Was ist ein Verschleißteil??-Gewährleistung beim Autokauf...

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)
Was ist ein Verschleißteil??-Gewährleistung beim Autokauf...

Hallo,

habe mal ne Frage:

Mein Lenkgetriebe ist im Eimer und die Werkstatt baut nächste Woche ein neues ein und will aber wohl eine Rechnung an mich ausstellen.
Der Schaden trat aber bereits nach 8 Wochen nach Fahrzeugübergabe auf.
Ich bin also noch in der Gewährleistungszeit und denke der Händler muß für den Schaden aufkommen.

Frage deshalb : Ist das Lenkgetriebe ein Verschleißteil???

Wenn ja: Dann zahlt der Händler nicht? Oder???

Also ich bin mir fast sicher das ein Lenkgetriebe kein Verschleißteil wie eine Bremse oder ähnliches ist.....??!?!?!

Mein Vectra Caravan 2,2 DTI hat 100.000 km und ist 6,5 Jahre alt.

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31 Antworten
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#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

mit anderen Worten, Sie haben das Auto vor 8 Wochen als Gebrauchtwagen gekauft. Von wem, etwa von dem Händler, der jetzt das Lenkgetriebe wechselt? oder von jemand anders (Privat oder Handel)?

Ihre bisherigen Angaben sind zu dünn, um konkret beraten zu können.
:wipp:

MfG


-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Kann es sein, daß dies die gleiche Anfrage wir bei motor-talk ist?

Fahre unter anderem einen 83-er Golf-1 (270 tkm). Und dort ist noch das erster Lenkgetriebe verbaut. Deshalb würde ich ich bei diesem Teil nicht von einem Verschleißteil sprechen. Verschleißteile für mich sind Bremsen, Kupplung, Dämpfer u.a. Ein Lenkgetriebe sollte jedoch ein Autoleben lang halten.

Und wenn der Defekt nach 8 Wochen auftrat, muß er schon bei Übernahme des Fahrzeugs vorgelegen haben. In so einem kurzen Zeitraum geht ein Lenkgetriebe nicht kaputt.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

<<Und wenn der Defekt nach 8 Wochen auftrat, muß er schon bei Übernahme des Fahrzeugs vorgelegen haben. In so einem kurzen Zeitraum geht ein Lenkgetriebe nicht kaputt.>>

In 8 Wochen geht ein Lenkgetriebe sicher nicht kaputt, aber dieses Lenkgetriebe ist ja 6 1/2 Jahre alt und hat ca 100.000 Km Fahlstrecke hinter sich.:)

Da kann sowas schonmal kaputt gehn.
Und zwar von getz auf gleich. (Peng)
Gruß Spezi

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Also . Ich habe den Wagen ja vom Fachhändler gekauft.
Ich dachte, dass die Gewährleistung eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten erwirkt.
Das also angenommen wird, dass das Lenkgetriebe schon bei Übergabe defekt war.
Habe gleichzeitig noch eine Garantieversicherung abgeschlossen. Die zahlt 100% Arbeitslohn und 60% Teilekosten. Die verbleibenden 40% ( ca 300 Euro) will der Händler mir aufs Auge drücken. Und das sehe ich nicht ganz ein! Warum kaufe ich denn dann beim Händler??? Dann ist ja jeder Motorschaden bei nem Gebrauchten mit 100.000km ein Verschleißschaden und der Händler kann sich rauswinden.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Was ist denn am Gestänge kaputt? Zuviel Spiel? Dann kann man wohl von einem Sachmangel ausgehen, da dies ein sicherheitsrelevantes Teil ist und hier gewisses Mindestanforderungen gelten. Solange das Spiel im normalen Bereich ist, ist es nur ein Mangel, aber kein Sachmangel. Wenn das Lenkgestänge aber auf einen Schlag richtig kaputtgegengen ist, dann fällt dies wohl nicht mehr unter die Sachmängelhaftung, da das Verschleissteil beim Kauf noch o.k. war. Am besten sucht man sich in solch einem Fall einen Gutachter und hört sich dessen Meinung an.

