Was darf ein Amtsarzt?

16. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
inka@telebel.de
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Was darf ein Amtsarzt?

Was darf ein Amtsarzt wirklich?
Diese Frage stelle ich mir immer öfters, muss man sich Willenlos diesen Menschen ausliefern oder kann man auch Untersuchungsformen ablehnen?
Ich leide seit 10 Jahren unter Bauchschmerzen in Zusammenhang mit: Veränderten Stuhlgewohnheiten (Durchfälle, Verstopfung oder Wechsel von Durchfällen und Verstopfung); Veränderter Stuhlpassage (erschwert; starker Stuhldrang oder Gefühl unvollständiger Entleerung).Dazu kommt häufige Kopfschmerzen und Niedergeschlagenheit. Ich leide auch öfters an Sodbrennen.
Besondere Auslöser wie Innere Unruhe, Nervosität, Ängstlichkeit sind mir nicht bekannt, da die Symptome auch auftreten wenn ich völlig entspannt bin. Stress verschlimmert mit unter die Symptome. An Lebensmittel meide ich Eis, Kaffee, kalte Getränke, zu fettes Essen, Getränke mit Kohlensäure und Alkohol.
Durch meine Erkrankung bin ich nicht im Stande an einem normalen Arbeitsprozess mitzuwirken, da ich ständig zur Toilette laufen muß .Ich befinde mich diesbezüglich im Rentenverfahren. Lange Fahrten sind ein Graus, ich muss mich so mit Imodium voll stopfen, dass es schon nicht mehr schön ist. Ein Kino, Theater und Discobesuch sind für mich ein Teil meiner Vergangenheit, denn sie wären für mich mehr Qual als Vergnügen. Ich lies schon mehrere u.a. schmerzhafte Untersuchungen über mich ergehen, wie zum Beispiel eine Magen und Darmspiegelung.
Diagnose war immer wieder Reizdarmsyndrom .Ich kämpfe jetzt schon vier Jahre um meine Rente. Dieses Verfahren liegt mtlerweile beim Sozialgericht Düsseldorf. Diese beeinflusste ich so das ich einen Arzt als Amtsarzt bekam ,mit dem ich schon vorher Kontakt aufnahm und er mir anriet eine Kapselendoskopie zu machen. Diese hätte ich aber selber tragen müssen. Deshalb begrüßte ich das er jetzt zum Amtsarzt benannt wurde. Leider kam die Freude zu früh! Dieser Arzt möchte jetzt nicht mehr die Kapselendoskopie durchführen sondern eine Magen und Darmspiegelung und die machte ich bereits. Sie würden zu nichts führen. Heute sprach ich noch mit einem anderen Arzt, dieser meinte auch ,dass eine Magen-Darmspiegelung nichts bringen würde. Jetzt meine Frage kann ich die Magen Darmspiegelung ablehnen? Und welche Gesetzte gibt es da, die ich für die Begründung verwenden kann? Ich würde mich über Antworten freuen.
Gruss Guido


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Da Sie schon vor dem Sozialgericht sind, wird der Richter entscheiden, ob eine Untersuchung notwendig wird.

-- Editiert von Jogibear am 17.02.2005 10:10:20

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#2
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Ein Freund von mir hatte ähnliche Symptome. Bei ihm wurde LI (Lactose-Intoleranz) festgestellt. Seither nimmt er Laluk oder Lactrase und kann wieder normal leben.

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Lactoseintoleranz haben tatsächlich viele Menschen aber da sie schon eine Darmspiegelung hinter sich hat, ist sie mit ziemlicher Sicherheit schon darauf untersucht worden.
Ich kann Dir keinen arbeitsrechtlichen Tip geben, würde Dir aber mal eine psychotherapeutische Beratung empfehlen, wenn sonst nix hilft. Oder lies mal Werke von Dr. Joseph Murphy (zum Beispiel "Die Macht des Unterbewußten") - seine Werke sind schlicht genial!
Ich will mich nicht als Hobbypsychologe aufspielen aber ich könnte mir gut vorstellen, daß die eigentlichen Ursachen im Kopf beginnen und da zu beheben sind.

