Wartung und Reparatur von Kohleofen, undichte Fenster - Vermieterpflicht?

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ritiage
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung und Reparatur von Kohleofen, undichte Fenster - Vermieterpflicht?

Wir wohnen in einer Wohnung mit Kohleheizung, d.h. in jedem Raum steht ein solches Teil.
Meine Frage hierzu:
Ist der Vermieter verpflichtet die Öfen regelmäßig warten zu lassen und wer übernimmt gegebenenfalls die Reparaturkosten?

Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Instandhaltung folgendes:
"Kleine Instandhaltungen sind auf eigene Kosten vom Mieter auszuführen...z.B. für Heizeinrichtungen...

Außerdem sind die Fenster nicht richtig abgedichtet. Die Firma die die Fenster eingebaut hat, hat scheinbar ziemlich geschlampt und die Ränder nicht richtig zugeschäumt. Es zieht jedenfalls so stark dass sich die Gardine davor bewegt. Muß ich das nun selber abdichten oder ist der Vermieter bzw. die Fensterfirma dafür zuständig?

Danke für jegliche Hinweise
MfG Rita

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
also für die Fenster ist der Vermieter zuständig. Schreiben aufsetzen, dem Vermieter das Problem schildern. Danach eine Frist setzen bis wann der Schaden behoben werden soll. Bezügl. Heizeinrichtung ebenfalls, wenn es Probleme gibt, dem Vermieter mitteilen.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
für die Kleinreperaturen ist diese Klausel nur gültig, wenn
1. eine Obergrenze (denke max. 125 EUR)
2. eine max. jährliche Obergrenze (5-7 % der Jahresmiete)

angegeben sind, mit der der Mieter max. belastet werden darf.
Steht dies nicht im Vertrag, so ist diese Klausel ungültig und der VM zahlt alles selber, wobei anderenfalls der Mieter nciht selbst den handwerker holen muß oder reparieren muss, sondern der vermieter ist weiterhin für die Erledigung zuständig und kann dem Mieter dann die Rechnung bezahlen lassen.

gruß

Michael

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