Wenn ich nach 4 Jahren aus einem (zugegeben sehr günstigen) Studentenzimmer ausziehen wollte und bei der Zimmerrückgabe der bei Einzug von Mieter und Vermieter unterschriebene Inventarliste entnehme, das dort ein Boiler ohne jede Zusatzbemerkung aufgelistet ist. Der Boiler ist vorhanden und funktioniert, sieht aber sehr ramponiert aus, mit Klebeband "bandagiert ".
Der Vermieter will das nicht so hinnehmen. Er fordert keinen Ersatz, will aber die Kaution um den hälftigen Neupreis kürzen.
Haltet ihr das für angemessen? Danke für Tipps und Einschätzungen.
Warmwasser Boiler nach 4 Jahren ramponiert, muß Mieter zahlen?
9. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 9. September 2016 | 05:55
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Warmwasser Boiler nach 4 Jahren ramponiert, muß Mieter zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. September 2016 | 06:31
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatDer Boiler ist vorhanden und funktioniert, sieht aber sehr ramponiert aus, mit Klebeband "bandagiert ". :
Hat der MIeter den so hergerichtet oder war der bei Einzug schon so?
Warum denn ein Klebeband? Fällt der Boiler sonst von der Wand?
Der Boiler war 4 Jahre alt?
ZitatEr fordert keinen Ersatz, will aber die Kaution um den hälftigen Neupreis kürzen. :
Haltet ihr das für angemessen?
Es kommt darauf an:
* Wie alt war der Boiler?
* Wie sah der Boiler vor 4 Jahren aus? Warum das Klebeband? Was ist mit dem Boiler in den 4 Jahren passiert?
Nur dann kann abschätzen, ob die 1/2 des Neupreises angemessen ist. Außerdem muss der alte Boiler noch entsorgt werden, bzw. der neue angebracht werden.
ZitatDanke für Tipps und Einschätzungen. :
Der Vermieter wird die Kaution kürzen und um das Geld wieder zu bekommen, muss man klagen.
Da muss man abschätzen, was kann man beweisen und über wieviel Geld reden wir hier? Es gibt Boiler am 100 Euro. und für 50 Euro lohnt sich eine Klage meistens nicht. Selbst wenn man das z.T. gewinnt, ist die Milch dann teurer als die Kuh.
Edit:
Was wurde bei der Zimmerrückgabe vereinbart? Gibt es ein Auszugprotokoll? Was steht zu dem Boiler drin? Hat sich der Mieter zu der Übernahme des Schadens verpflichtet.
In der Inventarliste steht nicht zufällig bei den anderen Gegenständen etwas? Z.B. von vorhandenen Schäden?
-- Editiert von Ver am 09.09.2016 06:36
#2
Antwort vom 9. September 2016 | 08:06
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDer Boiler ist vorhanden und funktioniert, sieht aber sehr ramponiert aus, mit Klebeband "bandagiert ". :
Hat der MIeter den so hergerichtet oder war der bei Einzug schon so?
Weiß ich nicht, ich bin nicht Mieter,. Mieter sagt ja, Inventarliste sagt nichts zum Zustand.
Warum denn ein Klebeband? Fällt der Boiler sonst von der Wand?
Der Boiler war 4 Jahre alt?
Der Boiler ist jetzt ca.4 /5 Jahre alt.
ZitatEr fordert keinen Ersatz, will aber die Kaution um den hälftigen Neupreis kürzen. :
Haltet ihr das für angemessen?
Es kommt darauf an:
* Wie alt war der Boiler?
* Wie sah der Boiler vor 4 Jahren aus? Warum das Klebeband? Was ist mit dem Boiler in den 4 Jahren passiert?
Nur dann kann abschätzen, ob die 1/2 des Neupreises angemessen ist. Außerdem muss der alte Boiler noch entsorgt werden, bzw. der neue angebracht werden.
ZitatDanke für Tipps und Einschätzungen. :
Der Vermieter wird die Kaution kürzen und um das Geld wieder zu bekommen, muss man klagen.
Da muss man abschätzen, was kann man beweisen und über wieviel Geld reden wir hier? Es gibt Boiler am 100 Euro. und für 50 Euro lohnt sich eine Klage meistens nicht. Selbst wenn man das z.T. gewinnt, ist die Milch dann teurer als die Kuh.
Edit:
Was wurde bei der Zimmerrückgabe vereinbart? Gibt es ein Auszugprotokoll? Was steht zu dem Boiler drin? Hat sich der Mieter zu der Übernahme des Schadens verpflichtet.
In der Inventarliste steht nicht zufällig bei den anderen Gegenständen etwas? Z.B. von vorhandenen Schäden?
In der Inventarliste werden z.B leichte Verfärbungen auf Arbeitsplatte, kleine Beschädigungen im Bodenbelag aufgeführt.
-- Editiert von Ver am 09.09.2016 06:36
-- Editiert von hasel123 am 09.09.2016 08:07
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. September 2016 | 08:33
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatIn der Inventarliste werden z.B leichte Verfärbungen auf Arbeitsplatte, kleine Beschädigungen im Bodenbelag aufgeführt. :
Und nichts zum Boiler? Und der war neu? Wenn der Mieter den Boiler ramponiert hat, ist er zu Schadensersatz verpflichtet. Wie hoch der Schaden ist, muss ein Fachmann abschätzen.
ZitatDer Boiler ist jetzt ca.4 /5 Jahre alt. :
Da kann die Hälfte des Neupreises gerade zu ein Schnäppchen sein. Warum hat der Boiler eine "Klebeband-Bandage"?
Und jetzt?
Schon
267.054
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten