Was Arbeitnehmer über den Anspruch auf Urlaub wissen sollten

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Urlaub, Anspruch, Kalenderjahr, Arbeitsvertrag
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Welchen Anspruch auf Urlaub hat der Arbeitnehmer?

• Jeder Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Auf den Urlaub kann wirksam nicht verzichtet werden.
• Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Arbeitstage.
• Ein Anspruch auf mehr Urlaub kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Hier gilt grundsätzlich der für den Arbeitnehmer günstigste Urlaubsanspruch.
• Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Scheidet der Arbeitnehmer nach dem 1.7. eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Urlaub von 20 Arbeitstagen bzw. 24 Werktagen, es sei denn, dass das Arbeitsverhältnis kürzer als ein halbes Jahr war. Urlaubstage, die zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub geschuldet sind, werden anteilig gewährt.
• Der Arbeitnehmer darf sich grundsätzlich nicht selbst den Urlaub nehmen. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann den Arbeitgeber zur (fristlosen) Kündigung berechtigen. Der Urlaubsanspruch muss ggf. gerichtlich geltend gemacht werden. Dies ist auch kurzfristig möglich.
• Nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen kann der Urlaub ins Folgejahr übertragen werden. Wird der Urlaub übertragen, so muss er in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres gewährt und auch genommen werden.
• Kann der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Urlaubsgeld
Arbeitsrecht Urlaub - Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholung