Ware nachweislich versendet, auf Fall geantwortet: Neg. Bewertung „Ware nicht erhalten, keine Mail

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)
Ware nachweislich versendet, auf Fall geantwortet: Neg. Bewertung „Ware nicht erhalten, keine Mail

Hallo!
Bin seit 11 Jahren auf Ebay tätig, habe meine Waren immer versendet und nie eine Negative Bewertung bekommen.
Nun habe ich - nachweislich – eine Warensendung an einen Käufer verschickt. Hab die Sendung persönlich bei der Post aufgegeben und eine Quittung dafür bekommen.

Nun eröffnet der Käufer einen Fall und beschwert sich, dass er die Sendung nicht bekommen hat.
Auch beschwert er sich, dass ich auf diesen von ihm auf den eröffneten Fall keine Antwort geschrieben habe, was natürlich nicht stimmt.
Ich habe diesen Fall nun zusammengefasst und auf einen freehoster geladen. Hier hat man den Gesamtüberblick des Vorfalls:

[GELÖSCHT WEGEN KALRNAMEN]

Ich hab mir auch gedacht, dass man das mit einer short-URL wie:
goo.gl/BhAJef
als Antwort auf die unberechtigte Neg. Bewertung einfügt, die auf diese Seite verweist. Oder ist das keine gute Idee? Was kann man gegen eine derart verlogene Neg. Bewertung machen? Hab an Ebay geschrieben aber noch nix gehört.

Vielen Dank!


-- Editiert von Moderator am 04.09.2016 15:56

-- Thema wurde verschoben am 04.09.2016 15:56

Problem bei eBay und Co?

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ich sehe eine Quittung und ein Paket, wo ist der Beweis das du genau dieses Paket mit dem angegebenen Inhalt auch versendet hast ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Als privater Verkäufer reicht die Quittung als Beleg für den Versand. Er hat aber moniert, dass er das Packet gar nicht bekommen hat.
Eine Lüge war auch, dass ich nicht auf die Fall geantwortet habe.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Die Sendung wurde als Warensendung angeboten und vom Käufer so akzeptiert. Wenn er gesagt hätte, dass 2,5 Euro mehr und mit Hermes und Tracking Nummer versendet werden soll, hätte ich das gemacht. So hat halt das Risiko getragen, dass das Paket neben oder auf den Briefkasten gestellt wird und vom Nachbarn z.B. entwendet wird.
Ich verkaufe seit 11 Jahren und nur gebrachte Sachen. Ich bin nun 72 Jahre und da hat sich einiges angesammelt.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von reinibe):
Nun habe ich - nachweislich – eine Warensendung an einen Käufer verschickt.

Wie sieht denn der Nachweis aus?
Eine Quittung ohne Nachweis an wen die Sendung ging, ist kein Nachweis. Höchsten ein Indiz.



Zitat (von reinibe):
Als privater Verkäufer reicht die Quittung als Beleg für den Versand.

Ich fürchte das wird einen Richter nicht wirklich überzeugen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Du hattest doch schon 2011 ein ähnliches Problem, nur umgekehrt. Nichts daraus gelernt?
:cheers:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat:
[GELÖSCHT WEGEN KALRNAMEN]

Hä? Ich habe den Familiennamen doch unkenntlich gemacht!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Du hattest doch schon 2011 ein ähnliches Problem, nur umgekehrt. Nichts daraus gelernt?

Kann man nicht vergleichen. 2011 kaufte ich eine Ware von einem Ebay VK, die mit DHL Paket angeboten war. Bei einem DHL Paket ist eine Trackingnummer inbegriffen. Dafür zahlt man auch die erwähnten 2,50 Euro mehr. Diese Tracking Nummer habe ich nie bekommen. Hätte der VK das wirklich versendet, hätte man die Sendung also nachverfolgen können.

Ich habe meine Ware als Warensendung und eben billiger angeboten. Da gibts es halt keine Tracking Nummer, sondern nur den
Einlieferungsschein, den ich ja habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Zitat (von reinibe):
Zitat (von Flo Ryan):
Ich habe meine Ware als Warensendung und eben billiger angeboten. Da gibts es halt keine Tracking Nummer, sondern nur den

Genau deshalb wird auch jedem Privaten VK von unversichertem Versand abgeraten. Im Zweifel ist er der Dumme, Transportrisiko hin oder her, am Beweis des Versandes scheitert es fast immer.

Zitat (von reinibe):
Zitat (von Flo Ryan):
Einlieferungsschein, den ich ja habe.

Ja, einen Zettel aus dem hervorgeht das du irgendwas an irgendwen versendet hast. Könnten auch Stricksocken für deine Enkel gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht.
Der Käufer darf selbst entscheiden, ob er eine negative Bewertung abgibt. Das darf er sogar, wenn er die Nase des Verkäufers schlecht findet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ich verstehe das Problem nicht.
Der Käufer darf selbst entscheiden, ob er eine negative Bewertung abgibt. Das darf er sogar, wenn er die Nase des Verkäufers schlecht findet.

Was er gemacht hat ist Rufschädigung und Verleumdung. Er hat behauptet, dass ich habe auf den Fall nicht reagiert habe,
was ich aber tat, wie aus dem schreen shot zu ersehen. Ist Rufschädigung und Verleumdung neuerdings erlaubt?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von reinibe):
Was er gemacht hat ist Rufschädigung und Verleumdung.


Verleumdung sicher nicht!

Zitat (von reinibe):
Er hat behauptet, dass ich habe auf den Fall nicht reagiert habe,
was ich aber tat, wie aus dem schreen shot zu ersehen.


Aus welchem screen shot? Aber egal, hat er die Nachricht erhalten. War sie ausreichend? Sehe ich in den bisherigen Beiträgen ebenfalls nicht.

Zitat (von reinibe):
Ist Rufschädigung und Verleumdung neuerdings erlaubt?


Natürlich nicht.

Aber die Feststellung, dass bereits bezahlte Ware nicht angekommen sei, fällt auch nicht darunter, wenn der Vortrag stimmt.

SG

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat:
Aus welchem screen shot? Aber egal, hat er die Nachricht erhalten.

ja hat er. ich warte immer noch auf die Antwort:



Ich habe ihm sogar angeboten eine Rückersattung zu senden. Darauf hat er auch nicht reagiert. Wie man an dem shreen shot sieht: ich "warte auf die Aktion des Käufers"

-- Editiert von reinibe am 04.09.2016 22:24

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Mei, hätte der Käufer rot geschrieben, dass der VK ein alter Mann ist. Könnte man dagegen wahrlich wohl wenig machen.
Oder eben, wie Vundaal schreibt, eine nicht gerade hübsche Nase hat. Selbst dass sollte durch die Meinungsäußerung gedeckt sein und noch keine Schmähkritik darstellen.

Aber, zu behaupten, dass kein Kontakt statt gefunden hat, ist eine falsche Tatsachenbehauptung.

Das mit dem Packerl. Nun ja, muss jeder selbst wissen, ob er noch unversichert anbietet. Aber für die andere Geschichte kann man tatsächlich den Käufer anschreiben und diesen auffordern eine Unterlassungserklärung abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@reinibe alias dxxxxx.24

Du handelst eindeutig gewerblich und trägst somit das Versandrisiko. So einfach ist das.

Zitat (von reinibe):
Er hat behauptet, dass ich habe auf den Fall nicht reagiert habe,
Nein! er behauptet, dass du auf Mails nicht reagiert hast!

1. Du handelst gewerblich
2. Du kannst den Versand nicht nachweisen
3. Als gewerblicher Verkäufer haftest du IMMER gegenüber einem privaten Käufer bezüglich des Versandes der Ware.
4. Kannst du nachweisen, dass er deine Antwort auf seine Mail erhalten hat?