Viele Grüße, Michael

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Also:
Das Lenkgetriebe verliert über beide Lenkmanchetten Öl. Es ist also undicht und wird somit im Laufe der Zeit den geist aufgeben.
Aber ein ölendes Lenkgetriebe zeigt einen Defekt an und weist auf einen sich anbahnenden Totalausfall hin.
Habe grad mit dem händler telefoniert. Er sagt: Der Wagen ahbe ja beim Kauf neu Tüv bekommen und da im Tüvbericht nix von feuchten Lenkmanchetten stehe wäre der Beweis gegeben, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht bestand. Fertig! Geht das so einfach? Schreibt der Tüv denn wirklich in das Gutachten:" Öl an Lenkmanchetten festgestellt?"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

@Ingo112:

Abgesehen davon, dass mancher Händler eine besonders wohlwollende Begutachtung seiner Fahrzeuge durch den TÜV erhält, stellt sich die Frage, ob der TÜV-Mitarbeiter die feuchten Lenkmanschetten gesehen haben _muss_. Es sind ja verschiedene Gründe denkbar, warum die Lenkmanschetten gerade bei der Begutachtung nicht verölt gewesen sein könnten.

Der TÜV-Bericht wird für den Händler sicherlich nicht ausreichen, um seiner Beweislast zu genügen. Lassen Sie sich also nicht einschüchtern, auch nicht durch die anderslautenden Meinungen in diesem Forum. Der Gesetzgeber hat mit der Beweislastumkehr eine klare Wertung getroffen, dass diese den Autohändlern nicht gefällt, rechtfertigt die ganzen Tricks mit Auftragsverkäufen, Garantieverträgen etc. noch lange nicht...

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

O.k. also eine defekte Manschette sehe ich persönlich bei 6,5Jahren und 100.000km als normalen Verschleiss an. Der TÜV hätte eine defekte Manschette bemängelt. Warum diese beim TÜV nicht Ölverschmiert war, darüber läßt sich streiten. SOlange in diesem Fall keine Arglist nachgewiesen werden kann ist dies für mich ganz klar kein Sachmangel und geht zu Lasten des Käufers.

@nosaxon

Nicht jeder Mangel ist auch ein Sachmangel.


Viele Grüße, Michael

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

@micbu:

Dann erklären Sie mir doch bitte mal, warum es kein Sachmangel sein sollte.

Gerne helfe ich Ihnen mit dem Gesetzestext (§ 434 BGB ):
---
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
---
So, ich bin gespannt.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Es ist ganz normal und allgemein bekannt das die Lenkgetriebe des Vectra B Bj. 95-02 nicht lange halten und immer wieder kaputt gehen. Diese Lenkgetriebe gehen von heut auf morgen kaputt somit kein Sachmangel, keine Gewährleistung.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

@Vectra24V:

Ihre Schlussfolgerung ist Quark. Natürlich liegt ein Sachmangel vor.

Selbst wenn - was ich nicht beurteilen kann - die Lenkgetriebe schnell kaputtgehen (schöner Ausdruck) sollten, kann dieses auch schon vor Gefahrenübergang geschehen sein. Und dafür, dass es nicht so war, trägt der Verkäufer die Beweislast.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

8 Wochen nach Übergabe... Wenn das Lenkgetriebe schon bei Übergabe defekt war wieso wird das denn dann erst 2 Monate später reklamiert? Bei diesem Fahrzeugtyp ist es völlig normal das sich das Lenkgetriebe nach vergleichsweise kurzer Zeit verabschiedet. 6,5 Jahre und 100tkm sind sogar relativ lange für dieses Modell.

Im übrigen wird doch wohl nun ein NEUES Lenkgetriebe verbaut, somit findet hier eine Wertsteigerung statt da ist die Kostenbeteiligung doch völlig in Ordnung.

-- Editiert von Vectra24V am 11.07.2007 13:52:18

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Also:

Beim Tausch der Reifen machte mich der Werkstattmeister auf die feuchten Manschetten aufmerksam. Deshalb wurde der Mangel nach 8 Wochen erkannt.Ich bin nicht vom Fach und muss das ja nicht erkennen.
Bei Kauf war das Fahrzeug 6 Jahre und 2 Monate alt und hatte 96.000 gelaufen.
Zur Ino: Nicht die Manchetten sind defekt! Die könnte ich ja noch verkraften. Es geht um das Lenkgetriebe welches undicht ist. Die Kosten liegen bei ca. 1500 Euro.
Der Händler sagt: TÜV hat nix gesehen also ist es rechtlich ganz klar, dass der Mangel nicht da war und da könnte ich noch so viel über § 437, 435 etc wissen. Ich hätte ja noch ne Garantieversicherung abgeschlossen und die würde einen Großteil der Kosten decken. Aber ein happiger Teil bleibt bei mir......

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

Der Händler sollte sich lieber darüber freuen, dass die Garantieversicherung einen Teil _seiner_ Kosten deckt. Anderenfalls bliebe _er_ auf allen Kosten sitzen. Da in der Gebrauchtwagenbranche harte Sitten an der Tagesordnung sind, werden Sie ihm (rechtlich) wohl die Zähne zeigen müssen...

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

@Vectra24V

Das ist wirklich Quatsch. Bei einem Sachmangel ist es egal ob ein Fehler in einer ganzen Serie vorliegt oder nicht.

@nosaxon

Was wichtig ist, ist die übeliche Beschaffenheit. Bei Bremsbelägen liegt auch kein Sachmangel vor wenn diese kurz vor der Verschleissgrenze liegen. Genauso ist dies auch mit dem Lenkgestänge. Wenn das Spiel noch o.k. ist und die Manschetten noch dicht bei übergabe waren, dann war der Verschleiss der Teile auch innerhalb der als normal anzusehenden Beschaffenheit bei diesem Alter und dieser Laufleistung. Wenn nach der Übergabe der Verschleiss also weiter fortschreitet, so daß nun ein Defekt vorliegt (!!! Bei Übergabe lag noch kein Defekt vor!!!), dann hat der K einfach Pech gehabt und soll sich freuen, daß die Versicherung ein Teil übernimmt.

Viele Grüße, Michael

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

@micbu:

Der Vergleich mit Bremsbelägen zieht m.E. deshalb nicht, weil diese einer besonderen Abnutzung unterliegen.

Ob das Lenkgetriebe bei Übergabe defekt war, wissen wir alle nicht. Der Verkäufer wird (natürlich) behaupten, dass es nicht so war, das Gesetz gibt aber die Vermutung vor, dass es bei Gefahrübergang defekt war.

Es ist Sache des Verkäufers, z.B. durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, dass der Defekt noch nicht bei Übergabe vorlag. Das wird dem Verkäufer kaum gelingen können. Denn gerade wenn man den in diesem Thread geäußerten Meinungen (das Lenkgetriebe wird von jetzt auf gleich undicht und der TÜV hätte ein undichtes Lenkgetriebe bemerkt) folgt, so hätte sich der Defekt am Lenkgetriebe noch auf der Rückfahrt vom TÜV oder beim Rangieren auf dem Hof einstellen können. Beides (wie viele andere spekulative Szenarien auch) noch vor Übergabe...

Ergebnis: Der schwarze Peter bleibt beim Verkäufer.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

@nosaxon

Du übersiehst immer noch etwas.
Es ist richtig, daß bei einem Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird, daß dieser bereits beim Kauf vorlag.
Aaaaaaber:
Der K muß zuerst mal beweisen, daß überhaupt ein Sachmangel vorliegt!!! Damit ist gemeint, daß der K zuerst einmal nachweisen muß, daß der Verschleiss bzw. der Mangel über das übliche Mass hinausgeht.

Und somit hat der K zuerst einmal den schwarzen Peter!

Viele Grüße, Michael

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

@micbu:

Sie haben Recht, dass K das Vorliegen eines Sachmangels beweisen muss. Nicht richtig ist hingegen, dass ich das übersehen habe. Dazu hatte ich oben schon mal den Gesetzestext zitiert.

