Warenkreditbetrug bei abgegebener Eidesstattliche Versicherung

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
tk78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkreditbetrug bei abgegebener Eidesstattliche Versicherung

Hallo,

derzeit bin ich nervlich ziemlich am Ende und hoffe das mir jemand sagen kann was in folgender Angelegenheit auf mich zukommt.
Anfang 2015 gab ich die eidesstattliche Versicherung ab.
Am 20.02.2016 bestellte ich einen Pullover im Wert von 70 Euro per Lastschrift.
Diesen trage ich bis heute, besitze nur 2 Stück.
Der Betrag wurde am 25.2 abgebucht, jedoch mangels Deckung abgewiesen. Mein Konto war nicht überzogen, habe allerdings dazu auch keine Möglichkeit. Am 28.02 bekam ich meine Leistung vom Amt.
Bekam damals wie heute Alg2.
Ich bekam daraufhin 2 Mahnungen vom Händler. Diese ignorierte ich.

Im August bekam ich ein Schreiben vom Gericht. Darin wurde eine Forderungshöhe von knapp 300 Euro angegeben.
Ich schrieb daraufhin den Anwälten die als prozessbevollmächtigte angegeben waren und bat um eine kostenaufstellung sowie eine mögliche ratenzahlungsvereinbarung.
Erhielt jedoch keine Antwort und bekam daraufhin ca. 4 Wochen später nur noch ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher.

Letzte Woche bekam ich von der Polizei eine Ladung zur Vernehmung am nächsten Tag.
Dieser folgte ich.
Vorher überwies ich den Betrag der Hauptforderung an den Anwalt, und erfragte per Mail den aktuellen Stand der Kosten sowie eine Ratenzahlung.
Am selben Tag noch erhielt ich eine Antwort und eine Ratenzahlung über den restlichen Betrag wurde vereinbart. 50 Euro als erste Rate überwies ich ebenfalls sofort.
Beide Belege legte ich der Polizei vor.

Der Beamte meinte ich solle ihm diese Woche noch meine Kontoauszüge der letzten 2 Jahre vorlegen.
Es sehe jedoch nicht besonders gut für mich aus da ich auf Grund der eidesstattlichen Versicherung zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig gewesen bin und dies ein Betrug sei.

Ich bin nicht vorbestraft und dies ist mein erster Kontakt mit der Polizei.
Nervlich bin ich wie gesagt am Ende da ich seit langem psychische Probleme habe und mein normales Leben kaum noch im Griff habe.
Was erwartet mich nun schlimmstenfalls?

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von tk78):
Der Betrag wurde am 25.2 abgebucht, jedoch mangels Deckung abgewiesen.


Das war dein Fehler.


Zitat (von tk78):
Am 28.02 bekam ich meine Leistung vom Amt.



Warum hast du dann den Betrag nicht überwiesen?


Zitat (von tk78):
Ich bekam daraufhin 2 Mahnungen vom Händler. Diese ignorierte ich.



Und warum hast du dies ignoriert, wenn der Händler schon so freundlich ist dich zu mahnen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

EV und geplatzte Lastschrift sind natürlich eine schlchte Kombination.
Allerdings ist die Schlusfolgerung "EV und geplatzte Lastschrift = Betrug" eine unzulässige Schlussfolgerung.

Genau wie das hier

Zitat (von tk78):
da ich auf Grund der eidesstattlichen Versicherung zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig gewesen bin
eine unzulässige Schlussfolgerung ist.



Man wird schauen müssen, wieso damals die LS geplatzt ist.
War das Konto zum Zeitpunkt der Bestellung gedeckt und wäre es mit den regelmäßigen Abbuchungen die danach erfolgen auch noch gedeckt gewesen?
Warum genau war das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt?



Zitat (von tk78):
Was erwartet mich nun schlimmstenfalls?

Eine Geldstrafe vermute ich oder eine Einstellung des Verfahrens bei richtiger Argumentation.



Als erstes würde ich jedenfalls nicht mehr mit der Polizei reden und denen auch nichts an Unterlagen übergeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Natürlich sollte man der Polizei (oder zumindest der Staatsanwaltschaft) in jedem Fall die Überweisungsbelege der Hauptforderung und der Rate zukommen lassen. Das ist das einzige was hier vielleicht noch eine Einstellung bewirkt. Vielleicht sogar nur mit der Auflage den Schaden wiedergutzumachen, was ja bereits läuft, also ohne zusätzliche Auflage.

Denn selbst wenn man hier bei einer abgegebenen EV noch über Zahlungsfähigkeit diskutieren möchte, scheitert es bei dem Nachtatverhalten (ignorieren von Mahnungen usw. bis dann irgendwann Post von der Polizei kommt) jedenfalls am Zahlungswillen. Zumal "dolus eventualis" ausreicht.

Zitat:
Was erwartet mich nun schlimmstenfalls?


Wenn Sie nicht vorbestraft sind eine Geldstrafe um die 30 Tagessätze (bei einem ALG II-Bezieher entspricht das ca. 450 - 600 €)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tk78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

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