Warum ist der Polizist bei meiner Aussage so auf einem bestimmten Satz rumgeritten?

21. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sgt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum ist der Polizist bei meiner Aussage so auf einem bestimmten Satz rumgeritten?

Hallo,
ich habe heute Anzeige bei der Polizeit erstattet, gegen eine Frau die mir mehrere hundert Euro geschuldet hat und mir im Rahmen dieses Konflikts in einer E-Mail etwas unterstellt hat.

In Folge meiner Anzeige musste ich als Zeuge aussagen. Was mich gewundert hat, ist dass der Polizist ausgerechnet bei einem speziellen Satz, den ich drin haben wollte, endlos rumdiskutiert hat, seinen Vorgesetzten geholt hat, Aussagen getätigt hat wie "Ich verliere jetzt langsam die Geduld", "ich hab es ihnen doch jetzt schon fünf mal erklärt", "ich bin doch nicht ihr Kasper" ... dabei war er es, der den gesamten Aussageprozess in die Länge gezogen hat :???:

Konkret ging es darum, dass eine Frau mir per E-Mail geschrieben hat:

Zitat:
Falls du noch einmal auf die Idee kommst mich auf offener Straße zu überfallen, mir hinterher zu rennen und an meinem Arm zu zerren wie ein psychisch Gestörter, zeige ich dich sofort wegen Belästigung an.


Diese Geschichte ist frei erfunden, und das wollte ich so nicht auf mir sitzen lassen. Deshalb ging ich zur Polizei, um Anzeige wegen Verleumdung zu erstatten. Der Polizist sagte mir allerdings, dass es keine Verleumdung sei, da die E-Mail nur an mich gegangen ist und ich ja nicht weiß, ob sie sich auch gegenüber Dritten so geäußert hat. Da mich ihre Behauptung aber sehr stört, sagte ich ihm, dass ich es als Beleidigung empfinde, dass man mir kriminelles Verhalten unterstellt. Der Polizist wollte es dann zunächst so in der Zeugenbefragung notieren - habe den genauen wortlaut leider nicht notiert - dass ich mich dadurch beleidigt fühle, dass sie sagt ich wäre ihr hinterher gerannt und hätte sie am arm gezerrt. Ich hingegen wollte dass dort steht:
Zitat:
Ich fühle mich dadurch beleidigt, dass sie mir das kriminelle Verhalten unterstellt, ich hätte sie auf offenere Straße überfallen (etc.)

Dass die Beleidigung darin besteht, dass sie kriminelles Verhalten darstellt, das war mir wichtig.

Dann ging es aber los: der Polizist wollte es partout nicht so drinstehen haben! Da wurde der Vorgesetzte geholt, der Ungeduldige wurde gespielt, mir wurde das Gefühl gegeben ich verstehe gar nichts und soll auf ihn hören etc. :zoff: ... im Endeffekt habe ich mich nach 15 Minuten Beharrlichkeit durchgesetzt, aber der Polizist hat in meiner Zeugenaussage in kursiv dazugeschrieben:
Zitat:
Der Zeuge besteht darauf, dass folgende Aussage im Wortlaut wie folgt wiedergegeben wird


Jetzt grüble ich darüber, warum das so ist :???: Ging es darum:
- der Polizist war auf einem Ego-Trip, und es ging nicht um die konkrete Formulierung, sondern darum dass ich als Ahungsloser es überhaupt gewagt habe, etwas an seiner Formulierung zu ändern
- Sachverhalte wie Beleidigung werden von Stadtpolizisten (es ist eine Großstadt) eh nur belächelt, da hielt er eine möglichst schwache Formulierung für angemessen, damit das Verfahren einfach eingestellt wird (er wollte quasi ein bißchen den Richter spielen)
- er wollte mich davor schützen, eine Tatsachenbehauptung zu machen ("mir wird kriminelles Verhalten unterstellt") die zu einer Gegenanzeige führen könnte, wenn das ja nur ein Gefühl ist (so ungefähr wollte er es mir verkaufen - aber ich konnte das nicht nachvollziehen, ich hatte das Gefühl die Stimmung war komplett gegen mich)
- ???

Und: allgemein habe ich das Gefühl, "mit diesem Polizisten habe ich es mir jetzt verdorben" :kotz: Das wäre ja nicht so schlimm (weil ich normal keinen Kontakt mit der Polizei habe) aber ich habe jetzt auch das Gefühl - wenn er gegen mich ist, aber meinen Fall weiterbehandelt, und dann die Frau zur Vernehmung vorlädt - dann wird er sie wohl eher in die Richtung bugsieren, dass sie eine für sie möglichst günstige Aussage macht. Kann man irgend etwas tun, damit mein Fall den Bearbeiter wechselt?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Haben Sie einen Strafantrag unterschrieben?