Wenn wir aus dem Zitat Ziff. 2 herausgreifen (wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann), behaupte ich, dass der Käufer eines Kraftfahrzeugs ein dichtes Lenkgetriebe, welches kein Servoöl verliert, erwarten kann. Ein undichtes Lenkgetriebe, welches das Auslaufen von Servoöl zur Folge hat, stellt immer eine Gefährdung der Umwelt dar. Damit dürfte das Fahrzeug nirgendwo abgestellt werden ... (etc.)

Von daher sehe ich hier keine Probleme.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Das ist korrekt, daher liegt ja auch ein Mangel vor. Aber es muß immer noch bewiesen werden, daß dies auch ein Sachmangel ist! Meiner Meinung nach ist es das eben nicht, da ich bei einem Fahrzeug das so alt ist und die entsprechenden Kilometer gefahren hat, damit rechnen muß. Ich kann bei solch einem Fahrzeug nicht davon ausgehen, daß es in einem Neuzustand ist. Ein Mangel ist klar, ein Sachmangel ist strittig. Wer hat nun Recht?
Das soll halt eben ein Gutachter klären.
Also bleibe ich bei meiner Meinung, im ersten Moment hat der K den schwarzen Peter.

Viele Grüße, Michael

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

@micbu:

Du unterscheidest *Mangel* und *Sachmangel*. Ich vermute, Du meinst mit *Sachmangel* einen Mangel im Sinne des § 434 BGB . Dabei gibt es zwischen dem Neuzustand und dem mangelhaften Zustand i.S.d. § 434 BGB noch ein breite Grauzone. Ein Lenkgetriebe, das Öl verliert, liegt aus meiner Sicht nicht mehr in dieser Grauzone.

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Natürlich unterscheide ich Mangel und Sachmangel, denn nur ein Sachmangel wird von der Gewährleistung abgedeckt.

'Ein Lenkgetriebe, das Öl verliert, liegt aus meiner Sicht nicht mehr in dieser Grauzone'
Wenn das Lenkgetriebe zum Zeitpunkt des Kaufes Öl verloren hätte, dann wäre das Thema auch unstittig. Aber genau das hat es nicht getan!
Warum tritt Öl aus? Nun, da gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Das Gummi war porös. Na das ist dann aber mit Sicherheit normaler Verschleiss wenn es ein paar Wochen nach Kauf soweit porös wurde, dass Öl durchsickert.
2. Es ist ein Riss im Gummi. Dann hat das überhaupt nichts mit Sachmängelhaftung zu tun, da ein Riss jederzeit entstehen kann
3. Starke Beanspruchung. Na dann ist das mit Sicherheit auch kein Gewährleistungsfall, da dies einfach nur Abnutzung darstellt.

Nochmal, nur wenn eine übermässige, nicht zu erwartende Abnutzung vorliegt, dann kann man von einem Sachmangel reden und nur dieser Sachmangel unterliegt der Gewährleistung. Ich sehe das hier absolut nicht.

Viele Grüße, Michael

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ich werde morgen nochmal mit dem Fachhändler telefonieren und ihm mal etwas die Pistole auf die Brust setzen.
Zur Not habe ich ja ne Rechtschutz.
Aber soweit will ich es ehrlich gesagt nicht unbedingt kommen lassen.
Wenn ich was neues weiß, meld ich mich morgen nochmal...!


-----------------
"SuperIngo"

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ist das Auto unfallfrei oder eventuell nicht? Ist im Frontbereich repariert worden? Ansonsten kann Ihnen hier nur ein öffentlich bestellter und vereidigter SV zuverlässig weiter helfen.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Also noch mal.
Die beiden Manschetten können nur nach dem Tüv/Begutachtung kaputt gegangen sein. Sonst wären Sie bemerkt und festgestellt worden. Solche "Dichtungen" können natürlich JEDERZEIT reißen und verlieren dann natürlich den Schmierstoff, was letztlich den Ausfall/Defekt des Getriebes zur Folge hat.
Leider liegt hier KEIN Sachmangel vor. Dieser Schaden wird auch nicht durch eine Garantie abgedeckt. da Dichtungen ect. nicht darunter fallen.

