlegung der Medien an bzw. in das Gebäude habe ich dann selbst aufzukommen. Hat sich das geändert? Eine Verlegung in nur einem Graben ist dann wohl möglich und sinnvoll. Aber wenn ich die Medien erst noch an mein Grundstück heranlegen soll, dann funktioniert das mit dem einen Graben wohl kaum. Denn die kommen aus unterschiedlichen Richtungen. Wo kann man nachlesen, welcher Definition "erschlossen" entspricht?

57x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
baulibauer
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielleicht steht Näheres im Kaufvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Erschlossen bedeutet, wie du dir richtig gedacht hast, dass die Anschlüsse bis ans/ins Grundstück heranführen.
Irgendwo in der Botanik endend ist garantiert nicht erschlossen.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du unterliegst hier glaube ich einem Missverständnis.

Erschlossen bedeutet, dass die Versorgungsleitungen bis an die Grundstücksgrenze geführt worden sind und dass eine befahrbare Straße vorhanden ist. Diese Voraussetzung ist aber erfüllt, wenn die Leitungen in der Straße liegen.

Das Missverständnis liegt aber darin begründet, dass Du die Versorgungsleitungen auf dem eigenen Grundstück gar nicht selbst legen darfst. Auch diese Arbeiten dürfen nur vom Versorgungsunternehmen durchgeführt werden. Eventuell darft Du den notwendigen Graben selbst ausheben. Die Leitungen bis zum Zähler einschließlich des Zählers verbleiben auch im Eigentum des Versorgungsunternehmens, selbst, wenn sie auf Deinem Grundstück liegen.

Mit den Anschlusskosten bezahlst Du also nicht die Verlegung bis auf Euer Grundstück, sondern die Verlegung auf Eurem Grundstück, sowie die Installation der notwendigen Zähler.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thobett
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke für die Antworten. Wenn ich mit dem Anschlußkostenbeitrag nur die Verlegung auf unserem Grundstück, nicht aber die Verlegung bis auf das Grundstück bezahle, wer zahlt dann für die Verlegung bis zum Grundstück? Irgendwie komme ich da nicht ganz klar. Und die Leitungen liegen teilweise nichtma in der Straße, sondern auf der anderen Straßenseite. Muss ich denn dafür auch aufkommen? Es existieren ja noch nicht mal Abzweiger in den Hauptleitungen, an die unsere Zuleitungen angeschlossen werden können. Und die Rechnung alleine für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses beläuft sich auf über 2.000,00 €. Das kann ja wohl nicht sein, bei einem erschlossenen Grundstück, oder?

8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
baulibauer
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Nochmal:
Wie ist die Formulierung im Kaufvertrag?

Wenn "gesicherte Erschließung" i.S.v. § 30 oder § 34 des Baugesetzbuches zugesichert sein sollte, dann ist nach der Schilderung die Erschließung "gesichert". Ein Bauvorhaben ist dann zulässig.

Die Hauanschlussleitungen für Kanal und Wasser gehören nach den meisten gemeindlichen Satzungen nicht zur öffentlichen Erschließung. Die Kommunalabgabengesetze der Länder und die gemeindlichen Satzungen regeln meist, dass diese Anschlussleitungen nicht zum öffentlichen Netz gehören, gleichwohl aber nur vom Netzbetreiber (Gemeinde) gebaut und verändert werden dürfen, der dann vom Grundstückseigentümer Kostenersatz verlangen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und die Leitungen liegen teilweise nichtma in der Straße, sondern auf der anderen Straßenseite.
Die liegen mit Sicherheit in der Straße, weil sie ja sonst über ein Privatgrundstück verlaufen würden. Natürlich kann es sein, dass sie am Straßenrand liegen.

Und die Rechnung alleine für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses beläuft sich auf über 2.000,00 €. Das kann ja wohl nicht sein, bei einem erschlossenen Grundstück, oder?
Doch, das kann sein. Wenn das Grundstück nicht erschlossen wäre, dann hättest Du zum einen keine Baugenehmigung bekommen und zum anderen wäre der Wasseranschluss noch viel teurer geworden.

Für meinen kompletten Hausanschluss (Gas, Wasser, Strom, Telefon) habe ich etwa 5000€ bezahlt. Das war ein vergünstigter Sammelpreis, weil alles gleichzeitig gelegt wurde. Das Grundstück war auch voll erschlossen.

Einen Bauwasseranschluss habe ich übrigens nicht benötigt. Die Baufirmen hatten alle einen Hydrantenanschluss mit eingebautem Zähler.

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo,
ich bewohne mitten im Ort ein älteres Haus und mußte vor Jahren einen Baukostenvorschuß für Strom und die Verlegung der Gasleitung bis an meinen Hausanschluß bezahlen. Ca. 7000 DM. Das erschien mir vor ca. 5 Jahren nach Umfragen normal, obwohl ich auch erst das Gefühl hatte, es sind überhöhte Kosten. Aber Eigentum verpflichtet!

1x Hilfreiche Antwort

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