Was blüht bei "Trottel" gegen Privatperson?

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)
Was blüht bei "Trottel" gegen Privatperson?

Hallo,

wollte nur mal nachfragen, was den in der Regel so auf einen zukommt, wenn man eine Privatperson "Trottel" genannt hat. Ist das überhaupt der Rede wert und mit was müsste man dann halt an Strafe rechnen?

Cu

Tom

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das hängt ganz an den Umständen, wer das wann wie zu wem gesagt hat.

Will heißen, es macht schon einen Unterschied, ob das Herr Müller zu seinem Nachbarn unter vier Augen in seinen Bart murmelt oder ob Herr Schulze das vor 500 Zuschauern seinem Chef auf der Hauptversammlung entgegenbrüllt. ;)

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und ob der Beleidigte es beweisen kann, nehme ich an.

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#3
 Von 
Tri-City-Maniac
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 126x hilfreich)

Gehen wir davon aus, dass er einen Zeugen hätte.

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#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Mahnman:
das ist ein vielverbreiteter Irrglaube, dass man immer einen Zeugen haben muss. Logisch - ein Zeuge erleichtert es in einem gewissen Maße! Aber wer will schon wissen, ob ich mich nicht mit meinem Zeugen abgesprochen habe und irgendeinen alleindahinlaufenden Mann bei einer Polizeistreife anzeige, dass er dieses oder jenes gesagt/getan hätte.
Der Richter (und im Vorfeld der StA) entscheidet über die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aussagen und so kann auch dem alleinigem Zeugen/Angeklagten mehr geglaubt werden, als den 5 Zeugen, die alle Saufkumpanen sind, in der selben Wohnung wohnen und den anderen schon seit Jahren hassen.

Der Begriff Trottel stellt m.E. keine sonderliche Beleidigung dar, neben der Einstellung wird hier vermutlich auf den Privatklageweg verwiesen (wenn überhaupt). Aber es kommt, wie bereits richtig dargestellt, auf die Umstände an!


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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Bei Aussage gegen Aussage dürften aber doch immer Zweifel bestehen, oder?

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