Hallo,
ich habe vor 2 Jahren einen Untermietvertrag unterschrieben, der eine Befristung für ein Jahr vorgesehen hat. Hinzugefügt wurde handschriftlich eine Klausel über 3 Monate Kündigungsfrist und Verlängerung um jeweils ein Jahr. Es wurde auch kein Grund der Befristung angegeben. Ich bewohne die gesamte Wohnung alleine, es wurde nur ein Schrank und die EBK mitgemietet. Im Mietvertrag
wurde leider die Zeile, in der die einzelnen Räumlichkeiten aufgeführt werden müssen, nicht ausgefüllt. Auch wurde die Adresse nur angegeben bei den Daten des Vermieters.
Meine Fragen: Habe ich jetzt einen unbefristeten Untermietvertrag? Welche Rechte habe ich nun (Kündigungsschutz/Kündigungsfrist)? Da ich die Räumlichkeiten bewohne, Schlüssel habe und Kaution hinterlegt habe, ist der Vertrag dennoch gültig, auch ohne Adresse und Raumangaben?
VIelen Dank für Ihre Mühe und Antworten!
-- Editier von lostintravelation am 28.01.2017 00:07
-- Editier von lostintravelation am 28.01.2017 00:10
Was für einen Mietvertrag habe ich? - UNbefristeter Untermietvertrag? Kündigungszeiten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn es tatsächlich eine Befristung ist ohne ANgabe des Grundes, dann hats Du 3 Monate Kündigungsfrist. Du solltest die Klausel aber mal wortwörtlich hier posten.
"teilmöbliert (Teilmöblierung gem. Anlage) als Unterwohnung ab 31.01.2015 bis zum 31.01.2016
Die vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate / Verlängert sich jew. um 1 Jahr"
Das ist die gesamte Klausel.
--> in der Anlage steht übrigens EBK und Schrank
2 Räume waren gänzlich unmöbliert.
Das heißt es besteht jetzt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 3 MOnaten?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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Du hast einen stinknormalen unbefristeten Mietvertrag.
Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr ist nicht nicht mehr zulässig.
Ob und wie die Wohnung möbliert ist spielt überhaupt keine Rolle.
Kündigungsfrist für den Mieter, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, 3 Monate.
Für den Vermieter i. d. R. mindestens 3 Monate.
ZitatDa ich die Räumlichkeiten bewohne, Schlüssel habe und Kaution hinterlegt habe, ist der Vertrag dennoch gültig :
Ja.
Miete hast Du hoffentlich auch immer und pünktlich gezahlt!?
Kündigungsschutz bedeutet lediglich das der Vermieter dem Mieter nicht willkürlich kündigen kann, nicht das der Mieter unkündbar ist.
Worauf Du mit der Frage hinaus willst ist mir nicht wirklich klar.
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