-- Editiert von micbu am 05.09.2016 10:30

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Bei dem Warenwert wäre eine Rückerstattung besser gewesen. Bei so vielen Angeboten muss man mal damit rechnen, dass tatsächlich was nicht ankommt.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Er hat die Erstattung doch sogar angeboten, der Käufer hat auf dieses Angebot aber nicht reagiert. Und ein gewerbliches Handeln kann ich auch nicht erkennen, er mag mehr verkaufen als der durchschnittliche Nutzer, ist aber alles niedrigpreisige und gebrauchte Ware unterschiedlichster Gattung.

Ich würde mich aber an Ebay wenden und eine Löschung der Bewertung verlangen, das geantwortet und eine Erstattung angeboten wurde kann Ebay leicht prüfen. Daher verstößt die Bewertung gegen die Richtlinien, wenn man das ordentlich formuliert ist die auch schnell weg.

1x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Am Sonntag, um 23 Uhr hat er auf mein Angebot: "wenn ich die Rückzahlung sende, bitte die negative Bewertung löschen" dann geantwortet. „Ok, überweisen Sie".
Hab dann gleich überwiesen. Morgen sende ich ihm den Link, mit dem er die Bewertung zurücknehmen kann. Mal schaun was rauskommt.
Und ja, ich versende nur altes Zeug von mir und zum Teil sogar noch von meinem Vater. Teilweise sind die Sachen 50 Jahre alt, wie eben die Fettpressen, die mir das Problem bereiten.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Droid):
.....ist aber alles niedrigpreisige und gebrauchte Ware unterschiedlichster Gattung.

Ja und? Ist aber wohl dennoch gewerblich.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hab dann gleich überwiesen

Wie bescheuert muss man eigentlich sein? Der Käufer lügt sich zunächst etwas zusammen (wie weitgehend sei mal dahin gestellt) und dann spielt man ihm noch in die Karten. Kein Wunder, dass sich so viele Betrüger bei eBay herumtreiben.
Jetzt hat er womöglich die Ware und das Geld und lacht sich halb tot.

Zitat:
Du handelst eindeutig gewerblich und trägst somit das Versandrisiko. So einfach ist das.

Hab irgendwie vollkommen verpasst, wie du auf diese Behauptung kommst.

Zitat:
Ja und? Ist aber wohl dennoch gewerblich.

Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich. Die von dir beschriebenen "Flohmarkthändler" kaufen gezielt Sachen günstig ein um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen. Eindeutig, dass sie gewerblich handeln, alleine aufgrund der Gewinnerzielungsabsicht.

Der TE schreibt davon, dass er eigene oder in der Familie befindliche alte Sachen verkauft. Wenn er nach und nach beispielsweise das "Gerümpel" aus einer Scheune des Familien-Bauernhofes verkauft, ist das noch lange nicht automatisch ein Gewerbe. Zwar kann auch eine private Haushaltsauflösung in den Bereich eines gewerblichen Handels gehen, aber automatisch ist das nicht der Fall.


-- Editiert von mepeisen am 06.09.2016 13:50

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hab irgendwie vollkommen verpasst, wie du auf diese Behauptung kommst.

Sieh dir einfach seine Verkäufe an. Er verkauft massenhaft, über einen längeren Zeitraum, gebrauchtes Werkzeug. Im Screenshot ist die Artikelnummer sichtbar, darüber kommst du an das Verkäuferkonto.



-- Editiert von micbu am 06.09.2016 14:03

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie bescheuert muss man eigentlich sein?


"Bescheuert" ist allenfalls, dass man Sachen ohne Nachweis versendet. Gewerbliches Handeln hin oder her. Und bevor man deswegen einen Rechtsstreit riskiert ist es vielleicht besser das Geld zu erstatten und seine Lehren daraus zu ziehen. Immerhin hat man nichts in der Hand

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fm89):
seine Lehren daraus zu ziehen.
In diesem Fall geht es ja nur um Peanuts!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reinibe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat:
In diesem Fall geht es ja nur um Peanuts!