Gruß Spezi

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Händler will nicht komplett zahlen und sagt die Garantieversicherung wäre ausreichend....Die Gewährleistung entfällt und den Rest von 30% soll ich zahlen.
Dann warte ich lieber bis das Getriebe komplett im Eimer ist und fahre solange auf Risiko....! Werde den Wagen eh in 1,5 jahren verkaufen.....

Echt nervig der Händler. Ich will aber nicht mit meiner Rechtschutz vorgehen.....!

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Also:

Der Händler erkennt das Lenkgetriebe als Sachmangel an, Er sieht es nicht als Verschleißteil.
Er hat mich allerdings heftig beschimpft. Er hätte zwei Kinder die er ernähren müsste und er verdiene sowieso schon nix mehr an Gebrauchtwagen, er hätte die Schnauze voll von dem Gewährleistungsgesetz.....
Zur Info: Bevor ich den Opel bei ihm gekauft habe hat er mir einen Toyota Avensis verkauft. Nach 5 Tagen stellte sich heraus, dass der Wagen einen heftigen Autobahnunfall hatte. Schaden 9.000 Euro. Der Wagen wurde von mir zurrückgegeben und gegen den Opel getauscht.
Jetzt stellte sich heraus, dass der opel auch einen Heckschaden hatte ( Sto0stange neu, Bodenblech verbeult...)
Es geht mir einfach ums Prinzip und um die hunderte Euros die ich trotz Gewährleistungsanspruch zahlen soll.....#
Deshalb meine Überlegung um dem Theater zu entgehen....:
Das Auto mit ölendem Getriebe weiterfahren und nächstes Jahr im Herbst verkaufen.....

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

@Ingo112:

Schade eigentlich, dass dieser dreiste Händler damit durchkommt.

Wenn micbu meint, dass das Lenkgetriebe zum Zeitpunkt des Kaufs kein Öl verloren hätte, scheint er entweder hellseherische Fähigkeiten zu besitzen oder die Feinheiten in den vorhergehenden Postings übersehen zu haben.

Anderen Behauptungen ("Spezi") fehlt die Begründung.

-- Editiert von nosaxon am 12.07.2007 15:01:12

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

'Echt nervig der Händler'

Ich glaube der Händler denkt genauso über dich.

Die Lenkung ist ein für dich lebenswichtiges Teil. Ich würde damit nicht unbedingt so sorglos umgehen. An deiner Stelle würde ich die Reparatur veranlassen und, auch wenn zähneknirschend, den Restbetrag bezahlen. Wenn du den Wagen wieder verkaufen möchtest, dann bekommst du mit einer intakten Lenkung einen deutlich besseren Preis als mit einer defekten. Der Preisunterschied wird dann deutlich mehr als dein jetziger Eigenanteil betragen. Hier sparst du also am falschen Ende.

Viele Grüße, Michael

-- Editiert von micbu am 12.07.2007 15:00:12

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ingo112
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

OK.

Der Händler behebt den Schaden und ich zahle , des lieben Frieden Willens, 130 Euro dazu.
Werde da nie wieder ein Auto kaufen, sondern beim ordentlichen FOH und nicht bei diesem Toyota-Händler. Oder ich kauf von Privat.

Vielen Dank für Eure Tips.

So habe ich ein paar hundert Euro gespart.....

DANKE

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

bei dem Ex-Heckschaden KANN schon die ursächliche Beschädigung der Lenkung ihren Anfang gefunden haben.

>>>> Der Händler erkennt das Lenkgetriebe als Sachmangel an, Er sieht es nicht als Verschleißteil. <<<<<<

.... und warum dann die restlichen Kosten für Sie??

Das ist doch ein eindeutiges Fundament für Ihre rechtlichen Ansprüche.
:wipp:

MfG

-----------------
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-- Editiert von Commodore am 14.07.2007 01:17:02

2x Hilfreiche Antwort

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