https://blog.helpcheck.de/
Ist das nur ne neue Masche, um Anwälte zu bereichern oder steckt da ein Sinn dahinter?
Folgendes verstehe ich nämlich nicht:
Wenn die Lebensversicherung im besagten Zeitraum abgeschlossen ist und schon ausgelaufen UND ausgezahlt worden ist, was kann man da fordern?
Laut helpcheck kann man nämlich trotzdem Geld fordern (aber für was denn? Es wurde schon ausgezahlt?!)
Was hat das mit dem Widerruf von Lebensversicherungen auf sich?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Beim Widerspruch ist es, sofern der Vertrag im besagten Zeitraum abgeschlossen wurde, irrelevant ob er noch läuft oder bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist, da er dem Grunde nach aufgehoben wird, so als wäre er nie zustande gekommen.
Das was bei beim Auslauf ausbezahlt wird ist lediglich die Überschussbeteiligung, beim Widerspruch allerdings handelt es sich um einen Bereicherungsanspruch, d.h. jede Partei hat das was sie an Nutzen gezogen hat wieder herauszugeben, somit erhält der Versicherungsnehmer das was die Versicherungsgesellschaft effektiv mit dem Geld erwirtschaftet hat und nicht nur das was sie über die Überschussbeteiligung ausschüttet und zusätzlich noch die Abschluss- und Verwaltungskosten die ihm vorher abgezogen wurden.
Die Differenz kann hier schonmal etliche tausend Euro betragen, es gibt auch mittlerweile über 300 BGH Entscheide zu dem Thema.
-- Editiert von whoami324 am 20.10.2017 15:31
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