Was gegen Vormundschaftsantrag unternehmen?

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Was gegen Vormundschaftsantrag unternehmen?

Hallo,
ich habe ein riesen Problem.

Mein Vater hat sich vor langem eine Verletzung am Fuß zugezogen. Aufgrund von Zucker (nicht behandelt) hatte er nach Aussage eines befreundeten Arztes keine Schmerzen. Dadurch ist er nicht zum Arzt gegangen.

Nun ja, jetzt muss der Fuß amputiert werden (und der Unterschenkel). Er hat sich etwas über eine Woche mit der Entscheidung Zeit gelassen. Da ich den Verdacht hatte, seine Wohnung sei verwarlost, bin ich in die Wohnung gegangen und habe sie mir angeschaut. Sie ist wirklich nicht in einem guten Zustand und kommt an die untere grenze der Verwarlosung.

Nun hat er heute dem Arzt mitgeteilt, dass er einer OP nicht zustimmt. Daraufhin hat der Arzt mich um ein Gespräch gebeten.

Der Arzt hat danach die Geschäftsfähigkeit überprüfen lassen. Der Psychiater hat festgestellt, dass er die Situation, in der er sich befindet, unterschätzt. Daher wollte er, in Verbindung mit dem Hinweis auf dem Zustand in der Wohnung, einen Vormund bestellen.

Nun habe ich noch einmal mit meinem Vater gesprochen. Das Problem ist, dass er nicht die Situation unterschätzt. Er hat nur Angst (was wohl jeder in der Situation hat) und hat deshalb noch nicht zugestimmt. Es ist keine Gefahr im Verzug, es muss aber im laufe dieser Woche eine Entscheidung geben.

Er wird der OP wohl zustimmen. Allerdings ist dort deutlich geworden, dass die Einschätzung des Psychiaters falsch war und ich halte die Lösung eines Vormundes für Ihn am schlechtesten. Dies würde das Loch, in das er fällt, noch größer mache. Was kann ich dagegen nun unternehmen?

Der Psychiater hat mir mitgeteilt, dass er auch, wenn er der OP zustimmt, bei seiner Auffassung bleiben wird.

Rückwirkend muss ich eingestehen, habe ich festgestellt, dass er schon immer so Entscheidungen getroffen hat. Er hat ganz oft zunächst überlegt - lange überlegt, dann abgelehnt und kurze Zeit später zugestimmt. Und dann hat er auch die Entscheidung getragen.

Ich denke, für den Zustand in der Wohnung gibt es auch eine Erklärung. Ich vermute, dass er aufgrund der Verletzung nicht in der Lage war, seine Wohnung in Ordnung zu halten. In der Phase war wohl aufgrund sehr hoher Zuckerwerte auch sein Bewustsein getrübt. Aber dies ist nun wieder okay.

Ich bitte um Hilfe.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Spricht irgendetwas dagegen, dass Sie vorübergehend die Betreuung übernehmen?
Dann müssen Sie nicht unnötig kämpfen.
Stellt sich heraus, dass Ihr Vater noch Herr der Lage ist, beantragen Sie beim Gericht, dass die Betreuung beendet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja - dass er das Gefühl hat, zu den Entscheidungen gezwungen zu werden und sein Wille nicht mehr zählt. Ich hatte bei dem Gespräch das Gefühl, dass ganze ist von dem Psychiater eine Qick-and-Dirty Lösung.

Mit dem Recht auf eigene Entscheidungen wäre ihm psychisch in der Situation mehr geholfen. So wäre für Ihn dokumentiert, dass er nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu handeln. Und das ist aus meiner Sicht nicht der Fall.

Ich denke, es wäre für Ihn besser, wenn er weiterhin selbst entscheiden kann, allerdings eine psychologische Betreuung bekommt.

Wie viel Einfluss habe ich als Sohn auf die Frage, wer als Vormund eingesetzt wird? Eine gute Bekannte von Ihm drängt auch etwas auf die Vormundschaftsregelung und möchte auch eingesetzt werden. Wenn zwei eingesetzt werden, wie ist dann die Regelung? Kann ich auf die Entscheidung Einfluss nehmen, wer eingesetzt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

ndi

der tipp von @hamburgerin ist in der jetzigen situation genau richtig.
als sohn hast du *vorrang* in der wahl eines betreuers.

wer hat eigentlich die untersuchung durch einen psychater angeordnet? dem muss NIEMAND zustimmen, selbst WENN dein vater sich schadet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung
http://www.bmj.bund.de/enid/Statistiken/Betreuung_w8.html

lies dich mal durch die links

sunbee

-- Editiert von Sunbee1 am 06.01.2009 10:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.06.2012 22:47:23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Untersuchung hat der OA der Station angeordnet.

Der Psychiater ist konsequent nicht erreichbar. Der Antrag liegt noch nicht beim Gericht.

Bei dem Versuchen, den Psychiater zu erreichen oder die dann zuständige Richterin wird aber eins deutlich: Wenn es darum geht, das ganze zu beantragen, sind die Mitarbeiter schnell. Aber dann ist keiner mehr erreichbar.

Es ist schon beeindruckend, wenn man 2,5 Std. lang einen Mitarbeiter in einer solchen Position erreichen möchte und dies unmöglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

üblicherweise wird ja auch der psychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes eingeschaltet. Setzen Sie sich mit denen in Verbindung - wenn die als Fachdienst Sie als Betreuer befürworten, klappt das auch. Zuständig müßte das Gesundheitsamt am Wohnort des Vaters sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.450 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.