Was darf ein Kontrolleur?

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)
Was darf ein Kontrolleur?

Hallo,

wollte mich kurz erkundigen, was ein Fahrkartenkontrolleur denn alles machen darf.
Meines Wissens nach hat er ja im Zug eine Art Hausrecht und darf jeden festhalten, der seine Fahrkarte nicht zeigen kann.
Wenn man sich wehrt, kann man bestraft werden, der Kontrolleuer aber nicht. Stimmt das soweit?

Darf er denn auch Leute festhalten oder kontrollieren, die schon ausgestiegen sind?

Oft ist es so, dass man aussteigen muss oder einen Anschlusszug oder -bus bekommen muss. Wenn dann jeder einzeln kontrolliert wird und vorher niemand weg darf, sitzt man deswegen danach oft fest oder findet sich plötzlich an der Endhaltestelle wieder.
Kann man dagegen was tun bzw. die eigene Kontrolle erzwingen, damit man gehen darf?

Danke für Eure Antworten.

Gruß,
Nighty

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Gemäß § 127 der Strafprozessordnuing darf jeder (!) einen anderen festhalten, der auf frischer Tat bei einer Straftat betroffen wurde.

Das heißt, wenn jemand keine Fahrkarte hat, dann besteht der Verdacht der Straftat 'erschleichen von Leistungen'. Um die Person zu identifizieren, kann also der Kontrolleur den Fahrgast nach oben genannter Vorschrift festhalten, bis jemand zum identifizieren kommt (also die Polizei). Dieses recht hat also nicht der Kontrolleur alleine, sondern jeder Bürger. Es könnte auch jeder andere den Schwarzfahrer festhalten.

'Auf frischer Tat' bedeutet daher nicht nur im Zug oder Bus, sondern eben auch darüber hinaus, wenn der Täter flüchtet. Der Kontrolleur könnte ihn also durch die ganze Stadt verfolgen.
Trifft er ihn allerdings erst am nächsten Tag zufällig wieder, darf er ihn nicht mehr festhalten, da es dann nicht mehr 'auf frischer tat' ist.

Im übrigen heißt 'festhalten' auch nur das halten am ort. Der Kontrolleur darf den Schwarzfahrer also nicht woanders hinbringen, also zum Beispiel in ein zentrales Büro.

Gruß justice

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Außerdem ist der festhaltegrund aus § 229 BGB zur Durchsetzung zivilrechtlicher Anspüche (beförderungsentgeld oder sogar erhöhtes beförderungsentgeld).

Das mit dem festhalten ist normalerweise kein problem, ich weiß aus eigener Erfahrung etwa, daß der Kontroleur fragt wo man aussteigen muß und dann mitaussteigt, so daß normalerweise der Anschluß kein problem ist. Die Personalienfeststellung dauer idR noch nicht einmal 2 Minuten. Ich denke mal da gibts eine Dienstanweisung, daß man mitaussteigen soll. Immerhin ist ein Schwarzfahrer, man kann beispielsweise auch seine Monatskarte/Studententicket vergessen haben und innerhalb einer Woche nachzeigen auch ein Kunde.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Da haben Sie aber einen freundlichen Kontrolleur erwischt.
Ich habe es nicht nur einmal erlebt, dass jemand (mit Fahrkarte) warten musste, weil nacheinander kontrolliert wurde (beim Aussteigen an der Endhaltestelle), sodass er weig aufgehalten wurde.

Vielen Dank für die informativen Antworten!

Liebe Grüße,
Nighty

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich kenne diese blödsinnigen Kontrollen auch sehr gut. Oft kann eine verspätete U-Bahn nicht einmal in die Station einfahren weil andere Bahnen im Weg stehen. Steigt man aus kommen sofort irgendwelche Deppen die zuviel RTL, PRO7 und Co gesehen haben und wollen in einem Tonfall zwischen Rambo und Dirty Harry das Ticket sehen. Hab auch schon öfter deswegen einen Anschluss verpasst. Dummerweise zahlt man als Abonnent solchem Gesocks auch noch den Lohn. Manchmal finde ich Schwarzfahrer angenehmer als die Kontrolleure.

Gruß
Daniel

11x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nun, wenn man bahn fährt, dann schließt man einen Vertrag mit einem entsprechenden Beförderungsunternehmen und unterwirft sich eben den vertragsbestimmungen. Wenn sie mit den entsprechenden Bedingungen nicht einverstanden sind, dann nehmen Sie die leistungen eben nicht in Anspruch. Niemand zwingt Sie, die leistungen des Verkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen.


Sie können ja auch zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren.

5x Hilfreiche Antwort

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