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#4
 Von 
inka@telebel.de
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Jeder Mensch hat das Recht, über Art und Ausmaß seiner Versorgung - im Rahmen medizinischer Prinzipien - selbst zu bestimmen.

Alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen setzen die Zustimmung des Patienten voraus. Jeder Mensch hat damit grundsätzlich das Recht, eine Behandlung abzulehnen, selbst dann, wenn sie ärztlich geboten erscheint.Und das müsste auch für einen Amtsarzt gelten!Ich habe bereits alle untersuchungen hinter mir.Es ist den langsamen Mühlen des Gesetzes zu verdanken,dass sich der Prozess schon über drei Jahre streckt!Ich wurde bereits auf Lactoseintoleranz überprüft .Mit dem psychischen ist nur teils ein Problem für die Symptome.Fakt ist das viele diese Symptome viel zu schnell in diese Schublade reingesteckt werden.Stress ist ein Faktor der die Erkrankung verschlimmert und das ist auch das einzigste bei mir was das psychiche betrifft.Trotz dem werde ich dem Büchertip nachgehen und mir die Werke von Dr.Joseph Murphy besorgen.Danke für den Tip!
Ich finde das auch kein Richter bestimmen kann was und wie man Untersucht wird.Es ist richtig das ein Gutachter zur Beratung hinzu gezogen werden muss aber warum will der alles neu machen ,wenn ich die Befunde schon habe???
Ich bedanke mich für Euro Antworten und hoffe noch viele Tipps zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Freut mich, daß Du meinem Tip nachgehen willst. Ich freue mich nämlich über jeden, dem ich zu dem Kauf eines Murphy-Buches überreden kann, weil seine Theorien in der Anwendung tatsächlich funktionieren und wahre Wunder bewirken.
(ich bekomme übrigens keine Provision ;) )

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Natürlich hat jeder Mensch das Recht, bestimmte Behandlungen abzulehenen.

Dennoch verwechselst Du hier etwas.

Die Untersuchungen des Amtsarztes dienen nicht dazu, Deine Krankheit zu behandeln, sondern sind Basis für ein Gutachten zur Beurteilung, ob Du eine Rente bekommst.

Genauso, wie Du das Recht hast, die Bahandlungen abzulehnen, hat der Amtsarzt dann das Recht, in seinem Gutachten zu vermerken, dass er nicht feststellen kann, ob Du tatsächlich arbeitsunfähig bist.

Der Richter hat dann natürlich das Recht auf Basis dieses Gutachtens Deinen Rentenantrag abzulehnen. Das wird er mit großer Wahrscheinlichkeit auch tun und Dich auf Deine mangelnde Bereitschaft zur Klärung der Diagnose verweisen.

Soweit mir bekannt ist, ist ein Amtsarzt sogar verpflichtet, das Gutachten nur auf Basis eigener Untersuchungen zu erstellen und dabei Untersuchungen anderer Ärzte nicht zu berücksichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jordi84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich bin neu hier und weiss nicht welches forum ich mich wenden kann.
hab folgendes problem, und zwar bin ich student und hatte gestern eine klausur die ich, weil ich krank war nicht schreiben konnte ich brauche dafür ein amtärztliches attest damit es in der uni kein fehlversuch ist. ich war einen tag vor der klausur bei amtsarzt der micht aber nicht krankgeschrieben hat. ich war lediglich 5 min drin er hat mich nichtmal kontrolliert und dafür kassieren die 50 €. die kriege ich nach deren aussage auch nicht mehr wieder weil ich Sie ja in dem moment angehört habe.
kann ich da was machen um das zuirückerstatten zu können?

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