Zunächst hätten Sie ja ein "Beweismittel" in Form der E-Mail. Doch was beweist die eigentlich? Die Ehrverletzung könnte sich hier höchstens auf "psychisch Gestörter" beziehen....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sgt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe ein Blatt unterschrieben auf dem steht "Ich stelle Strafantrag" sowie das Blatt mit meiner Zeugenaussage. Die E-Mail habe ich in ausgedruckter Form mit abgegeben.

Ok, ich verstehe dass strafrechtlich vielleicht nur der Begriff "psychisch Gestörter" eine Beleidigung darstellt - aber emotional belastender ist für mich die Behauptung, ich hätte eine Frau überfallen, an ihr gezerrt etc. - das rückt mich in die Nähe eines Vergewaltigers, und das verbitte ich mir. Ich kann irgendwie nicht verstehen, dass das strafrechtlich unbedenklich sein soll, da gibt es irgendwie einen emotionalen "disconnect" zwischen mir und dem Strafrecht :augenroll: na geht wahrscheinlich vielen so

-- Editiert von Sgt am 21.10.2015 22:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und mit so einem Kindergarten dürfen sich dann Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigen, die ja quasi nichts anderes zu tun haben.

Ich wette, dass das Verfahren eingestellt wird.
Auch wenn dir das emotional nicht passt, ich kann hier beim besten Willen keine Strafbarkeit erkennen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

ich kann meinem Vorredner hier nur zustimmen.

So einen Zirkus veranstalten und damit die sowieso überlasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften beschäftigen, die wesentlich mehr Fälle "schwerer" Kriminalität auf dem Tisch haben ist schon etwas witzlos.

Das höchste aller Dinge wäre hier villeicht eine Strafbarkeit wegen der Beleidigung nach § 185 StGB . Diese Verfahren würde sehr wahrscheinlich eingestellt werden und auf den Weg der Privatklage verwiesen werden. Dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit unter Einsatz von viel eigenem Kapital vielleicht ein Urteil zu erreichen.


Grüße
PP

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#5
 Von 
Sgt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn eine Frau eine Belästigungsgeschichte erfindet, das ist doch kein Kindergarten - aktuell weiß sie noch, dass sie es als Retourkutsche wegen ihrer Schulden erfunden hat, aber über die Zeit wird es in ihrem Kopf zu ihrer Wahrheit, und sie erzählt so etwas herum. Wenn man die nächsten Jahrzehnte in derselben Gegend lebt, und du weißt nicht wer von dir denkt dass du eine Frau belästigt hast - glaubst du nicht, dass das eine Einschränkung deiner Lebensqualität wäre?

Dass so etwas in einer Wichtigkeits-Rangordnung klar unterdurchschnittlich ist, ist mir klar aber ich verstehe auch nicht, wie man bemängeln kann dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich deshalb damit beschäftigen - das wäre genauso, wie wenn man sagen würde Ärzte sollten keine Schnittwunden mehr nähen, weil es so viele schlimmere Krankheiten & Verletzungen gibt... beides muss geschafft werden, nicht nur die wichtigen Sachen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
das ist doch kein Kindergarten 
Doch.
Ab Grundschule haben die meisten Kinder nämlich das nötige Selbstbewusstsein entwickelt, um über so einen Unfug einfach hinwegsehen zu können. Das Löschen der Mail hätte Sie genau 2 Sekunden gekostet. Mit ein paar Klicks hätten Sie dann auch die Absenderadresse der Frau sperren können. Zukünftig wäre die Sicherheit Ihres Gemützustands damit gesichert gewesen.

Für deutlich alberner halte ich es aber, zunächst noch mit dem Polizisten zu streiten und in dessen Verhalten dann alles mögliche reininterpretieren zu wollen. Dabei war sein Verhalten durchgehend korrekt. Im Gegensatz zu Ihnen hat er wenigstens den richtigen Straftatbestand erkannt und wohl schon zutreffend erahnt, dass nichtmals der erfüllt ist.

Wenn die Frau Ihnen Geld schuldet, dann gehen Sie eben zum Zivilgericht und klagen das ein. Blöd nur, wenn das Gericht dann zu einem anderen Ergebnis kommt. Wenigstens wird dann aber nur Ihr Geld verbrannt, nicht das des Steuerzahlers. So ähnlich wird es laufen, wenn Sie Privatklage erheben. Den Strafprozess gegen die Frau werden Sie nämlich selber führen müssen. Die Einstellung ist hier zu 110% absehbar. Deswegen ist es vo Anfang an egal gewesen, was der Polizist schreibt. Es ist auch total egal, wer die Frau vernehmen wird, wenn diese denn überhaupt vernommen wird. Denn die muss sich zu dem Unsinn gar nicht erst äußern und nichtmals zum Termin bei der Polizei erscheinen.

Mit Ihrem Strafantrag haben Sie nur bewirkt, dass wieder ein paar Blätter Papier verschwendet werden. Mit Ihrem Verhalten haben Sie bewirkt, dass zusätzlich die Dienstzeit der Polizisten verschwendet wird. Mit Ihrem Thread hier haben Sie dann auch mir noch ein paar Minütchen geraubt.

Übrigens:
Wenn Sie unbedingt die Formulierung XY in Ihrem chancenlosen Strafantrag haben wollen. Warum schreiben Sie den denn dann nicht einfach selber? Der Polizist ist nicht nur nicht ihr Kasper, sondern auch nicht Ihr Sekretär.

Zitat:
wie man bemängeln kann dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich deshalb damit beschäftigen
Polizei und Staatsanwaltschaft sollen sich schon dem Gesetzeswortlaut nach nicht mit so einem Kram beschäftigen. Die sollen die öffentliche Sicherheit und Ordnung schützen. Ein Verstoß dagegen war aber nirgendwo erkennbar. Nur weil Sie sich aufregen, muss nicht der ganze Staat nach Ihrer Pfeife tanzen.
Übrigens hat die Frau Grundrechte auf Meinungsfreiheit, effektive Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsforderungen und Schutz vor Kriminalstrafen wegen Lappalien. Befassen Sie sich doch mal damit.

Nochmal übrigens:
Sie haben die Frau jetzt in die Enge getrieben. Diese stellt Tatsachenbehauptungen auf. Sie nennen das eine Lüge und erstatten Anzeige. Was glauben Sie was passieren wird, wenn die Frau die Geschichte auch nur halbwegs glaubhaft schildern kann?

-- Editiert von Rechtschreibung am 22.10.2015 01:32

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

kann ich nur so unterschreiben, Herr Kollege Rechtschreibung. ;)

Danke für diese präzisen und unmissverständlichen Worte!

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch ganz einfach. Jeder hat das Recht, Strafanzeige zu erstatten, und sei es gegen die kleinen grünen Männchen vom Mars. Allerdings ist die Polizei nicht verpflichtet, ein Wortprotokoll zu führen. Ist also nicht die Sekretärin des Anzeigenerstatters ("Mädchen, kommen sie mal mit dem Stenoblöckchen rein und schreiben sie"). Wenn man will, dass was wortwörtlich dem Staatsanwalt vorliegt, dann muss man sich halt die Mühe machen, etwas selbst zu verfassen.

Und, nicht alles was einen menschlich mitnimmt, ist auch strafrechtlich relevant.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sgt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wirdwerden, mir war gar nicht bewusst, dass es möglich ist, selbst den Strafantrag zu schreiben - ich habe normalerweise nichts mit Polizei oder Gerichten zu tun. es ging mir nicht darum, mir arbeit zu sparen oder jemand für mich arbeiten zu lassen - wenn ich auf die möglichkeit aufmerksam gemacht worden wäre, hätte ich die arbeit selbst gemacht.
ich habe jetzt aber vor allem verstanden, warum die formulierung des einen satzes so ein großer aufhänger war - es ging dann wohl darum, dass die polizei solche fälle nicht bearbeiten will, weil sie für zu unwichtig gehalten werden.


-- Editiert von Sgt am 22.10.2015 11:11

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Sgt):
- es ging dann wohl darum, dass die polizei solche fälle nicht bearbeiten will, weil sie für zu unwichtig gehalten werden.

-- Editiert von Sgt am 22.10.2015 11:11


Nein, dann haben Sie nicht verstanden. Der Tatbestand wurde als nicht erfüllt angesehen.
Beim nächsten Mal selbst schreiben.
Übrigens. . "Belästigung erfunden" ein Klick, löschen, ignorieren.
Wirklich Gedanken machen kann man sich, wenn eine "Anzeige wegen Nachstellen" gemacht worden wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
aktuell weiß sie noch, dass sie es als Retourkutsche wegen ihrer Schulden erfunden hat, aber über die Zeit wird es in ihrem Kopf zu ihrer Wahrheit, und sie erzählt so etwas herum.


Das ist übrigens genau so eine haltlose Unterstellung, wie du sie angezeigt hast.

Während die von dir angezeigte Sache aber nur in einer eMail an dich stand (und dann durch dich veröffentlicht wurde), schreibst du die Unterstellung frei zugänglich im Internet.

D.h. selbst dieser Thread ist für dich strafbarer, als das was du geschickt bekommen hast.........

0x Hilfreiche Antwort

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