Ja und mit so niedrigen Warenwerten, dass die Portokosten mit Sendungsnummer in 90% der Fälle höher wären, als der Wert der Ware selber.
Speicher und Keller sind nun fast leer, Rest wird weggeworfen.
verkaufen werde ich nach dieser Erfahrung nix mehr.
Die Umwelt ist auf diese Weise zumindest geschont worden, da sonst all das alte Zeug im Müll gelandet wäre.


-- Editiert von reinibe am 06.09.2016 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Er verkauft massenhaft, über einen längeren Zeitraum, gebrauchtes Werkzeug. Im Screenshot ist die Artikelnummer sichtbar, darüber kommst du an das Verkäuferkonto.

Find ich nichts. Der Verkauf von Werkzeug über längeren Zeitraum ist nicht automatisch gewerbliches Handeln. Selbst wenn es 30 Teile statt 20 sind. gewerbliches Handeln wird beispielsweise durch eine klar erkennbare Gewinnerzielungsabsicht gekennzeichnet, dadurch dass man denselben Artikel immer wieder anbietet, dass man Waren anbietet, die über den üblichen Hausgebrauch hinaus gehen u.ä.
Eine gut sortierte Werkstatt nach und nach aufzulösen oder älteres Werkzeug durch neues zu ersetzen und das alte bei eBay zu verticken, ist für sich genommen noch kein gewerbliches Handeln.

Zitat:
"Bescheuert" ist allenfalls, dass man Sachen ohne Nachweis versendet.

Da stimme ich ja durchaus auch zu.

Zitat:
Und bevor man deswegen einen Rechtsstreit riskiert

Jeder muss für sich das Risiko selbst einschätzen. Aber aus Panik heraus, weil eine Stimme schreit "GEWERBE!" direkt die Segel zu streichen. Naja.

was mich hier an all dem wieder einmal stört. Wir können natürlich nur das beurteilen, was geschrieben wurde. Aber hier hat der Käufer bereits bewusst gelogen. In seiner Bewertung. Er reagiert einfach nicht auf Kontaktversuche, plötzlich als man die Rücküberweisung anbietet um die Bewertung loszuwerden, reagiert der Käufer. Mich stört, dass es derart dreist möglich ist, Betrug zu begehen. Und vielleicht tue ich dem Käufer Unrecht. Aber was, wenn er sich gemeldet hätte bei uns im Forum? Wir hätten ihm erst mal gesagt "Bei der Bewertung zu lügen war das dümmste, was du machen kannst." Wir hätten ihm gesagt "Vielleicht handelt der Verkäufer gewerblich. Das ist die einzige Chance, die du hast, denn bei privatverkauf und mit vorliegender Quittung hast du 0 Chancen. Aber ob er gewerblich handelt, ist diskutabel und nicht so leicht zu erkennen." Wir hätten wohl das Fazit gemacht "Angesichts deiner Lüge in der Bewertung ist fraglich, ob du insgesamt mit der Masche durchkommst. Betrachte es als Lehrgeld und hake den Fall ab."
Oder etwa nicht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
weil eine Stimme schreit "GEWERBE!

Mindestens schon mal zwei!
Zitat (von mepeisen):
Find ich nichts.

In Post 14 findest du den Screenshot mit der Artikelnummer. Lass dir die dazu passende Auktion anzeigen und geh zum Konto des Verkäufers.
Zitat (von mepeisen):
. gewerbliches Handeln wird beispielsweise durch eine klar erkennbare Gewinnerzielungsabsicht gekennzeichnet,
Oder beispielsweise durch eine Nachhaltigkeit (so wie hier)

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Mindestens schon mal zwei!
drei!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
In Post 14 findest du den Screenshot mit der Artikelnummer. Lass dir die dazu passende Auktion anzeigen und geh zum Konto des Verkäufers.

Habe ich gestern abend gemacht. Aber eBay findet nichts.

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