Kurz und Knapp:
Der Vermieter hat in meiner Wohnung die Uhren für Warm- und Kaltwasser ausbauen lassen weil defekt.
Auf den Kostenvoranschlag für neue Uhren hat er dem Installateur zufolge nie reagiert. Alle anderen Einheiten in diesem Haus (Vier bewohnt, zwei leerstehend) haben Uhren. In meinem Mietvertrag ist eine 70/30 Regelung festgelegt, wie üblich.
Kann der Vermieter in dem Fall nach Anteil der Wohnfläche abrechnen auch wenn die anderen drei nach Verbrauch bezahlen?
Ich habe Ihn mehrmals schriftlich auf die fehlende Uhr hingewiesen, aber er ist vielbeschäftigt (Anwalt) und hat einige Wohnungen und scheinbar wenig Überblick.
Sehr dankbar wäre ich für einen Hinweis auf Gesetzestexte oder Präzedenzurteile. Danke!
-- Editier von cochayuyo am 25.10.2016 17:39
Warmwasser/ Wasserkostenabrechnung bei fehlenden Kalt- und Warmwasserzählern
25. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2016 | 17:38
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Warmwasser/ Wasserkostenabrechnung bei fehlenden Kalt- und Warmwasserzählern
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatIch habe Ihn mehrmals schriftlich auf die fehlende Uhr hingewiesen, :
Dafür hat man einen Zugangsnachweis?
#2
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 20:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Per SMS an die Nummer auf der ich ihn bis kurz immer erreicht hatte. Wahrscheinlich nicht ausreichend vor Gericht?
Ist das denn so relevant wenn im Vertrag größtenteils verbrauchsabhängige Berechnung vereinbart ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 20:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Gelöscht weil Dreifachpost wegen technischen Fehlers!
-- Editiert von cochayuyo am 25.10.2016 20:37
#4
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 20:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Gelöscht weil Dreifachpost wegen technischen Fehlers!
-- Editiert von cochayuyo am 25.10.2016 20:36
#5
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 20:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Ist es so dass er, wenn im Vertrag eine verbrauchsabhängige Abrechnung festgelegt ist, Sorge zu tragen hat, dass selbiges überhaupt möglich ist?
Oder sollte ich ihn noch einmal per Einschreiben darauf aufmerksam machen dass keine Zähler eingebaut wurden?
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