Hallo,
folgender Sachverhalt:
Jemand hat auf Ebay eine große Ware von einem Händler ersteigert (Neuware) und wünscht den Versand per Nachnahme. Ware wird geliefert, allerdings will der Paketfahrer kein Geld! Bedeutet, der Händler hat einen Fehler gemacht! Käufer hat den Händler positiv bewertet, der Käufer bekam eine positive Bewertung zurück!
Nach 4 Wochen fordert der Händler dem Käufer per Email auf, die Ware inkl. der Nachnahmegebühren per Überweisung zu bezahlen.
Frage hierzu:
Muss der Käufer überhaupt noch bezahlen?
Gruß,
Eagle71
-----------------
""
Ware trotz Nachnahme ohne zu bezahlen erhalten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ja. Denn der Kaufvertrag beinhaltet die Lieferung der Sache sowie die Bezahlung.
Der VK hat geliefert, der Käufer hingegen seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllt und sollte dies nun tun.
Falls nicht wird der VK sicher Wege ergreifen, die sich im Endeffekt als bedeutend teurer herausstellen könnten.
Nur weil dem VK ein Fehler unterlaufen ist, spricht das den K nicht von der Pflicht frei zu bezahlen.
-----------------
""
Hallo,
also selbstverständlich muss die Ware noch bezahlt werden, auch wenn es noch länger gedauert hätte bis zu der Aufforderung. Siehs einfach mal so, wäs würdest du denn sagen, wenn du etwas versendet und erst nach geraumer Zeit auffällt, die Bezahlung ist gar nicht da, würdest du dann nicht auch wollen das bezahlt wird?
Ob jetzt wirklich Nachnemegebühren anfallen, dass ist eine andere Frage, diese soll dir der VK erstmal belegen. Sollte er das Paket versehentlicherweise nicht als Nachnmepaket gesendet haben (und davon gehe ich jetzt erstmal aus) stehen ihm auch keine Nachnemegebühren zu.
Wenn der VK das Paket wirklich via Nachname gesendet hätte, würde sich jetzt nicht der VK bei dir melden, sondern das versandunternehmen, welches das Paket geliefert hatte.
Artikelpreis + normale Versandkosten würde ich ohne Anstalten zahelen, Nachname soll er aber erstmal nachweisen...
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sorry, der Kunde hat eine Ware erhalten und ist dadurch zur Bezahlung verpflichtet ("Zug-um-Zug-Geschäft"). Schließlich war dem Kunden bei Vertragsabschluß die Höhe des Kaufpreises zuzüglich evtl. Nebenkosten bekannt. Lediglich anfallende Nachnahmekosten braucht der Kunde deshalb nicht zu bezahlen, weil diese nicht angefallen sind.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten