Toleranz fördern und Diskriminierung bekämpfen

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Wie können sich Opfer von Diskriminierung wehren?

Am 10. Dezember ist der UN-Tag der Menschenrechte. Dazu gehört auch das Thema der Antidiskriminierung als Grundlage der Wahrung der Menschenrechte. Was aber ist Diskriminierung überhaupt und wie kann man diese wirksam bekämpfen? 123recht.de im Interview mit Anwalt für Antidiskriminierung Dr. Dr. Iranbomy, einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, der sich im Bereich Antidiskriminierungsrecht und Strafrecht spezialisiert hat.

Opfer von Diskriminierung sollten sich anwaltliche Hilfe holen

123recht.de: Herr Iranbomy, warum ist ein Anwalt für Antidiskriminierung wichtig?

Seyed Shahram Iranbomy
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Bockenheimer Landstr. 17-19
60325 Frankfurt
Tel: 069 - 150 28 26 4
Web: http://www.iranbomy.com
E-Mail:
Arbeitsrecht, Recht anderer Staaten Dubai, Strafrecht, Internationales Familienrecht, Recht anderer Staaten Iran

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Wir leben in einer Gesellschaft, die von Vielfalt geprägt ist.

Dennoch sind Menschen in unserer Mitte vielfach Diskriminierungen ausgesetzt. Egal, ob es um Ethnie, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung oder das Geschlecht geht. In Deutschland kämpfen Menschen, aus den oben genannten Minderheiten, täglich gegen Vorurteile und Diskriminierungen.

Die Opfer der Diskriminierung wissen oft nicht, wie sie sich im Falle einer Diskriminierung verhalten sollen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerden und persönlichen Vorsprachen bei Diskriminierungsfällen werden bei der Polizei, Justiz, Gericht, Schule, Jobcenter und beim Arbeitgeber nach Berichten der Opfer nicht ausreichend ernst genommen.

Anderes ist es nur, wenn ein Anwalt oder eine Organisation diese Schritte mit den Opfern gemeinsam vorbereitet und sie begleitet.

123recht.de: Ist die Öffentlichkeit beim Thema Diskriminierung nicht sensibilisiert genug?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Genau. Fehlende ausreichende Beratungsangebote und nicht ausreichende rechtliche Mittel sind ausschlaggebend dafür, dass Menschen, die diskriminiert werden, sich von der Gesellschaft abwenden. Denn wer benachteiligt wird und keine Unterstützung erhält, erfährt Ausgrenzung in doppelter Hinsicht und fühlt sich isoliert.

Alle Menschen sind vor dem Grundgesetz gleich

123recht.de: Gibt es einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Der im Grundgesetz enthaltene Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG verbietet eine Benachteiligung bzw. Bevorzugung, beispielsweise aus Gründen der Rasse oder des Alters.

Den Gleichbehandlungsgrundsatz hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für das Privatrecht zusätzlich präzisiert.

Das AGG regelt unter anderem auch im Arbeitsrecht die Folgen einer Diskriminierung.

123recht.de: Könnten Sie das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht etwas präzisieren?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Zu den Gründen, die regelmäßig keine unterschiedliche Behandlung nach dem im AGG rechtfertigen, zählen:

  • Rasse
  • Herkunft
  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität

Beispielsweise liegt im Arbeitsrecht bereits eine Diskriminierung vor, wenn vor einem möglichen Vorstellungsgespräch, eine Absage aus den oben aufgeführten Gründen erfolgt.

Während des Arbeitsverhältnisses kann etwa eine unterschiedliche Gewährung von Urlaub zu einer Benachteiligung führen.

Auch eine Entlassung ist aus Gründen, wie etwa dem Geschlecht oder der Weltanschauung grundsätzlich unzulässig. Aufgrund der sehr kurzen Kündigungsschutzfrist ist der schnelle Gang zu einem Arbeitsrechtsanwalt zu empfehlen.

123recht.de: Reichen die gesetzlichen Regelungen aus, um Diskriminierung zu bekämpfen?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Nein. Tagtägliche Diskriminierungen können, wie wir alle wissen, nicht nur durch den Gesetzgeber beseitig werden. Vor allem dann nicht, wenn die Opfer selbst und deren Freunde, Verwandten oder ihre Interessensverbände schweigen und nichts gegen diese Ungleichbehandlung unternehmen.

123recht.de: Wo setzen Sie mit Ihrer Kanzlei an?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Als Rechtsanwaltskanzlei für Diskriminierungsbekämpfung ist uns sehr wohl bekannt, wie die Diskriminierung die Opfer physisch und psychisch belastet.

In diesen Auseinandersetzungen kann Sie meine Kanzlei bundesweit und in vielfacher Hinsicht unterstützen.

Diskriminierung ist ein weitläufiges Feld

123recht.de: Diskriminierungsfälle können sicherlich vielfältig sein oder?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: So ist es. Ein Diskriminierungsfall kann aus verschiedenen Rechtsgebieten stammen. So zum Beispiel auch aus dem Schulrecht, dem Kaufrecht, dem Mietrecht, dem Versicherungsrecht oder aus dem Arbeitsrecht.

123recht.de: In der Schule kommt Diskriminierung sicher oft vor. Was können Schüler tun, die sich diskriminiert fühlen? Was, wenn es keinen Diskriminierungsanwalt in der Nähe gibt?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Wenn z.B. das Schulzeugnis nicht gerechte Beurteilung auf Grund der Diskriminierung enthält, kann Ihnen auch ein Schulrechtsanwalt helfen, um zu überprüfen ob eine rechtswidrige Diskriminierung vorliegt. Er berät Sie auch, welche Maßnahmen einzuleiten sind und ob eine mögliche Entschädigung gegenüber dem Opfer zu entrichten ist.

Opfer von Diskriminierung steht Schadenersatz zu

123recht.de: Ein Klassiker der Diskriminierung ist die Selektierung beim Einlass in Diskos oder Clubs. Chancen hat man da als Opfer aber keine, oder?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: "Ausländer müssen draußen bleiben" war bislang die gängige Einlasspraxis vieler Discotheken in Deutschland. Das sollten Betroffene aber nicht hinnehmen.

500 Euro Schadenersatz; so entschied das Amtsgericht Oldenburg, muss der Disco-Inhaber an einen dunkelhäutigen Studenten zahlen, weil er diskriminiert wurde.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist daher sorgfältig von einem Anwalt für Antidiskriminierungsrecht zu überprüfen.

123recht.de: Welche Ansprüche können Menschen grundsätzlich zustehen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind?

Anwalt für Antidiskriminierung Iranbomy: Sie können die Diskriminierung bekämpfen, daher ist Schweigen nicht immer die richtige Antwort für Diskriminierungsopfer.

Ihnen kann Schadenersatz für einen eventuellen Vermögensschaden zustehen.

Ich rate Opfern, die ein diskriminierungsrechtliches Problem haben und einen Anwalt suchen, der Sie bei Fragen zum Thema Diskriminierung vertrauensvoll - gerne auch telefonisch oder online - beraten kann oder persönlich vertreten soll, uns eine E-Mail zu schreiben.

Wir machen uns stark für Diskriminierungsopfer!

123recht.de: Vielen Dank für das interessante Interview.

Dr. Dr. Iranbomy
Rechtsanwalt ohne Grenzen
Antidiskrimierungsechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt - Islamexperte
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