Ware gekauft, Bezahlt und nie Abgeholt...

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mbtracfahrer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware gekauft, Bezahlt und nie Abgeholt...

Hallo,

Im Januar 2014 habe ich einen großen Kühlcontainer Aufbau ( LKW ) von privat verkauft ( summe 340 € inkl. Anlieferung). Der Käufer hat die Ware hier vor Ort angesehen und gekauft sowie auch vollständig bar bezahlt.
Im Kaufvertrag hatten wir ausgemacht, das ich den Aufbau Zwischen März und Mai 2014 anliefern sollte nach Rücksprache, weil der Käufer ein paar Monate in den Urlaub wollte und der Aufbau noch auf nen fahrgestell montiert ist, sodass ich diesen leicht transportieren kann.
Ich habe bis jetzt jeden monat versucht den Käufer telefonisch zu erreichen sowie auch auf dem Postweg. Leider habe ich bis heute keine einzige Rückmeldung bekommen und auch per Telefon niemanden erreicht.
Da ich nun seid März 2014 das Grundstück nicht mehr gepachtet habe, wo dieser Aufbau stand, habe ich das Ganze bei einen Landwirt bis Ende November geparkt gehabt und dort Ab Juni 2014 auch standplatzmiete ( ohne Beleg ) bezahlt. Ende November 2014 habe ich nun das Teil dort weg geholt und nun steht das dingen unschön in meinen Garten und steht mir ständig im Weg rum.
Da ich aber das Fahrgestell brauche und den Container nicht "mal eben" irgendwo hinstellen und später wieder problemlos aufladen/ Transportieren kann und kann den Unterbau nicht anderweitig nutzen, wie es geplant war.
Meine frage ist nun, was ich machen kann/ Muß...
Ich dachte mir, das ich den Käufer die Stellplatzmiete dann ab Juni 2014 in Rechnung stelle und diese dann per Post dem Käufer zustelle, sodas nun quasi die Zahlung über 340 € abgegolten ist und ich das dingen endlich anderweitig Verkaufen/ verschrotten kann, damit der Aufbau weg kommt und ich wieder aus dem Fenster schauen kann.

für eure Antworten bedanke ich mich bereits im Vorraus.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Hast Du den Käufer schon schriftlich nachweisbar (Fax, Einschreiben) zur Annahme aufgefordert? Falls nein, dann hol das dringend nach. Fristsetzung mindestens 14 Tage und nach Datum. Denn da ihr wohl kein definitiver Übergabetermin vereinbart wurde kommt er ansonsten nicht in Annahmeverzug.

Und ohne Annahmeverzug kannst Du
a) keine Mehrkosten geltend machen (womit sich die Frage nach den Stellplatzgebühren erledigt hat)
b) trägst Du die volle Verantwortung für eine Verschlechterung des Zustands des Kühlcotainers (mit Annahmeverzug nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit).

Du darfst den Container nicht einfach verschrotten oder verkaufen, Du kannst ihn aber nach §383 BGB öffentlich versteigern lassen und musst dann den Versteigerungserlös (beim Amtsgericht) hinterlegen. Das natürlich erst nach Ablauf der gesetzen Frist zur Annahme des Containers.

Der Kaufpreis steht Dir weiter zu, das erhaltene Geld darfst Du also behalten.


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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 02.01.2015 13:51

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