Was ist bei Verdacht eines Behandlungsfehlers zu tun?

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Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arzt bei Ihnen einen Behandlungsfehler begangen hat, so sollten Sie zunächst ein Gedächtnisprotokoll erstellen. Derartige Unterlagen sind wichtig, da Dinge mit der Zeit in Vergessenheit geraten. Notieren Sie Daten von Behandlungen und Untersuchungen, Namen und Daten etwaiger Zeugen, auftretende Beschwerden und natürlich die Namen der behandelnden Ärzte. Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und Belege gut auf.

Anschließend sollten Sie sich bei dem behandelnden Arzt/Krankenhaus Ihre Behandlungsunterlagen beschaffen. Hierbei sollten Sie sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen schriftlich bestätigen lassen. Die Kopierkosten müssen Sie in der Regel selbst übernehmen. Es empfiehlt sich daher, sich vorab über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu informieren bzw. ein Kostenlimit zu nennen.

Alexandra Braun
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Ordnungswidrigkeiten, Medizinrecht, Verkehrsstrafrecht

Sie haben dann die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen einzuschalten. Diese lässt anhand der Behandlungsunterlagen ein Gutachten erstellen, welches für den Antragsteller kostenfrei ist. Eine weitere Möglichkeit, ein kostenfreies Gutachten zu bekommen, ist der medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK).

Genau überlegen sollten Sie sich, ob Sie gegen den Arzt Strafanzeige erstatten. In aller Regel ist dies wenig nützlich und erschwert die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen.

Generell ist es sinnvoll, sich bei dem Verdacht eines Behandlungsfehlers zunächst anwaltlich beraten zu lassen. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung werden dabei in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.