Was für eine Verhandlung? (nach Gütermin am AG)

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
beatsteak
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Was für eine Verhandlung? (nach Gütermin am AG)

Hallo,

verstehe ich da was falsch?
Wegen Gewährleitung aus Kaufvertrag kommt es zu einem Gütetermin und früher erster Termin mit folgendem Ablauf:

Die Parteien werden aufgerufen
Die Richterin fragt, ob Bereitschaft zur gütlichen Einigung besteht, wird von beiden Parteien bejaht.
Die Richterin wirft einen Blick in die Akten und wirft Kläger vor, dass das ja ganz schön dünn sei. (Bezug auf nur einen der angeführten Punkte)
Beklagter gibt darufhin ein sehr geringes Angebot ab, der Käger lehnt ab, es kommt zu einer kurzen Diskussion zwischen Kläger, Beklagtenanwalt und Richterin. Diese beendet die kurze Diskussion mit der erneuten Frage, ob das Angebot angenommen, der Kläger lehnt ab.
Die Richterin diktiert ins Diktiergerät, dass eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und dass die Anträge aus Klageschrift und aus Klageerwiderung gestellt werden.

Ende.
Dauer des ganzen, ca. 10 Minuten.

Im Protokoll liest sich anschließend alles ganz anders, angeblich sollen nach stellen der Anträge die Parteien strittig über die Sachlage verhandelt haben, jedenfalls wäre dies so aus dem schriftlichen Protokoll zu entnehmen.

Keine der Parteien hat wirklich vortragen können, Zeugen, die benannt wurden, waren ohnehin nicht anwesend und auch nicht geladen.

An welcher Stelle war hier bitte die Verhandlung? Denn angesichts dessen, ist nur noch ein Verkündungstermin angesetzt. Es war dem Kläger gar nicht bewusst udn wurde auch nicht angekündigt, dass es nach gescheitertem Versuch der gütlichen Einigung nun in die mündliche Verhandlung über geht.
Zumal das ganze ohnehin nur ein Durchlauftermin war.

Hat der Kläger hier was verpasst?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Anscheinend war der Kl. ohne Anwalt und kannte nicht die Spielregeln.

Das ist der übliche Ablauf!

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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Die Richterin wirft einen Blick in die Akten und wirft Kläger vor, dass das ja ganz schön dünn sei. (Bezug auf nur einen der angeführten Punkte)
Beklagter gibt darufhin ein sehr geringes Angebot ab


Falls dich das gestört hat: auch das ist normal (daß das Gericht knapp seine bisherige Einschätzung der Sachlage mitteilt, oft macht auch das Gericht dann einen Vergleichsvorschlag).
Denn ein Vergleich soll auf Grundlage der tatsächlichen Situation erfolgen und ist kein Pokerspiel ("Wer blufft den anderen am besten?") und auch keine Wette ("Wer schätzt wohl die Beurteilung des Gerichts am besten ein?").

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beatsteak
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Störend daran ist doch nur, dass die Güteverhandlung damit von vornherein zu ungunsten des Klägers beeinflusst wurde.
Sollte das Gericht nicht in dem Gütetermin sich erst mal neutral verhalten und erst im Abschluss eine Richtung geben?
Man kann ja durchaus davon ausgehen, dass die Akten noch gar nicht genau studiert wurden. Passiert dies nicht eher im Anschluss, wenn es um das Urteil geht? Vorher liest doch niemand die Akten genauer.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Im Gütetermin soll der Versuch unternommen werden, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Wenn der Klagvortrag allerdings nicht der beste ist, darf das Gericht dies durchaus auch ansprechen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Sollte das Gericht nicht in dem Gütetermin sich erst mal neutral verhalten und erst im Abschluss eine Richtung geben?
Man kann ja durchaus davon ausgehen, dass die Akten noch gar nicht genau studiert wurden. Passiert dies nicht eher im Anschluss, wenn es um das Urteil geht? Vorher liest doch niemand die Akten genauer.



Bei den ordentlichen Gerichten schließt sich im Regelfall an die Güteverhandlung unmittelbar bei scheitern die streitige Verhandlung an, an deren Ende es dann bei Entscheidungsreife auch ein Urteil gibt. Von daher wird das Gericht sich die Akte schon vorher genau durchgelesen haben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Sollte das Gericht nicht in dem Gütetermin sich erst mal neutral verhalten und erst im Abschluss eine Richtung geben?


Es verhält sich doch neutral, wenn es seine (unparteiliche) Einschätzung der Lage kundtut. "Nicht neutral" wäre doch eher, z.B. den Beklagten in der falschen Meinung zu belassen, die Klage sei erfolgversprechend und ihn daher zum Eingehen eines für ihn ungünstigen Vergleiches zu verleiten.

Deine Ansicht ist, "neutral" wäre, wenn das Gericht sich quasi zum Täuschungskomplizen einer Partei macht. So kann man sich das auch zurechtargumentieren, wenn es um einen selbst geht (im umgekehrten Fall hättest du dich sicherlich beschwert, wieso das Gericht dich in einen ungünstigen Vergleich rennen läßt).

quote:
Man kann ja durchaus davon ausgehen, dass die Akten noch gar nicht genau studiert wurden.


Wenn das Gericht ohne Studium der Akten in einen Prozeß geht, wäre das übelst fahrlässig. Genau dafür sind die Schriftsätze (Klageschrift, Klageerwiderung) ja da - und nicht, damit sich die Parteien noch mal ordentlich was um die Ohren zu hauen haben.

Das Gericht liest die Akten vorab (schon um ggfs. noch prozeßleitende Hinweise zu geben, etwa daß die Klage unschlüssig ist), macht in der Güteverhandlung in der Regel einen Vergleichsvorschlag basierend auf seinem aktuellen Bewertungsstand der Sache; wenn dann streitig verhandelt wird, kann es natürlich sein, daß das Gericht seine Ansicht noch mal ändert (etwa weil die vom Kläger angebotenen Zeugen alle nicht das aussagen können, was sie laut Klageschrift eigentlich bezeugen sollten).

quote:
Vorher liest doch niemand die Akten genauer.



Nur weil du die Arbeitsweise eines Gerichtes nicht ansatzweise verstehst, bedeutet das nicht, daß das Gericht dich ungerecht behandelt hat.

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